Hallo ,
ich habe vor kurzem erfahren das ich Schwanger bin. Ich beziehe der Zeit ALG2 .Mein Freund und ich führen ein Fernbeziehung er kommt ab 1.6 zu mir nach Berlin . Ich habe derzeit eine 1 Zimmerwohnung vom 33cm² Gesamtfläche
nun einigen Fragen:
- ab wann darf ich eine Größere Wohnung suchen
-mein Freund geht hier dann weiter arbeiten hat ca 900 € netto
- darf die Wohnung über 542 € warm liegen weil er arbeiten geht
dann habe ich noch ein Problem ich wohne erst seit September 2010 in der Wohnung und es steht drinne erstmals Kündbar nach 24 Monaten und auf einer anderen Seite steht das Mietverhältnis ist auf unbestimmte zeit abgeschlossen was kann ich da machen oder wo kann ich hin gehen mich um mich beraten zu lassen.
Vielen Dank im Voraus freue mich auch jede Antwort
Schwanger
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo BlueAngel,
zunächst mal Herzlichen Glückwunsch zum (sich angekündigten) Nachwuchs...
Ja mit der Wohnung ist das so ne sache...
Rein Theoretisch kannst du schon Jetzt auf die Suche nach einer neuen Wohnung gehen, aber Frühestens so 6.-7.Monat geht das mit dem Wechseln, wegen der modalitäten die mit der ARGE tzu tun haben, kannst du ja mal deine/n Fallmanager ansprechen, der/die sollte dich da genauer aufklären können.
Nun ob die Wohnung über 542€ Warm liegen darf...das kommt ganz darauf an. Solange das Kind nicht da ist, kann man nicht unbedingt von einer Bedarfsgemeinschaft reden, auch wenn ihr zusammen wohnt, denn im Ersten Jahr des zusammenlebens kann man nicht von einer einstandsgemeinschaft ausgehen, es sei denn das ien gemeinsames Kind im Haushalt lebt.
Also auch dieses wäre im einzelnen zu klären, villeicht wäre es gut, wenn dein Freund auch zunächst eine eigene Wohnung hätte( wie Groß und wie Teuer steht mal dahin.
Ihr könntet ja dann gemeinsam eine Wohnung suchen.
Wegen des Mietvertrages, könntest du mit dem Vermieter reen und ihm/Ihr klarmachen das du eine Kind erwartest und wohl eine Wohnung in dieser Grösse nicht tragbar für eine kleinfamilie ist, du darum bittest aus diesem Vertrag vorzeitig aussteigen zu können, meisstens ist das möglich aber bitte nicht bevor nicht mit der ARGE und einem eventuellen neuen Vermieter verschiedenes geklärt wurde.
Mit dem Vermieter auch klären ob wenn du so nicht aus dem Vertrag gelassen werden würdest, ein Nachmieter( mehrre sind vorzuschlagen) bringen kannst.
Wegen der Beratung mit dem Mietvertrag, wäre der Mieterschutzbund oder ein Mietrechtsanwalt ( Beratungsschein bei Gericht) anzuraten.
Gruß Ziggi
zunächst mal Herzlichen Glückwunsch zum (sich angekündigten) Nachwuchs...
Ja mit der Wohnung ist das so ne sache...
Rein Theoretisch kannst du schon Jetzt auf die Suche nach einer neuen Wohnung gehen, aber Frühestens so 6.-7.Monat geht das mit dem Wechseln, wegen der modalitäten die mit der ARGE tzu tun haben, kannst du ja mal deine/n Fallmanager ansprechen, der/die sollte dich da genauer aufklären können.
Nun ob die Wohnung über 542€ Warm liegen darf...das kommt ganz darauf an. Solange das Kind nicht da ist, kann man nicht unbedingt von einer Bedarfsgemeinschaft reden, auch wenn ihr zusammen wohnt, denn im Ersten Jahr des zusammenlebens kann man nicht von einer einstandsgemeinschaft ausgehen, es sei denn das ien gemeinsames Kind im Haushalt lebt.
Also auch dieses wäre im einzelnen zu klären, villeicht wäre es gut, wenn dein Freund auch zunächst eine eigene Wohnung hätte( wie Groß und wie Teuer steht mal dahin.
Ihr könntet ja dann gemeinsam eine Wohnung suchen.
Wegen des Mietvertrages, könntest du mit dem Vermieter reen und ihm/Ihr klarmachen das du eine Kind erwartest und wohl eine Wohnung in dieser Grösse nicht tragbar für eine kleinfamilie ist, du darum bittest aus diesem Vertrag vorzeitig aussteigen zu können, meisstens ist das möglich aber bitte nicht bevor nicht mit der ARGE und einem eventuellen neuen Vermieter verschiedenes geklärt wurde.
Mit dem Vermieter auch klären ob wenn du so nicht aus dem Vertrag gelassen werden würdest, ein Nachmieter( mehrre sind vorzuschlagen) bringen kannst.
Wegen der Beratung mit dem Mietvertrag, wäre der Mieterschutzbund oder ein Mietrechtsanwalt ( Beratungsschein bei Gericht) anzuraten.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Hallo BlueAngel,
zunächst mal Herzlichen Glückwunsch zum (sich angekündigten) Nachwuchs...
Ja mit der Wohnung ist das so ne sache...
Rein Theoretisch kannst du schon Jetzt auf die Suche nach einer neuen Wohnung gehen, aber Frühestens so 6.-7.Monat geht das mit dem Wechseln, wegen der modalitäten die mit der ARGE tzu tun haben, kannst du ja mal deine/n Fallmanager ansprechen, der/die sollte dich da genauer aufklären können.
Nun ob die Wohnung über 542€ Warm liegen darf...das kommt ganz darauf an. Solange das Kind nicht da ist, kann man nicht unbedingt von einer Bedarfsgemeinschaft reden, auch wenn ihr zusammen wohnt, denn im Ersten Jahr des zusammenlebens kann man nicht von einer einstandsgemeinschaft ausgehen, es sei denn das ien gemeinsames Kind im Haushalt lebt.
Also auch dieses wäre im einzelnen zu klären, villeicht wäre es gut, wenn dein Freund auch zunächst eine eigene Wohnung hätte( wie Groß und wie Teuer steht mal dahin.
Ihr könntet ja dann gemeinsam eine Wohnung suchen.
Wegen des Mietvertrages, könntest du mit dem Vermieter reen und ihm/Ihr klarmachen das du eine Kind erwartest und wohl eine Wohnung in dieser Grösse nicht tragbar für eine kleinfamilie ist, du darum bittest aus diesem Vertrag vorzeitig aussteigen zu können, meisstens ist das möglich aber bitte nicht bevor nicht mit der ARGE und einem eventuellen neuen Vermieter verschiedenes geklärt wurde.
Mit dem Vermieter auch klären ob wenn du so nicht aus dem Vertrag gelassen werden würdest, ein Nachmieter( mehrre sind vorzuschlagen) bringen kannst.
Wegen der Beratung mit dem Mietvertrag, wäre der Mieterschutzbund oder ein Mietrechtsanwalt ( Beratungsschein bei Gericht) anzuraten.
Ach und weisst du was mich wundert :?: wie lebt es sich auf 33cm² :?:
Gruß Ziggi
zunächst mal Herzlichen Glückwunsch zum (sich angekündigten) Nachwuchs...
Ja mit der Wohnung ist das so ne sache...
Rein Theoretisch kannst du schon Jetzt auf die Suche nach einer neuen Wohnung gehen, aber Frühestens so 6.-7.Monat geht das mit dem Wechseln, wegen der modalitäten die mit der ARGE tzu tun haben, kannst du ja mal deine/n Fallmanager ansprechen, der/die sollte dich da genauer aufklären können.
Nun ob die Wohnung über 542€ Warm liegen darf...das kommt ganz darauf an. Solange das Kind nicht da ist, kann man nicht unbedingt von einer Bedarfsgemeinschaft reden, auch wenn ihr zusammen wohnt, denn im Ersten Jahr des zusammenlebens kann man nicht von einer einstandsgemeinschaft ausgehen, es sei denn das ien gemeinsames Kind im Haushalt lebt.
Also auch dieses wäre im einzelnen zu klären, villeicht wäre es gut, wenn dein Freund auch zunächst eine eigene Wohnung hätte( wie Groß und wie Teuer steht mal dahin.
Ihr könntet ja dann gemeinsam eine Wohnung suchen.
Wegen des Mietvertrages, könntest du mit dem Vermieter reen und ihm/Ihr klarmachen das du eine Kind erwartest und wohl eine Wohnung in dieser Grösse nicht tragbar für eine kleinfamilie ist, du darum bittest aus diesem Vertrag vorzeitig aussteigen zu können, meisstens ist das möglich aber bitte nicht bevor nicht mit der ARGE und einem eventuellen neuen Vermieter verschiedenes geklärt wurde.
Mit dem Vermieter auch klären ob wenn du so nicht aus dem Vertrag gelassen werden würdest, ein Nachmieter( mehrre sind vorzuschlagen) bringen kannst.
Wegen der Beratung mit dem Mietvertrag, wäre der Mieterschutzbund oder ein Mietrechtsanwalt ( Beratungsschein bei Gericht) anzuraten.
Ach und weisst du was mich wundert :?: wie lebt es sich auf 33cm² :?:
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Wie und das alles auf 33 quadratzentimertern?naja hab ein großes Zimmer und eine kleine Küche kleines Bädchen ^^
aber es reicht
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.