erziehung der enkeltochter

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
babyblue67
Beiträge: 2
Registriert: 25.02.2011 12:15

erziehung der enkeltochter

Beitrag von babyblue67 »

hallo liebe mitglieder
habe ein problem es geht darum meine tochter zieht wegen ihrer ausbildung ca 400km weiterweg und möchte gern was ich gerne tue ihre tochter bei mr lassen kann ich meine enkelin dafür in meine bedaerfsgemeinschaft aufnehmen und was bräuchte ich denn alles dafür danke dafür schon im voraus
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Im Haushalt lebende Enkelkinder, Neffen / Nichten usw. bilden keine BG mit ihren Verwandten (Großeltern, Onkel / Tanten), sondern, sofern sie EHB, sind, jeweils eine eigene BG. ( ich weiss nicht wie alt das Kind ist)
Dieser Fall kommt in der Praxis relativ häufig vor: Kinder unter 15 leben bei ihren Großeltern. Diese Kinder bilden mit ihren Großeltern keine BG, sind aber, da sie aus Altersgründen keine EHBs (nicht erwerbsfähig) sein können, auch keine 1-Personen-BG, sodass sie keine Leistungen über SGB II, sondern über SGB XII erhalten..


Gruss
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
babyblue67
Beiträge: 2
Registriert: 25.02.2011 12:15

Beitrag von babyblue67 »

DjTermi hat geschrieben:Hallo,
Im Haushalt lebende Enkelkinder, Neffen / Nichten usw. bilden keine BG mit ihren Verwandten (Großeltern, Onkel / Tanten), sondern, sofern sie EHB, sind, jeweils eine eigene BG. ( ich weiss nicht wie alt das Kind ist)
Dieser Fall kommt in der Praxis relativ häufig vor: Kinder unter 15 leben bei ihren Großeltern. Diese Kinder bilden mit ihren Großeltern keine BG, sind aber, da sie aus Altersgründen keine EHBs (nicht erwerbsfähig) sein können, auch keine 1-Personen-BG, sodass sie keine Leistungen über SGB II, sondern über SGB XII erhalten..


Gruss
danke für die antwort meine enkelin ist knapp 3 jahre alt ,das heisst also ich muß für sie sozialhilfe beantragen ,habe ich das so richtig verstanden? nochmals danke
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Ja..viel erfolg...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten