Überprüfungsantrag

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
TorKnoll
Beiträge: 40
Registriert: 18.11.2010 10:33

Überprüfungsantrag

Beitrag von TorKnoll »

hallo

habe vor 3 wochen ein +überprüfungsantrag gestellt bez der heizkosten.....in unserer alten wohnung hatten wir eine gastherme die mit strom betrieben wurde bez warm wasser....nun kam ein brief vom jobcenter das sie alle unterlagen benötigen, auch wenn diese schon mal eingereicht wurden...ich muss dazu sagen, das die damalige arge diese unterlagen im original vorliegen hat...weil ja damals diese benötigt wurden bez einer nachzahlung....hatte nur den ü-antrag gestellt da warm wasser abgezogen wurde...trotz strom ( warmwasser)
was soll ich denen mitteilen? ich habe keine unterlagen zur hand diese sind alle irgendwo in meineer akte

torsten
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Torknoll,

du solltest mitteilen das du damals die Originalunterlagen in der ARGE soundso bei Frau/Herr'n xyz zur AKte gegeben hast und somit der ARGE zwechs Überprüfung zur verfügung stehen.
Für de Fall das deine Unterlagen nicht mehr in der Akte sind, kannst du bei deinem Versorgungsunternehmen eine Zweitschrift erbitten, das wird aber nicht gerade schnell möglich sein.


Bitte versteh mich jetzt nicht Falsch aber NIEMALS Originalunterlagen aus den Händen geben, allerhöchstens zwechs Kopieren für die Akten.
Da immerwieder ganze Akten verschwinden und/oder teile einfach weg sind....und Originalunterlagen gibt man einfach nicht aus der Hand.

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Antworten