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Neue Wohnung

Verfasst: 02.03.2011 17:58
von tann3
Hallo,

also erstmal die vorgeschichte. Wir sind eine 5 köpfige Familie (2 Erwachsen und 3 Kinder) und wohnen in Fürth / Odenwald. Seit 2005 beziehen wir Hartz 4.
2005 sind wir hier in die Wohnung in Fürth OT eingezogen damals allerdings hat meine große Tochter hier noch bei uns gewohnt.
2008 ist diese aber ausgezogen. Zur Zeit zahle ich hier in der wohnung eine KM von 656 € und ist 120 qm groß. Im Dezember wurde ich vom Jobcenter aufgefordert mir mit meiner Familie eine billigere Wohnung zu suchen welche nur 445 € KM betragen darf. Daraufhin habe ich mir eine billigere gesucht und auch gefunden. Diese liegt fast genau im Rahmen des vorgeschriebenen KM preises also 450 € KM aber da die Wohnung nur 96 qm betragen darf und diese Wohnung 120 qm beträgt macht das Amt mir nun einen Strich durch die Rechnung und hat die Wohnung abgelehnt.
Und sollte ich bis juni nicht passendes gefunden haben wird mir das Amt die Miete in der jetzigen Wohnung kürzen und wird nur 445 € anstatt der 656 € bezahlen so das ich den rest vom unterhalt der kinder und kindergeld drauflegen müsste. daraufhin habe ich mich mit dem chef dess jobcenters in verbindung gesetzt und den fall geschildert und der meinte nur die wohnung wäre 24 qm zu groß soll mich nach was neuen umgucken.Nur das man zu den konditionen die die Vorgeben bekomme ich hier gerade mal ne 2 Zimmer wohnung und das mit 5 Personen.
hab nu schon alles probiert und ich weiss einfach nicht weiter vielleicht könnt ihr mir helfen.

viele liebe Grüße

Verfasst: 02.03.2011 21:00
von Ziggi
Hallo tann3,

ich würde zunächst auf eine Schriftliche Ablehnung bestehen und damit zum Sozialrechtsanwalt oder zu einer Beratungsstelle in deiner Nähe gehen, dort den fall schildern und gegebenenfalls zum Sozialgericht gehen und dir dort die Genemigung holen.
Oder du schreibst das Kundenreaktionsmanagement an und bittest um unkomplizierte schnelle hilfe.

Denn wichtiger als die 120m² ist die Miete!!!!!!!!!!
wenn nun keine andere angemessene Wohnung egfunden werden kann?
dann musst du lediglich nachweisen das du es versucht hjast ( ernsthaft) und man sollte die Wohnung weiterhin in vollem Umfang Zahlen.

Leider ist seit Freitag das neue SGB2 durch und es ändert sich ne menge aber es wird einschlägig empfohlen das man sich wehren soll.

Gruß Viel Glück und erfolg Ziggi