Neues H4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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TorKnoll
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Neues H4

Beitrag von TorKnoll »

hallo

habe eine kurze frage

kann man ab jetzt anträge stellen für kinder die zb ein sportverein besuchen musikschule o.ä??
und wie sieht das aus rückwirkend ab januar antrag stellen zu den WW anteil der ja nun voll erstattet werden muss...oder ist das neue gesetz noch nit gültig?

lg
knolli
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo TorKnoll

Hier gibt es alles wissenswerte kurz und knapp zusammengestellt.

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
lgg1969
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Beitrag von lgg1969 »

Und wenn ein Kind 16 Jahre alt ist, welche §§ können hier helfen? Danke
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
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Beitrag von Ziggi »

Hallo lgg1969,
das hat Melinde doch schon beantwortet,
schau einfach nach und liess es.
Melinde hat geschrieben:Hallo TorKnoll

Hier gibt es alles wissenswerte kurz und knapp zusammengestellt.

Gruss
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
lgg1969
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Beitrag von lgg1969 »

Hallo, ich habe dort aber nichts über die Schüler gefunden, die keine Sozialgeld mehr bekommen . Deshalb habe ich gefragt, ob für die auch gleiche §§ gelten. Danke.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo lgg1969

Zu Schülern die kein Sozialgeld beziehen findest Du hier auf Seite 9 etwas:

> SGB II § 7 (in der vom Bundestag beschlossenen Fassung) Leistungsberechtigte
(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die 1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
2. erwerbsfähig sind,
3. hilfebedürftig sind und
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
Ausgenommen sind
1. Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,
2. Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen,
3. Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Satz 2 Nr. 1 gilt nicht für Ausländerinnen und Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.

(2) Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dienstleistungen und Sachleistungen werden ihnen nur erbracht, wenn dadurch Hemmnisse bei der Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beseitigt oder vermindert werden.

Zur Deckung der Bedarfe nach § 28 erhalten die dort genannten Personen auch dann Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn sie mit Personen in einem Haushalt zusammenleben, mit denen sie nur deshalb keine Bedarfsgemeinschaft bilden, weil diese auf Grund des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens selbst nicht leistungsberechtigt sind.


Gruss
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lgg1969
Beiträge: 23
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Wohnort: Wolfen

Beitrag von lgg1969 »

Vielen Dank für kompetente und schnelle Antwort.
mausimaus
Beiträge: 91
Registriert: 19.07.2006 10:18

Beitrag von mausimaus »

hallo,

müssen wir jetzt nen Antrag stellen damit wir rückwirkend die 5 Euro von Januar bis März bekommen?? Oder geht das alles Automatisch?

gruß mausimaus
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo mausimaus,

wenn du im Bezug bist, so wurde beschlossen, dass dann jede Bedarfsgemeinschaft
das rückwirkend zu erhalten hat, da aber für März zu spät, erst mit der Aprilzahlung.
Somit müssten es mal minimum 20€ je Erwachsene Person sein, die da mehr gezahlt
werden müssten( Jan bis April =4Monate *5€).


Gruß Ziggi
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