Betrf. Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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markus100
Beiträge: 1
Registriert: 08.01.2006 19:21

Betrf. Wohnung

Beitrag von markus100 »

Hallo Leute,

Wir wohnen seit 7 Jahren in einer WBS 3 Zi.Wohnung mit 2 Erw. und 2 Kinder (8 J. + 13 Mon.).
Vor einem halben Jahr fragten wir bei der Arge an nach einer größeren Wohnung da wir 1 Zi. zuwenig haben jedoch sagte uns man das der Kleine erst mit 1 Jahr angerechnet wird.
Jetzt ist er ja soweit und wir haben starken Platzmangel, nun möchten wir umziehen jedoch weiß ich nicht wieviel qm die Wohnung haben darf bzw. wie Teuer diese sein darf.
Muß ich vorher die Arge um Erlaubnis fragen bevor ich den Mietvertrag unterschreibe ?
Mir würde reichen wenn ihr mir in etwa sagen könntet wie hoch die Miete sein darf (warm/kalt).
Wird die Kaution und der Umzug evt. vom Amt übernommen da wir im Moment unser Schlafzimmer ins Wohnzimmer verfrachtet haben.
Hoffe auf Antwort.

Danke
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo markus100
Als 4 Personen Haushalt wird Wohnfläche bis 90 qm
als angemessen betrachtet.
Die Miethöhe ergibt sich aus der Mietenstufe, die für Eure Gemeinde
gilt. Eine Liste dazu findest Du unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wogv/index.html
Bei Stufe 1 = 445,00 €
Bei Stufe 2 = 475,00 €
Bei Stufe 3 = 505,00 €
Bei Stufe 4 = 545,00 €
Bei Stufe 5 = 590,00 €
Bei Stufe 6 = 630,00 €
Gemeint ist Warmmiete, für Heizkosten nochmal 1,00 € / qm.
Für Umzug und Kaution kann ein zinsloses Darlehen gewährt
werden. Vor Umterzeichnung des Mietvertrages die Genehmigung
vom Amt einholen.
Viel Erfolg und Alles Gute
Gruß
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