Erstausstattung nach Trennung
Verfasst: 27.02.2011 18:01
Hallo,
kann mir jemand bitte für nachfolgendes Hilfestellung geben?
Meine Frau und ich sind "Aufstocker", sie ist in Arbeit und ich nicht. Wir haben vom Eigenbetrieb ca. 80 € im Monat erhalten.
Nun trennen wir uns und wir sind so veblieben, dass sie die Möbel und die elektrischen Geräte behält da auch unsere Kinder bei ihr wohnen bleiben. Beim Eigenbetrieb meiner Region habe ich auch bereits vorgesprochen und einen Antrag auf Übernahme der erhöhten Kosten (Umzug, neue Wohnung) mitgenommen. Meine Frage ist, besteht die Möglichkeit ein Darlehen oder eine Kostenübernahme für eine Erstausstattung (Bett, Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, etc.) vom Eigenbetrieb zu bekommen? Wenn ja, gibt es eine gesetzliche Regelung diesbezüglich und muss ich dafür einen formlosen Antrag einreichen? Wenn es eine gesetzliche Regelung gibt, kann mir bitte jemand einen Hinweis geben wo ich das nachlesen kann? Letztens, besteht die Möglichkeit, von irgend einer Stelle so eine Art Überbrückungsgeld zu bekommen? Von Ihrem Gehalt rückt sie nichts raus und ich stehe quasi ohne einen Cent da.
Vielen Dank im Voraus!
MfG,
manyana63
kann mir jemand bitte für nachfolgendes Hilfestellung geben?
Meine Frau und ich sind "Aufstocker", sie ist in Arbeit und ich nicht. Wir haben vom Eigenbetrieb ca. 80 € im Monat erhalten.
Nun trennen wir uns und wir sind so veblieben, dass sie die Möbel und die elektrischen Geräte behält da auch unsere Kinder bei ihr wohnen bleiben. Beim Eigenbetrieb meiner Region habe ich auch bereits vorgesprochen und einen Antrag auf Übernahme der erhöhten Kosten (Umzug, neue Wohnung) mitgenommen. Meine Frage ist, besteht die Möglichkeit ein Darlehen oder eine Kostenübernahme für eine Erstausstattung (Bett, Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, etc.) vom Eigenbetrieb zu bekommen? Wenn ja, gibt es eine gesetzliche Regelung diesbezüglich und muss ich dafür einen formlosen Antrag einreichen? Wenn es eine gesetzliche Regelung gibt, kann mir bitte jemand einen Hinweis geben wo ich das nachlesen kann? Letztens, besteht die Möglichkeit, von irgend einer Stelle so eine Art Überbrückungsgeld zu bekommen? Von Ihrem Gehalt rückt sie nichts raus und ich stehe quasi ohne einen Cent da.
Vielen Dank im Voraus!
MfG,
manyana63