Stehen kurz vorm Umzug und wissen nicht weiter

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Sil Via
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Stehen kurz vorm Umzug und wissen nicht weiter

Beitrag von Sil Via »

Vor 5 Jahren bin ich mit meinem Lebensgefährten zusammen gekommen. Vor 4 Jahren zogen wir zusammen in ein anderes Bundesland und mein Sohn damals gerade 16 geworden musste mitziehen.
Ab da bekamen wir kein Hartz 4 mehr..mein Lebensgefährte kommt für alles auf.
Mittlerweile ist mein Sohn 19 hat gerade seine Bundeswehrzeit hinter sich aber noch keine Arbeit oder Lehrstelle.
Mein Sohn hat indirekt immer meinen Lebensgefährten dafür verantwortlich gemacht das man ihn aus seinem gewohnten Umfeld rausgenommen hat.
Die beiden verstehen sich seit 3 Jahren nicht mehr..immer ist Zank und Harder angesagt. Ich stehe dazwischen und weiss nicht weiter.

Wir wohnen in einem kleinen Dorf was nächstes Jahr anfängt umzuziehen.Dieses Dorf wird von RheinBraun für Kohleabbau weggebaggert. Ein neues Dorf entsteht aber dort ziehen wir nicht mit..wir haben dort keinen Bezug zu irgendjemand oder irgendwas.

Mein Lebenspartner wollte auch nicht länger hier wohnen und endlich Fahrzeit sparen ( ein Weg zum Büro täglich wenigstens 1 1/2 std ) und anders wohnen.
Wir haben nun eine neue Wohnung wir können in den nächsten 3 monaten umziehen..allerdings mein Sohn nicht. Für ein Kind ist dort kein Platz. Er ist auch nicht willig weiterhin für meinen Sohn arbeiten zu gehen oder zu zahlen...was ich verstehen kann..ist ja nicht sein leibliches Kind.

Wir waren bei der ARge..die sagten das ich verantwortlich für meinen Sohn bin bis er 25 bin. Ich selber bin aber abhängig von meinem Lebensgefährten. Er müsse also seinen Verdienst angeben was er nicht tun wird und wie ich hörte kann man ihn auch nicht zwingen. Die Arge meint das ist aber das Hartz 4 Gesetz doch das gilt doch nur die was mit der Arge zutun haben oder nicht? Nicht umsonst ist er selbstständig und versucht am überleben zu bleiben das die Aufträge laufen und der Lebensstandart ausreichend ist.
Die Arge meint wenn er nicht willig ist sind die es auch nicht und würden den Antrag ablehen.
Ich sagte für Marvin ( mein Sohn) ist aber kein Platz/ Wohnraum gegeben und würde dann auf der STrasse verbleiben. Er hat dann nichts und niemanden. Ich las und hörte auch das es Ausnahmefälle geben würde wenn das soziale/ familiäre Umfeld nicht stimmen würde.

Kann mein Lebensgefährte verweigern Daten von sich offen zu legen ?
Kann man ihn zwingen für meinen Sohn aufzukommen?
Wäre es hilfreich wenn ich mit meinem Sohn zum Jugendamt gehen würde um dort erstmalig Unterstützung bzw Hilfe zu bekommen. Vlt sehen die ja die dringlichkeit das mein Sohn eine kleine Wohnung braucht. Ist er einmal sesshaft geworden will er ja nicht weiterhin abhängig bleiben..er will sich um Arbeit bemühmen. Doch wegen unserem baldigen Umzug bleibt dafür erstmal nicht die Zeit.

Würde mich um baldige Antwort freuen

LG Sil Via
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Sil Via,
Wir waren bei der ARge..die sagten das ich verantwortlich für meinen Sohn bin bis er 25 bin. Ich selber bin aber abhängig von meinem Lebensgefährten.
Deise Aussage ist schlichtweg Falsch!!!!!!!!1
Dein Sohn muss zur Arge gehen und sagen das er ab Umzugsdatum Obdachlos ist,sofern er nicht von der ARGE Unterstützt eine Bleibe bekommt, da er von der Mutter und Ihrem Lebensgefährten nicht weiter unter einem Dach leben wird. Er muss also sagen das er "Rausgeschmissen" worden ist, mit Datum vomxx.xx.2011

Ab diesem Moment ist dann die ARGE in dem Bereich in dem er sich aufhält zuständig für ihn.
Laut Gesetz ist dein Sohn mit 18 J. Volljährig und du ist niocht verpflichtet ihm Obdach zur verfügung zu stellen, somit darfst du (selber mittellos) ihn sehrwohl nicht mit Umziehen.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
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Sil Via
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Beitrag von Sil Via »

Die gehen vom Hartz 4 Gesetz aus..aber wie erwähnt hat ein Nichtbezieher ja nichts mit den Gesetzen zutun..gehe ich mal von aus.

Genau das mit dem vor die Tür setzen wollen wir jetzt machen..ist ja auch eigentlich so.
Habe vor vorher noch zum Jugendamt zu gehen, vlt bekomme ich ja unterstützung von denen

Die von der Arge sagte ich sei verpflichtet, da ich nichts beziehe und vom Lebensgefährten lebe sei er verpflichtet..ansonsten würden die einfach den Antrag ablehnen wenn er sein Einkommen nicht darlegt..was er definitiv nicht tun wird

Danke für deine schnelle Antwort
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Sil Via,

das JA kannst du dir Sparen....schau mal dieses BGH Urteil an
JuraForum.de > Lexikon > K > Kindesunterhalt - Volljährige Kinder
Kindesunterhalt - Volljährige Kinder

Erklärung
1. Allgemein

Grundsätzlich schulden Eltern ihren Kindern auch noch nach deren Volljährigkeit Unterhalt, sofern diese bedürftig sind.

Bis zur Volljährigkeit des Kindes sind die Betreuungsleistung des das Kind betreuenden Elternteiles und der Barunterhalt des unterhaltspflichtigen Elternteiles gleichwertig. Ab der Volljährigkeit des Kindes entfällt gesetzlich die Betreuungsbedürftigkeit; der junge Erwachsene muss für sich selbst sorgen und sich grundsätzlich auch seinen Lebensunterhalt durch jede mögliche Arbeit selbst verdienen. Aber es bestehen Ausnahmen, in denen trotz Volljährigkeit die Unterhaltsbedürftigkeit weiter gegeben ist.
2. Leistungsfähigkeit

Ab Volljährigkeit haften beide Elternteile entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit anteilig. Der bisher allein Unterhaltspflichtige hat gegen den das Kind betreuenden Elternteil einen Auskunftsanspruch über dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Die Eltern haben die Wahl, ob sie den Unterhaltsanspruch des Kindes durch eine Barzahlung oder durch Naturalunterhalt erfüllen (§ 1612 Abs. 2 BGB), d.h. Eltern können sich durch das Angebot der Haushaltsaufnahme und der Gewährung eines Taschengeldes einer Barunterhaltspflicht entziehen.

Die Belange des Kindes haben nur in Ausnahmefällen dann Vorrang, soweit schwerwiegende Gründe vorhanden sind, die einem Zusammenleben mit dem Elternteil bzw. der sonstigen Annahme der durch das Bestimmungsrecht vorgegebenen Entgegennahme des Unterhaltes entgegenstehen. In Zweifelsfällen ist daher das Bestimmungsrecht als wirksam ausgeübt zu betrachten, die vollständige Darlegungs- und Beweislast für einen gegenteilige Ansicht trägt das volljährige unterhaltsberechtigte Kind (OLG Brandenburg 21.05.2008 - 9 WF 116/08).
Quelle und weiterlesen

Klar ist das der Unterhaltsverpflichtung mit dem 18.Geburtstag enfällt, wenn auch mit Grenzen...

Also habt ihr das Recht ihn nicht mit zu nehmen.

Das kannst du deinem Sohn ja schriftlich geben, also das er nicht mit in die Neue Wohnung Umziehen kann und du nun hoffst das er sein Leben alleine in den Griff bekommt.

Dabei fällt mir ein, der Leibliche Vater? Zahlt er Unterhalt? oder besser könnte er Unterhalt zahlen? dann könnte dein Sohn evtl. gezwungen werden (sofern er Ausbildung absolviert) Unterhalt prüfen zu lassen aber das machen die ARGEn meisst nicht.

Somit kann dein Junge getrost zur ARGE (seiner wahlheimat) gehen und Antrag auf ALG2 Stellen, ablehnen darf die ARGE nicht, zumindest wenn er ein Brief von dir hat das er nicht mit Umziehen kann und ab xx.xx.2011 für sich selber zuständig ist.

Gruß Zigi
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Sil Via
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Beitrag von Sil Via »

Marvin war heute in Hude ( Oldenburg Niedersachsen ) beim Amt..dort haben wir 8 Jahre gelebt bis wir dann vor 4 Jahren hierhin gezogen sind.

Er wollte wieder dort hin weil er dort Freunde hat und meine Tochter dort wohnt. Dort fühlte er sich halt heimisch nach der Flucht vor meinem Exmann ( erzähle ich gleich noch was zu)

Er ist dort hin hat seine Situation erklärt und gesagt das er hier rausgeschmissen worden ist. Das er nicht weiss wohin..das er jezz 2 Tage beim Freund bleiben kann und dann auf der Strasse ist.

Die haben ihn belächelt worauf er sagte " Sie müssen sich nun aber nicht lustig über mich machen" deren Antwort war wohl " sie können auch das Büro verlassen" . Nun, die machten ihnen klar das er von da nichts bekommt, keine Anspruch hat das ich für ihn aufkommen müsse. Er erklärte dann nochmals das er von hier nichts bekommt da ich selber mittellos bin und der Lebensgefährte nichts zahlt und ihn auch nicht mehr dort wohnen lässt. Er müsse dann hier zum Amt und die würden ihn hier schon unterbringen. Da sagten die dann..dann müsse er halt ins Obdachlosenheim. Das geht ja mal gar nicht..da würde er sich eher den Strick nehmen.

Vom Kindervater ist nichts zu erwarten. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Vor 10 Jahren musste ich mit meinen 4 Kindern vor ihn flüchten weil er uns umbringen wollte. Der "Vater" darf sich mir und den Kindern nicht nähern! Wir hatten Polizeischutz und Adressensperre..also wie man es im Tv oft genug sieht so war es bei uns. Also der oder das entfällt.

Also muss Marvin jetzt hier zum Amt und sagen das er zb bis Mitte März noch bleibne kann weil wir dann umziehen und er dann halt keine Bleibe hat?
Die sagten mir beim Amt das eventuell jemand vom Jugendamt kommen würde um zu prüfen ob wirklich kein Wohnraum bestehe..das können die ja dann gerne tun

LG
Sil Via
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Beitrag von Sil Via »

Achso..seine Wahlheimat haben die sofort gesagt geht nicht. Er wäre verpflichtet dort wo er gemeldet ist..und das ist ja hier in Kerpen.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Also muss Marvin jetzt hier zum Amt und sagen das er zb bis Mitte März noch bleibne kann weil wir dann umziehen und er dann halt keine Bleibe hat?
Die sagten mir beim Amt das eventuell jemand vom Jugendamt kommen würde um zu prüfen ob wirklich kein Wohnraum bestehe..das können die ja dann gerne tun
Da er im Strengsten Sinne ja dann Obdachlos ist, gilt schon die Wahlheimat...er sollte zunächst villeicht für wenige Tage dort zu nem Freund/Freundin/Oma oder so ziehen und sich beim Amt melden.

Dabei sollte er bedenken das jeder Tag den er später sich dort meldet ein verlorener ist. Wenn er nicht viel an Kleidung/Möbel und so hat, kann er ja so dahin gehen und zunächst mal anmelden, sich ne Wohnung suchen und anmieten, wenn er sich gemeldet hat, sollte ihm die Anmietung einer Wohnung ( welche natürlich im Rahmen ist) genehmigt werden sollte man sich da quer stellen, mit Hilfeverein und/oder Sozialgericht sein Recht durchsetzen.

Du kannst auch mal hier lesen, wie das Gesetz auszulegen ist. Ein Auszug hieraus

Es gibt für Eltern aber keine Pflicht, ihr Kind, wenn es volljährig ist, weiter bei sich wohnen zu lassen, da die elterliche Betreuungs- und Aufsichtpflicht mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes endet. Eltern haben also grundsätzlich das Recht, ihr volljähriges Kind "vor die Tür zu setzen". Egal ob das im Guten oder Bösen geschieht.
In einem solchen Fall greift dann die Härtefallregelung nach § 22 Abs. 2a S. 2 Nr. 1 und 3 SGB II, wonach auch ein volljähriges Kind unter 25 Jahren Anspruch auf eine eigene Wohnung und den vollen Regelsatz hat.

Oh, hatte das
Also muss Marvin jetzt hier zum Amt und sagen das er zb bis Mitte März noch bleibne kann weil wir dann umziehen und er dann halt keine Bleibe hat?
Die sagten mir beim Amt das eventuell jemand vom Jugendamt kommen würde um zu prüfen ob wirklich kein Wohnraum bestehe..das können die ja dann gerne tun
noch garnicht gelesen...
Da sollte er nicht bei euch sich melden, er sollte denm Antrag mit unterstützung eines Hilfevereines abgeben oder er kann auch nen Formlosen Antrag Stellen, also einfach schreiben, etwa so:


An die
Arbeitsargentur Hude
xxxstr.

xxxxx Hude


Antrag auf leistungen nach dem ALG 2 als Härtefall

Seit xx.xx.2011 bin ich Obdachlos und lebe auf der Strasse.

Da ich nicht in der Lage bin meinen Lebensunterhalt selber zu finanzieren und hier mein lebensmittelpunkt ist, erbitte ich nun leistungen nach dem ALG2.

Meine Mutter hat mich auf die Strasse gesetzt und mainte das sie nach geltendem Recht nicht mehr für mich aufkommen müsse und ich nicht weiter in der Wohnung Ihres Lebensgefährten Beherbergen müsse, selbiges würde sie nach aufforderung auch schriftlich bestätigen. Da meine Mutter selber weder einkommen noch nadere Besitztümer hat, kann ich dieses auch nachvolziehen.

Ich war bis vor 4Jahren in Hude Wohnhaft und wurde dort auch Heimig, da ich nun Obdachlos bin kann ich mir meinen Wohnort laut geltendem Recht aussuchen und bin wieder in meine "Heimatstadt" Hude gezogen.

Eine Wohnung oder Zimmer habe ich noch nicht anmieten können und bin kurzfristig bei einem Freund untergekommen, sie können mich nötigenfalls unter Tel.: (handynummer) erreichen um mich kurzfristig einladen zu können, somit ist auch die erreichbarkeit gegeben.

Sollten Sie wie schon Mündlich am 17.02.2011 mir bei vorsprache fälchlicherweise erläutert wurde meinen Antrag nicht annehmen werde ich sofort Rechtliche schritte einleiten.

Vorname Name, Hude
Nun sollte dein Sohn sich in Hude ab dem Angegebenen Datum Ummelden, mit Adresse Ohne festen Wohnsitz, eine Kopie des Ausweises bei eurer Krankenkasse Beglaubigen lassen ( dort lostet es nichts) und diese Kopie anbeilegen.
Das ganze dann unter Zeugen oder durch überbringer ( Hilfeverein??) abgeben lassen, am besten ein Original (Unterschrieben) und eine Kopie welche untern noch ein Erhalten am ____________2011 durch Mitarbeiter der ARGE Hude __________Name(reinschrift) und Unterschrift am besten noch einen Stempel einfordern und Fertig.
Nun spätestens zwei oder drei Tage später erneut vorsprechen und einen Schek erbitten, sowie einen Wohnungsbogen wegen des Wohnungsuchens, Obdachlosenheim braucht er nicht zu machen, das ist kein "Menschenwürdiges domizil, er hat das recht dieses abzulehen!!
Wenn er nicht weiter kommt soll er sich helfen lassen oder zum dortigen Sozialgericht gehen.
Er kann auch innerhalb derer zwei oder drei tage eine Wohnung ( Mietspiegekl beachten) anmieten und die Kaution beantragen, dann noch die Erstausstattung und und und...

Das Recht ist auf eurer/seiner Seite.


Gruß Ziggi
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Sil Via
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Beitrag von Sil Via »

Danke Siggi, deine Beiträge sind sehr hilfreich und ermutigen mich weiter gegen anzugehen.

Das mit der Meldestelle habe ich schon gehört das es einiges vereinfachen würde, das Problem ist er kann sich dort nirgends anmelden.

Seine Freunde dort wohnen entweder selber noch im Elternhaus oder beziehen Hartz 4. Sind ja alle in seinem Alter bzw jünger.

Das ist ja eine Schwierigkeit mit.

Wenn wir jetzt hierhin gehen in Kerpen und sagen bis 30. März kann er bei uns wohnen ab da ist er obdachlos müssen die also zahlen und ihn eine Wohnung gewähren bzw auch die zahlen?!

Kann er wenn er von hier dann Geld bezieht trotzdem nach Hude oder Umgebung ziehen. Oder nur wenn er dort Arbeit vorweisen kann?

Klar..man sagt er ist mit 19 Erwachsen und da muss er durch, doch ist für ihn hier keine Perspektive..er kennt hier niemanden..er fühlt sich hier nicht wohl...das wohnen hier hat ihn krank gemacht. war das erste Jahr 2007 hier nicht fähig zur Schule zu gehen..ging dann zum Arzt. Magen/ Darmbeschwerden auf Phsychischer Basis.

für ihn wäre es wichtig wieder nach Niedersachsen zu ziehen damit er wieder einen Sinn im Leben findet
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Sil Via,

das mit der Anmeldung....

man kann wenn man sich in einer Stadt niederlässt zum Ordnungsamt/Meldestelle gehen und sich dort anmelden als Wohnsitzlos oder ohne Festen Wohnsitz.

nicht bei einem Freund anmelden, das muss er nicht.

Wenn er sich dort anmeldet auch ihne Festenn Wohnsitz, also Wohnsitzlos dann hat die Areg in Hude keine Cahnce mehr ihn abzulehnen, da ist ja genau der Knackpunkt.

Wenn er sich bei euch in der ARge meldet, hat er ein problem, wenn er also mit einem Ausweis wo drauf Steht das er sich in diesem Ort als Wohnsitzloser (Mutter hat ihn rausgeschmissen, weil er ja Volljährig ist) meldet, kann die ARGE ihm nichts verwehren.
Ja OK, sie können versuchen es ihm schwer zu machen aber ..........

Er hat das Gesetz welches auf seiner Seite steht und wenn er dort sich als Härtefall meldet und wenn er gefragt wird warum ausgerechnet in Hude und nicht da wo ihr jetzt seit, sollte er sagen: "Da war ich nie Heimig und jetzt wo ich auf der Strasse stehe? hab ich gedacht geh ich zurük wo ich ne Chance hab und mich wohl fühle!"

So wenn er sich dort dann meldet und die ihm erzählen er müsse in ein Obdachlosenasyl und sie würden ihm keine Wohnung /Kaution und so Zahlen, das wurde schon mehrfach Gerichtlich verworfen, in Niedersachsen und soweit ich mich entsine sogar schon vom Bundessozialgericht, also Humbuck wie meine Mutti gesagt hätte.
Er kann dann sogar ne Wohnung die sich im Rahmen bewegt sofort anmieten auch ohzne Freigabe, denn er ist in diesem Fall ein Härtefall, welcher dieses Recht hat.
Schau:
§ 22 SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung

(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1.
der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
Quelle und Weiter lesen hier Das ist das Sozial Gesetz Buch 2 (ALG2 ) mit Heute gültigem Inhalt, also das steht da ganz eindeutig, er kann wenn er raus geschmissen wird von Dir und das recht hast du ja, nicht wieder auf die "Elterliche Wohnung" verwiesen werden.

Da er nicht in der Lage sein wird eine Kaution zu stellen, kann er einen Antrag auf Kaution auch erst Später Stellen, er sollte auch genehmigt werden und wenn er dann einkommen hat( Ausbildung, Arbeit ), kann er diese Kaution in Raten abstottern.
Er kann auch bevor er sich bei der ARGE meldet mal zum Sozialamt der Stadt Hude gehennund dort um Hilfe bitten, seine Situation schildern und anfragen wie es sich verhält, da die ARGE derzeit nicht sofort entscheidet, er auf der Strasse sitzt ( nach anmeldung Wohnsitlos) nicht in ein Obdachlosenasyl kann nicht zurück kann, kein Geld hat und ein Dach über dem Kopf schon wünschenswert sei. Wie es sich verhält ob man ihm, natürlich gegen eine Abtretung evtl. entstehender Leistung der ARGE, Vorübergehend Nach Sozialhilfe recht Geld/ Gutscheine zur Verpflegung und Beihilfe zur Anmietung eines Wohnraumes ( dort evtl. darauf ansprechen wegen der Psyche kein Obdachlosenwohnheim möglich, aber nur wenn er das mag, wäre evtl. Besser ( Brief vom Arzt der das damals Diagnostizierte und Behandelt hat)) Bewillignen könnte, er würde ungerne auf der Strasse Leben, das hätte ja keinerlei zukunft.

Eigentlich sollte das Sozialamt vorläufig Bewilligen und sich dann das vorgelegte Geld bei der AARge wieder holen, das ganze beruht auf §§ 1, 2, 18 und 73 SGB12
§ 1 SGB XII Aufgabe der Sozialhilfe
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
§ 2 SGB XII Nachrang der Sozialhilfe
(1) Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
(2) Verpflichtungen anderer, insbesondere Unterhaltspflichtiger oder der Träger anderer Sozialleistungen, bleiben unberührt. Auf Rechtsvorschriften beruhende Leistungen anderer dürfen nicht deshalb versagt werden, weil nach dem Recht der Sozialhilfe entsprechende Leistungen vorgesehen sind.

§ 18 SGB XII Einsetzen der Sozialhilfe
(1) Die Sozialhilfe, mit Ausnahme der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.
(2) Wird einem nicht zuständigen Träger der Sozialhilfe oder einer nicht zuständigen Gemeinde im Einzelfall bekannt, dass Sozialhilfe beansprucht wird, so sind die darüber bekannten Umstände dem zuständigen Träger der Sozialhilfe oder der von ihm beauftragten Stelle unverzüglich mitzuteilen und vorhandene Unterlagen zu übersenden. Ergeben sich daraus die Voraussetzungen für die Leistung, setzt die Sozialhilfe zu dem nach Satz 1 maßgebenden Zeitpunkt ein.

§ 73 SGB XII Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Leistungen können auch in sonstigen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen. Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden.
Ich Denke das das Sozialamt(SA) sich mit dem Leistungsträger des ALG2 in verbindung setzt und hierdurch ein vereinfachtes Verfahren in gang setzt, welches deinem Sohn vorübergehend aus der Notlage helfen wird. Normalerweise, sollte das SA in vorleistung treten oder die ARGE bitten ein Beschleunigtes Verfahren einzuleiten.

Das hat schon mehrfach funktioniert, sollte es nicht Funktionieren, muss dein Sohn, sofort ( nach SA und ARGE, bestenfalls mit den Schriftlichen ablehnungen ( wenn er sie Schriftlich bekommt) zum Sozialgericht gehen, dort vortragen das er zuhause ausziehen musste da nun keine möglichket mehr ist, bei seiner mittellosen Mutter (welche durch ihren Lebensabschnittsgefährten unterstützt wird und selber nicht in der lage ist zu unterstützen) weiterhin aufzuhalten, nach dem Umzug ist auch keine möglichkeit mehr vorhanden, da die neue Wohnung gerade für zwei langt ( man hat sich verkleinert ).
Auch hier dürfte das Sozialgericht bei der ARGE mal Telefonisch Dampf machen, da es sich ja um Leistungen Handelt welche nicht aufgeschoben werden kann.

Wichtig ist auch, wenn er evtl. ein Konto/ Sparbuch hat auf dem Gelder sind, kann er evtl. die Mietkaution Bezahlen und nurnoch Mobiliar ( Erstausstattung ) Beantragen, das kann ich ja nicht ersehen.

Hoffe das ich nun alle eventualitäten bedacht habe.

Ach, da fällt mir ein, bekommt ihr Kindergeld? wer du oder er? es steht Ihm dann zu wenn du ihn ""Rausschmeisst"".

Du solltest ihm noch eine Bestätigung schreiben, auf der Steht das du nicht für ihn aufkommst und auch nicht in der lage bist dieses zu tun, da du selber mittellos bist. Das du und dein Lebenabschnittsgefährte in eine kleinere Wohnung gezogen seit und dein Sohn nicht mit umgezogen wurde.
Ihm nahegelegt wurde nun auf eigene Füsse zu fallen da du ja auch nach §§ (sihe vorherigen Beitrag) ab Volljährigkeit nicht mehr verpflichtet bist dem Kind Obdach zu gewähren. Diese entscheidung obliegt alleine deiner entscheidung und du wirst diese nicht revidieren.

Damit hat wer dann einen Trumpf in der Hand, mit welchem er dann ""Beweisen"" kann das er nicht auf den Elterlichen Haushalt verwiesen werden kann.


Hoffe das es nicht zu viel ist, lieber mehrfach lesen und auch dein Sohn sollte sich das zu gemüte führen, denn wenn er es Weiß, hat er viel gewonnen.

Getreu dem Motto:

Wissen ist Macht,

Nix Wissen
macht auch nix.

Ausser Machtlos! :mrgreen:

Gruß Ziggi
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Sil Via
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Beitrag von Sil Via »

Hallo

Hui, eine lange Mail und so sehr hilfreich..sehr schön:)

Aber Fragen bleiben trotzdem.

Also..Hude kann er vergessen da gibt es keine Wohnungen..aber 1/ 2 Dörfer weiter.
Also...er kann dort zum Meldeamt gehen und sich Wohnungslos anmelden..somit steht in seinem neuen Ausweis der Ort wo er gerade beim Amt ist?!
Dafür muss er doch sicher erst bei mir abgemeldet sein oder nicht? Kann ich ihn hier beim Amt abmelden? Weil wenn wir Ende März, Anfang April umziehen ist es ja schon fast zu spät um eine Wohnung zu finden.

Erst hatten wir überlegt ob er die erste Miete selber bezahlt ( er hat etwas gespart)..somit hätte er ne Wohnung und wäre angemeldet. Beim Amt hätte er sagen können die Miete wurde mir bezahlt..wo sollte ich denn bleiben? Aber dann ist da ja noch die Kaution für Makler und die für den Vermieter..das ist leider zuviel. Und wir können nur übers Internet suchen, Tageszeitungen haben wir hier nicht von dort.

Findet man im Internet auch Tabellen welches Bundesamt wieviel bezahlt..irgendwie finde ich alles und das ist gar nichts :(

Darf ich fragen warum du dich so gut damit auskennst? Du hast mir bisher schon sehr geholfen..alleine das mein Optimismus wieder steigt.

Danke bis hierher und liebe Grüsse
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Sil Via,
Dafür muss er doch sicher erst bei mir abgemeldet sein oder nicht? Kann ich ihn hier beim Amt abmelden?
Ja du kannst ihn Abmelden, sogar mit sofortiger wirkung ABER ACHTUNG:!: Er hat dann nur zwei Wochen Zeit sich wieder neu Anzumelden, danach kommt dann ein Meldeversäumniss und das wäre eine Ordnungswiedrigkeit, was das Heisst iss klar: Busgeld.
Genau deshalb müssen die Orte/Städte auch "Ohne Festen Wohnsitz" eintragen als Meldeadresse.

Hab da mal ne Frage....
Wenn Ihr (du und dein PArtner) deinem Sohn etwa 500€ geben könntet wäre alles etwas einfacher, ihr könntet das ganze sogar als Rückzahlbaren Kredit Deklarieren, schaut mal: HIER wär das was? Ich glaube das läge noch im Rahmen dessen was das Amt/ Die ARGE Zahlen würde und für den Anfang....garnicht schlecht....
Oder was sagt ihr dazu?

Also.... wegen der Kosten...sollte die Echt angemessen sein, schaut mal Hier nach ist die Arbeitshilfe des Landes NRW für Unterkunft und Heizung ... hierin sind auch die Urteile der Verschiedenen Gerichte aufgeführt und ich glaube wenn er damit zur ARGE geht...Obdachlos oder mit Mietvertrag blleibt sich gleich...
Sollten die dann nicht korrekt Arbeiten, soll dein Sohn sich sofort an das zuständige Sozialgericht wenden.

Oh, kommt davon wenn man nicht alles von anfang an liesst.....hab ich doch glatt vergessen nachdem ich es runter kopiert hatte.

Also:
Erst hatten wir überlegt ob er die erste Miete selber bezahlt ( er hat etwas gespart)..somit hätte er ne Wohnung und wäre angemeldet. Beim Amt hätte er sagen können die Miete wurde mir bezahlt..w
Jo die Idee hatte ich ja oben schon beschrieben.....
Findet man im Internet auch Tabellen welches Bundesamt wieviel bezahlt..irgendwie finde ich alles und das ist gar nichts Sad
Der Link Arbeitshilfe des Landes NRW gibt hier Rat.
Ausserdem sollte der Mietspiegel veröffentlicht sein Fragt doch mal in der Gemeinde/Stadtverwaltung nach, ob man dort einen Mietspiegel oder vergleichbares hat, wenn nicht dann bei der ARGE, die müssten den eigentlich rausgeben.
Aber wenn dein Junior nun eine Preisgünstige Whnung gefunden hat und die meinen das die Miete nicht angemessen ist, müssen sie das kund tun (Bescheiden) und dann aht dein Sohn normelerweise 6Monate Zeit sich ne neue Bleibe zu suchen.
ALSO bitte auch hier keine Panik.
Darf ich fragen warum du dich so gut damit auskennst? Du hast mir bisher schon sehr geholfen..alleine das mein Optimismus wieder steigt.
Ja darfst du, ich hatte bis vor einiger Zeit selber das Vergnügen unter dieser "Reform" zu Leben, da mein Einkommen unsere Familie nicht wirklich ernährte und habe nebenbei das Gesetz sowie die Urteile Verfolgt und da ich "nichts Besseres" zu tun hatte, habe ich hier in Wiesbaden schon verschiedenen Geholfen.
Hab auch hier im Forum schon versucht weiter zu Helfen und ja leider Ändert sich derzeit das SGB2 und die dazugehörigen Weisungen und Durführungsverordnungen und so aber es gehört bei mir unter die Kategorie "Hobby" und ich versuche immer alles im Blick zu halten.
(Gelingt leider nicht immer, da ich auch nur ein Mensch bin)


Das ist eigentlich alles, bin halt nur Talentiert diesen Kram zu verstehen und verständlich zu machen.
Ja und zu geter letzt noch, durch alles was ich in der Zeit erlebt hab, weiss ich das der Gang zu einer Hilfsorganisation, zum Gericht und auch ab und an zu einem Rechtsanwalt, das Prozedere erheblich vereinfacht.

Nu bleibt mir noch zu hoffen das du und dein Sohn den richtigen weg findet und das die Wohnung so recht gut gelegen und noch Frei ist.
Suchkriterium in Google:
Wohnung Hude

Da kommt allerhand raus.


Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Sil Via
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Registriert: 16.02.2011 16:59

Beitrag von Sil Via »

Hallo Ziggi

Im Moment rufe und schreibe ich jeden Makler dort und in Umgebung an.

Ich denke negativ..habe Angst das wir nichts finden.

Wenn ich was neues weiss poste ich es hier wieder

Bis dahin vielen lieben Dank für deine Zeit und Deine Mühe

Liebe Grüsse

Silvia
Sil Via
Beiträge: 11
Registriert: 16.02.2011 16:59

Beitrag von Sil Via »

Bin aufgeregt. Habe heute mit einem Vermieter aus Hude gesprochen deren Wohnung mein Sohn beziehen könnte.
Er versteht unsere Situation und würde Marvin dann vorziehen...möchte ihn aber zuvor kennenlernen. Im Moment plagt Marvin noch eine Grippe..aber vlt kann er am Wochenende sich dort schon vorstellen oder am Wochenanfang.

Es ist eine 2 Zi Wohung,45 qm und kostet 280 Euro kalt. Mehr Daten habe ich leider nicht. aber die Wohnung dürfte doch entsprechend sein oder?

Ich muss weiter nach einer Tabelle schauen..wie gesagt..finde alles..nur nicht das was ich brauch;)
Sil Via
Beiträge: 11
Registriert: 16.02.2011 16:59

Beitrag von Sil Via »

So, habe erst mit dem Amt in Kerpen gesprochen die mir nicht wirklich weiterhelfen konnte. Sie riet mir einfach nochmal in Hude anzurufen und solle ruhig erwähnen das wir kontakt zum Anwalt haben..das würde sicherlich ziehen. Ich sagte ne..nicht bei der Frau Schloth....

Damals als ich noch dort wohnte war meine Mutter ganz plötzlich gestorben. Ich kam/ komme da nur sehr schwer mit zurrecht. Ich fiel damals in eine starke Depression und war in ärztlicher Behandlung. Frau Schloth....wollte mich trotzdem für einen 1 Eurojob auf dem Friedhof arbeiten lassen.

Naja..ich rief dort an..sie war sofort sehr unfreundlich. Ich sagte das er dort eine Wohnung bekommen kann die im Rahmen ist.Sie meinte erst nur "hmm"...dann aber...von hier bekommt er NICHTS.
Ich erklärte nochmals das ich mich schlau gemacht habe via Gesetze und beim Anwalt und das ich nicht zahlen muss wenn ich nicht will oder kann.

Das würde sie nicht interessieren und hielt mir dann vor mit einem Ton am Bald das ich es mir sehr einfach machen würde meinen Sohn auf die Strasse zu setzen und einfach umziehen würde. Er h ätte doch noch Geschwister wo er unterkommen könnte usw. Eine Tochter in Würzburg hat selber nur ne kleine Wohnung und 2 Kinder..die andere bekommt ein Baby im September..und zudem sind die auch nicht verpflichtet ihn aufzunehmen.
Sie sagt wir können machen was wir wollen ob mit Anwalt oder sonstiges..wenn Marvin dort auftaucht wird sie alles ablehnen. Sie sagt zu der Wohnung nein und auch zu allem anderen. Ich könnte aber mit ihrer Vorgesetzen Leiterin nochmal sprechen was aber nicht zum Vorteil wäre.Stimmt..die hängen ja zusammen beim Kaffeetratsch.

Dann habe ich in Hude beim Bürgermeister angerufen..wurde mit dem Stellvertreter verbunden. Der sagte nicht viel hörte sich aber alles an und meinte dann er würde sich mit Frau Schloth..unterhalten und mich dann zurückrufen.

Auf den Anruf warte ich jezz...man bin ich geladen

LG
Sil Via
Beiträge: 11
Registriert: 16.02.2011 16:59

Beitrag von Sil Via »

der stellvertretende Bürgermeister hat uns auch abgelehnt. Die hätten mit dem Landkreis Oldenburg telefoniert und die hätten es so gesagt.

Die müssten nicht zahlen, er kann nicht einfach kommen und die müssen. Auch nicht wenn er sich dort wohnungslos anmelden würde würd er ne ablehung bekommen die kennen auch ihre gesetze usw.
Sil Via
Beiträge: 11
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Beitrag von Sil Via »

Wir haben die Angelegenheit nun einen Anwalt übergeben der sich dessen annimmt. Wir telefonierten und er war sehr erbost...er sagte er würde den Fall gerne übernehmen und wäre sich sicher alles zu erreichen..das die halt SGB2 zahlen und auch die Wohnung
Ziggi
Moderator
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Sil Via,

schade, dass ihr nicht einfach die Wohnung angemietet und alles so gemacht habt.

Laut Gesetz müssen die Zahlen, ja sie sagen jetzt das sie nicht Zahlen aber wenn er dort auftaucht und er sich dort anmeldet, müssen die Zahlen.


Und Ja du kannst es dir einfach machen und nein die dürfen ihn nicht zu seinen Geschwistern verweisen, das wäre Gesetzesbeugzung und Strafbar!

Also Anwalt ist gut!!! Ihr habt aber einen Riesen Fehler gemacht!!!! man Fragt nicht an ob man sein Kind auf die Strasse setzen darf!!!! man tut es und harrt der dinge die da kommen werden, ich dachte das ich das auch so rübergebracht hätte, schade eigentlich....


Nun dein Sohnemann wird ganz sicher dort sein Geld bekommen, mit oder ohne Anwalt aber nicht vorher sioch abwimmeln lassen, der komplette Landstrich umOldenburg ist in der Beziehung so aber das ist nicht Rechtens!!!!!

Nun ich wünsch jedenfalls viel erfolg.

Gruß Ziggi
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