hallo
ich schreibe für meine cousine, sie ist 59 jahre bekommt 389 euro erwerbsminderungsrente und dazu ALG2. eben gelesen
das ALG2 empfänger recht auf beihilfe für eine sehhilfe bekommen..(Sozialgericht Detmold Urteil vom 11.01.2011, - S 21 AS 926/10 - , rechtskräftig
Hartz IV- Empfänger hat Anspruch auf Gewährung der Kosten für die Beschaffung einer Gleitsichtbrille als unabweisbarer, laufender nicht nur einmaliger Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II aufgrund seiner besonderen Lebenssituation))
sie hat sehhilfe und benötigt ab und an eine neue, und sie hat die chronische krankheit morbus chron...dafür bekommt sie monatlich noch einen mehrbedarf von 36 euro.....
nun ist sie vor 2 wochen gefallen und hat sich das rechte sprunggelenk zweifach gebrochen, wurde OP mit nägeln und platten bekommen...sie ist nun mindestens noch für 7 wochen in gips......wie sieht es da aus?
kann sie die übernahme einer sehhilfe beantragen, und kann sie noch was beantragen bez ihrer komplett eingeschränkten beweglichkeit bez des gebrochenen sprunggelenkes? sie kann nicht zum einkaufen usw....sie wohnt auf einen dorf und ist auf hilfe angewiesen
weiss evtl jemand was man machen kann
lieben gruß
torsten
Zuschuss
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Torkinoll,
zunächst würde ich deiner Cousine Raten wenn sie wieder eine Brille Braucht, einen Antrag darauf zu stellen, mit eben der Begründung das es sich um einen "unabweisbaren, laufenden nicht nur einmaliger Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation" handelt, welcher zu bewilligen sei.
Sollte das AMt ablehnen ( bitte immer auf Schriftlichen Bescheid bestehen!), einen Wiederspruch einlegen und direkt einen Anwalt einschalten.
So nun wegen der sache mit dem Unfall und der selbstverorgung:
Erstmal gute Besserung wünsch ich .
Es handelt sich hier nicht um leistungen die sie nach ALG2 Steleln kann, höchstens ersatzweise wenn alles andere nicht geht.
Da sollte deine Cousine mal bei der KK anrufen und um Haushaltshilfe oder vorübergehende einstufung einer Pflegestufe (gibt auch die Pflegestufe 0) erbitten, das aber dringlich, da sie ja niemanden hat der das für sie erldigen kann.
Eine Klinik darf sie auch erst entlassen wenn sie sich selber versorgen kann oder jemand da ist der das kann. Zur not müsste sie in eine Pflegeklinik überwiesen werden oder in eine Rehaklinik zum wiederaufbau der eigenständigkeit aber da ist dieses Forumbesser geeignet aber auch hier ist ein dafür geeignetes Forum.
Gruß Ziggi
zunächst würde ich deiner Cousine Raten wenn sie wieder eine Brille Braucht, einen Antrag darauf zu stellen, mit eben der Begründung das es sich um einen "unabweisbaren, laufenden nicht nur einmaliger Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation" handelt, welcher zu bewilligen sei.
Sollte das AMt ablehnen ( bitte immer auf Schriftlichen Bescheid bestehen!), einen Wiederspruch einlegen und direkt einen Anwalt einschalten.
So nun wegen der sache mit dem Unfall und der selbstverorgung:
Erstmal gute Besserung wünsch ich .
Es handelt sich hier nicht um leistungen die sie nach ALG2 Steleln kann, höchstens ersatzweise wenn alles andere nicht geht.
Da sollte deine Cousine mal bei der KK anrufen und um Haushaltshilfe oder vorübergehende einstufung einer Pflegestufe (gibt auch die Pflegestufe 0) erbitten, das aber dringlich, da sie ja niemanden hat der das für sie erldigen kann.
Eine Klinik darf sie auch erst entlassen wenn sie sich selber versorgen kann oder jemand da ist der das kann. Zur not müsste sie in eine Pflegeklinik überwiesen werden oder in eine Rehaklinik zum wiederaufbau der eigenständigkeit aber da ist dieses Forumbesser geeignet aber auch hier ist ein dafür geeignetes Forum.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.