Welche Zuschläge/Erstattungen werden bei Hartz4 angerechnet

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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eifeltiger
Beiträge: 2
Registriert: 14.02.2011 21:16

Welche Zuschläge/Erstattungen werden bei Hartz4 angerechnet

Beitrag von eifeltiger »

Ich habe nun endlich wieder eine Arbeit gefunden. Wenn auch nur auf Basis 400 Euro. Ich trage nachts (ca. 3 - 5 Uhr) Zeitungen aus. Dafür bekomme ich einen grundbetrag, der natürlich über Hartz 4 berechnet wird. Hinzu kommen aber noch ein Nachschichtzuschlag von 50 € und eine Fahrkostenerstattung für den eigenen PKW , da dieser für die Tätigkeit genutzt wird. Darf seitens des Sozialamtes jetzt die Nachtschichtzulage ( ist ja eigentlich eine Erschwerniszulage) und die Fahrkosten-Erstattung mit berechnet werden?
Ich würde mich freuen, wenn mir hierzu jemand eine Auskunft erteilen kann.
Auf dem Amt selbst wußte man nicht Bescheid und muss sich erst erkundigen.
Vielen Dank im Voraus
eifeltiger
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Eifeltiger,

Der Nachtzuschlag ist als Einkommen anzurechnen.
Bei 400€ hättest du 160€ Freibetrag, 100€ Grundfreibetrag und 20% aus 300€.

Wegen der KFZ-Fahrkosten-Erstattung kommt es ein wenig darauf an aber sollte bis hin zu 0,2€je Km kein problem sein, da es ja eine rückerstattung ist. Es müsste klar erkenntlich sein oder getrennt gezahlt werden. Weiter wäre wichtig das auch erkenntlich( oder später falls vom Amt gewünscht Schriftlich bestätigt werden) ist, dass die anfahrt zum Arbeitsort( Zeitungen einladen) nicht in dieser erstattung vergütet ist.


ABER
Mal ehrlich, du solltest nicht deinen eigenen PKW dafür nutzen, denn wenn du einen Unfall dabei Baust, bist du Arbietslos (wieder) und hast die kosten für das Auto wegen der Reparatur, den Ärger und s weiter...
Du solltest den Arbeitgeber dazu bringen dir einen PKW zu stellen für diese Arbeit, die Gründe hab ich dir ja schon erklärt.

Habe vor wenigen Jahren sowas auch mal zwei Wochen als einspringende Person gemacht, um die Zeitungen in der angegebenen Zeit immer pünktlich da hin zu bekommen wären 80-100Km/h innerhalb der City nötig gewesen, und das für diesen Hungerlohn??
Wenn dann nur wenn der Arbeitgeber bei einem Unfall das Risiko trägt und das im Vertrag schriftlich fixiert.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
chefkoch
Beiträge: 3
Registriert: 20.02.2011 18:17

Beitrag von chefkoch »

Ziggi hat geschrieben:Hallo Eifeltiger,

Der Nachtzuschlag ist als Einkommen anzurechnen.
Bei 400€ hättest du 160€ Freibetrag, 100€ Grundfreibetrag und 20% aus 300€.

Wegen der KFZ-Fahrkosten-Erstattung kommt es ein wenig darauf an aber sollte bis hin zu 0,2€je Km kein problem sein, da es ja eine rückerstattung ist. Es müsste klar erkenntlich sein oder getrennt gezahlt werden. Weiter wäre wichtig das auch erkenntlich( oder später falls vom Amt gewünscht Schriftlich bestätigt werden) ist, dass die anfahrt zum Arbeitsort( Zeitungen einladen) nicht in dieser erstattung vergütet ist.


ABER
Mal ehrlich, du solltest nicht deinen eigenen PKW dafür nutzen, denn wenn du einen Unfall dabei Baust, bist du Arbietslos (wieder) und hast die kosten für das Auto wegen der Reparatur, den Ärger und s weiter...
Du solltest den Arbeitgeber dazu bringen dir einen PKW zu stellen für diese Arbeit, die Gründe hab ich dir ja schon erklärt.

Habe vor wenigen Jahren sowas auch mal zwei Wochen als einspringende Person gemacht, um die Zeitungen in der angegebenen Zeit immer pünktlich da hin zu bekommen wären 80-100Km/h innerhalb der City nötig gewesen, und das für diesen Hungerlohn??
Wenn dann nur wenn der Arbeitgeber bei einem Unfall das Risiko trägt und das im Vertrag schriftlich fixiert.

Gruß Ziggi
ist man denn dann nicht mit seinem eigenem wagen auf irgendeine art und weise versichert? als ich meine, wenn man schon mit dem privatwagen fährt, sollte dieser dann auch über die firma versichert sein, oder?!
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Chefkoch,

wie Stellst du dir das vor?

Soll der Arbeitgeber den Wagen Vollkasko-zusatzversichern? das geht nicht.

Sag mal, hast du überhaupt erfahrung im Arbeitsleben? oder kommst du frisch von der Schule?

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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eifeltiger
Beiträge: 2
Registriert: 14.02.2011 21:16

Beitrag von eifeltiger »

Hallo Ziggi,

erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich nachts zwischen drei und fünf hier durch den Ort fahre, bin ich allein auf der Straße( hauptsächlich Nebenstraßen). Gegen fünf geht es dann ganz langsam mit dem Verkehr los. Da bin ich jedoch fertig.
Es ist kein allzu großer Ort.
Nochmals Dank für Deine Bemühungen.
Eifeltiger
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