Seite 1 von 1
Frage zu Anrechnung Weihnachtsgeld
Verfasst: 05.02.2011 19:56
von sastra
Hallo,
ich hab da mal die Frage ob hier jemand weiß,
ob und
wenn ja wie Weihnachtsgeld eines erwerbstätigen Bedarfsmitgliedes (mein Mann) bei der Berechnung mit angerechnet wird.
Mein Mann hat nämlich am 15.Dezember 2010 die Abrechnung für November 2010 ausgezahlt bekommen. Darauf war die stolze "Weihnachtsgeldzahlung" von sage und schreibe 102,26 € brutto mit drauf.
Mein Mann arbeitet im Wachdienst und ist dort schon seit 03/2008 tätig.
Nun interessiert mich, ob das Weihnachtsgeld
voll mit angerechnet werden darf oder nicht.
Wer kann mir da helfen??
Vielen Dank im voraus
Sastra
Verfasst: 06.02.2011 00:03
von Ziggi
Hallo sastra,
das Weihnachtsgeld kann unter umständen ganz normal in die Berechnung mit einbezogen werden, also wie wenn es normaler Lohn wäre.
Heisst:
Brutto -100 ab 100bis800 20% (bis 140€) 800bis 1200(1500 bei Kindern) 10% (bis 40 (70) € )
Vom Netto die Abzüge ( 100+~140+~40(70)) ist Bereinigtes Netto, welches vom Regelleistung abgerechnet werden darf.
Sollte es höher sein kann es auch in mehreren Monaten aufgerechnet werden.
LG Ziggi
Verfasst: 06.02.2011 08:35
von sastra
Hallo Ziggi,
ich weiß nicht - aber irgendwie stehe ich jetzt wohl auf dem Schlauch
Deine Antwort:
Heisst:
Brutto -100 ab 100bis800 20% (bis 140€) 800bis 1200(1500 bei Kindern) 10% (bis 40 (70) € )
Vom Netto die Abzüge ( 100+~140+~40(70)) ist Bereinigtes Netto, welches vom Regelleistung abgerechnet werden darf.
?????
Zur weiteren Info:
Mein Mann hatte in dem Monat mit Weihnachtsgeld ein Brutto von 1646,06 € Brutto. Ohne Weihnachtsgeld 1543,80 € Brutto.
Wir sind eine Kleinfamilie - heißt: Vater - Mutter - Kind (8 Jahre).
Auch auf Anordnung der ARGE hat mein Mann die Steuerklasse 3.
Liebe Grüße
Sastra
Verfasst: 06.02.2011 22:53
von Ziggi
Hallo sastra,
nehmt einfach mal diesen
ALG2Rechner hierund prüft nach.
Die 310€ Freibeträge werden da berücksichtigt.
Er kann zwar nicht jeden eventualfall aber ist der Beste von allen die ich kenne.
Schau, ich hab mal Fiktive Miete und so eingesetzt und schaut selber
3-Personen-Haushalt, ein Kind
Regelleistung Partnerschaften: 646,00€
Regelleistung 1 Kind 7 bis 13 Jahre: 251,00€
Regelleistungen: 897,00€ 897,00€
Miete: 600,00€
Nebenkosten: 70,00€
Heizkosten: 50,00€
Kosten für Unterkunft und Heizung*: 720,00€ 720,00€
Bedarf: 1.617,00€
Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit: 1.646,06€
abzgl. Freibetrag bei Erwerbstätigkeit**: −310,00€
Kindergeld: 184,00€
zu berücksichtigendes Einkommen***: 1.520,06€ −1.520,06€
Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 97,00€
möglicher Kinderzuschlag: 95,00€
Vergleichsrechnung mit Kinderzuschlag::
Bedarf (nach ALG2): 1.617,00€
anrechenbares Einkommen incl. Kindergeld: −1.520,06€
ggf. Kinderzuschlag: −95,00€
ungedeckter Bedarf: 1,94€
Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld-II auch die Bedürftigkeit des Antragstellers umfasst! Ein Kinderzuschlag würde Ihren Bedarf leider nicht decken.
Das war das Ergebniss, bei "Ich möchte gerne die Berechnung sehen"
Gruß Ziggi