Warmwasser
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Warmwasser
hallo
habe eine frage zum warm wasser....wir beziehen es über normal öl heizung man liest im internet das nach der neuen reform diese anteile nicht mehr zu den regelsätzen gehören (abzug) sondern zu den KDU kosten ...und somit die heizkosten voll zu erstatten sind...ist das richtig?
wie muss ich jetzt vorgehen, habe neuen bewilligungszeitraum ab januar bis ende juni
lieben gruß
torsten
habe eine frage zum warm wasser....wir beziehen es über normal öl heizung man liest im internet das nach der neuen reform diese anteile nicht mehr zu den regelsätzen gehören (abzug) sondern zu den KDU kosten ...und somit die heizkosten voll zu erstatten sind...ist das richtig?
wie muss ich jetzt vorgehen, habe neuen bewilligungszeitraum ab januar bis ende juni
lieben gruß
torsten
Hallo torsten
Hast richtig gelesen, brauchst auch nur abwarten ob man das auch wie geplant umsetzt.
Das Warmwasser wird nach dem neuen SGB II jetzt von den KdU erfasst und mit diesen ausgezahlt. Wenn Heizungsanlage auch das warme Wasser erzeugt.
Macht man Warmwasser mit einer dezentralen Anlage (z.B. Durchlauferhitzer oder Boiler) dann gibt es einen Mehrbedarf für die Warmwasserkosten der aus den einzelnen Regelbedarfsstufen als unterschiedlicher Prozentwert herausgerechnet wird.
Nachlesbar in der vom Bundestag beschlossenen Fassung SGB II:
§ 21 Mehrbedarfe.
(7) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden.
Der Mehrbedarf beträgt für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person jeweils
1. 2,3 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4,
2. 1,4 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten im 15. Lebensjahr,
3. 1,2 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder
4. 0,8 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,
soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht oder ein Teil des angemessenen Warmwasserbedarfs nach § 22 Absatz 1 anerkannt wird.
Hier mal eine Tabelle:
http://www.loaditup.de/files/589739.pdf
Wenn bisher Warmwasserpauschalen bei den KdU herausgerechnet wurden und das vom Regelsatz gezahlt werden musste gibt es rückwirkend ab 1.1.2011 eine Rückzahlung über die Beträge denn:
SGB II § 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
(6) Sofern Leistungen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für die Erzeugung von Warmwasser festgesetzt wurden, weil sie nach den §§ 20 und 28 in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung mit der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts abgegolten waren, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, bis zum Ablauf eines Monats nach dem Ende des Bewilligungszeitraums zurückzunehmen und die Nachzahlung zu erbringen.
Gruss
Hast richtig gelesen, brauchst auch nur abwarten ob man das auch wie geplant umsetzt.
Das Warmwasser wird nach dem neuen SGB II jetzt von den KdU erfasst und mit diesen ausgezahlt. Wenn Heizungsanlage auch das warme Wasser erzeugt.
Macht man Warmwasser mit einer dezentralen Anlage (z.B. Durchlauferhitzer oder Boiler) dann gibt es einen Mehrbedarf für die Warmwasserkosten der aus den einzelnen Regelbedarfsstufen als unterschiedlicher Prozentwert herausgerechnet wird.
Nachlesbar in der vom Bundestag beschlossenen Fassung SGB II:
§ 21 Mehrbedarfe.
(7) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden.
Der Mehrbedarf beträgt für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person jeweils
1. 2,3 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4,
2. 1,4 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten im 15. Lebensjahr,
3. 1,2 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder
4. 0,8 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,
soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht oder ein Teil des angemessenen Warmwasserbedarfs nach § 22 Absatz 1 anerkannt wird.
Hier mal eine Tabelle:
http://www.loaditup.de/files/589739.pdf
Wenn bisher Warmwasserpauschalen bei den KdU herausgerechnet wurden und das vom Regelsatz gezahlt werden musste gibt es rückwirkend ab 1.1.2011 eine Rückzahlung über die Beträge denn:
SGB II § 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
(6) Sofern Leistungen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für die Erzeugung von Warmwasser festgesetzt wurden, weil sie nach den §§ 20 und 28 in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung mit der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts abgegolten waren, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, bis zum Ablauf eines Monats nach dem Ende des Bewilligungszeitraums zurückzunehmen und die Nachzahlung zu erbringen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Ines65
Bei Dir geschieht die Warmwasserbereitung dezentral, Kombitherme für Heizung/Warmwasser ist den Durchlauferhitzern und Boilern gleichgestellt, und die Pauschele für diesen Mehrbedarf wird Dir gezahlt werden.
Gruss
Bei Dir geschieht die Warmwasserbereitung dezentral, Kombitherme für Heizung/Warmwasser ist den Durchlauferhitzern und Boilern gleichgestellt, und die Pauschele für diesen Mehrbedarf wird Dir gezahlt werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ja so in etwa,
es sollte eigentlich von alleine ein Bescheid ergehen in dem das automatisch, genau wie die "Erhöhung" des Regelsatzes, rückwirkend ab 01.01.2011 ausgezahlt werden sollte....
Dafür hat des ja diese ganzen §§ schau
LG Ziggi
es sollte eigentlich von alleine ein Bescheid ergehen in dem das automatisch, genau wie die "Erhöhung" des Regelsatzes, rückwirkend ab 01.01.2011 ausgezahlt werden sollte....
Dafür hat des ja diese ganzen §§ schau
hatte Melinde ja schon gepostet....Wenn bisher Warmwasserpauschalen bei den KdU herausgerechnet wurden und das vom Regelsatz gezahlt werden musste gibt es rückwirkend ab 1.1.2011 eine Rückzahlung über die Beträge denn:
SGB II § 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
(6) Sofern Leistungen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für die Erzeugung von Warmwasser festgesetzt wurden, weil sie nach den §§ 20 und 28 in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung mit der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts abgegolten waren, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, bis zum Ablauf eines Monats nach dem Ende des Bewilligungszeitraums zurückzunehmen und die Nachzahlung zu erbringen.
LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
überprüfungsantrag WW- Pauschale
Bitte weiter sagen und senden!!!
http://www.youtube.com/watch?v=em8LNwIYs7o
http://www.youtube.com/watch?v=em8LNwIYs7o