Welche Folgen bei nachträglicher Einkommensfestsetzung?
Verfasst: 15.02.2011 10:08
Person A ist aufstockender selbstständiger. Bekommt Betriebsprüfung für das Jahr 2008. Das FA setzt einen höhreren Gewinn fest. (ca.9000 EUR) als im Jahresabschluss 2008 angegeben wurde.
Die ARGE wird das erfahren wenn er die darauf anfallenden UST und EST (insgesamt ca. 3800 EUR) an das FA überweist (anhand der Kontoauszüg, die regelmäßig an die ARGE abgegeben werden) und erfahren, dass das FA einen höhern Gewinn festgesetzt hat als damals anhand des Jahres-Abschlusses angegeben wurde.
Frage: Mit welchen Konsequenzen hat Person A zu rechnen ? Rückzahlung der ALG2 Leistungen und ggfs. rückwirkende freiwillige Krankenversicherungsanmeldung bei seiner Krankenversicherung und Bezahlung der Beiträge für das ganze 2008 ? (wenn er laut der Festsetzung eigentlich keine Leistung erhalten dürfte)
Die ARGE wird das erfahren wenn er die darauf anfallenden UST und EST (insgesamt ca. 3800 EUR) an das FA überweist (anhand der Kontoauszüg, die regelmäßig an die ARGE abgegeben werden) und erfahren, dass das FA einen höhern Gewinn festgesetzt hat als damals anhand des Jahres-Abschlusses angegeben wurde.
Frage: Mit welchen Konsequenzen hat Person A zu rechnen ? Rückzahlung der ALG2 Leistungen und ggfs. rückwirkende freiwillige Krankenversicherungsanmeldung bei seiner Krankenversicherung und Bezahlung der Beiträge für das ganze 2008 ? (wenn er laut der Festsetzung eigentlich keine Leistung erhalten dürfte)