Frage zu Anrechnung Weihnachtsgeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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sastra
Beiträge: 2
Registriert: 05.02.2011 19:29
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Frage zu Anrechnung Weihnachtsgeld

Beitrag von sastra »

Hallo,
ich hab da mal die Frage ob hier jemand weiß, ob und wenn ja wie Weihnachtsgeld eines erwerbstätigen Bedarfsmitgliedes (mein Mann) bei der Berechnung mit angerechnet wird.
Mein Mann hat nämlich am 15.Dezember 2010 die Abrechnung für November 2010 ausgezahlt bekommen. Darauf war die stolze "Weihnachtsgeldzahlung" von sage und schreibe 102,26 € brutto mit drauf.
Mein Mann arbeitet im Wachdienst und ist dort schon seit 03/2008 tätig.
Nun interessiert mich, ob das Weihnachtsgeld voll mit angerechnet werden darf oder nicht.
:roll:
Wer kann mir da helfen??

Vielen Dank im voraus
Sastra
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo sastra,

das Weihnachtsgeld kann unter umständen ganz normal in die Berechnung mit einbezogen werden, also wie wenn es normaler Lohn wäre.

Heisst:
Brutto -100 ab 100bis800 20% (bis 140€) 800bis 1200(1500 bei Kindern) 10% (bis 40 (70) € )
Vom Netto die Abzüge ( 100+~140+~40(70)) ist Bereinigtes Netto, welches vom Regelleistung abgerechnet werden darf.

Sollte es höher sein kann es auch in mehreren Monaten aufgerechnet werden.

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
sastra
Beiträge: 2
Registriert: 05.02.2011 19:29
Wohnort: Sulzbach

Beitrag von sastra »

Hallo Ziggi,

ich weiß nicht - aber irgendwie stehe ich jetzt wohl auf dem Schlauch :oops:

Deine Antwort:
Heisst:
Brutto -100 ab 100bis800 20% (bis 140€) 800bis 1200(1500 bei Kindern) 10% (bis 40 (70) € )
Vom Netto die Abzüge ( 100+~140+~40(70)) ist Bereinigtes Netto, welches vom Regelleistung abgerechnet werden darf.

?????

Zur weiteren Info:
Mein Mann hatte in dem Monat mit Weihnachtsgeld ein Brutto von 1646,06 € Brutto. Ohne Weihnachtsgeld 1543,80 € Brutto.
Wir sind eine Kleinfamilie - heißt: Vater - Mutter - Kind (8 Jahre).
Auch auf Anordnung der ARGE hat mein Mann die Steuerklasse 3.


:lol: :wink: :roll:
Liebe Grüße
Sastra
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo sastra,

nehmt einfach mal diesenALG2Rechner hierund prüft nach.
Die 310€ Freibeträge werden da berücksichtigt.

Er kann zwar nicht jeden eventualfall aber ist der Beste von allen die ich kenne.
Schau, ich hab mal Fiktive Miete und so eingesetzt und schaut selber
3-Personen-Haushalt, ein Kind

Regelleistung Partnerschaften: 646,00€
Regelleistung 1 Kind 7 bis 13 Jahre: 251,00€
Regelleistungen: 897,00€ 897,00€
Miete: 600,00€
Nebenkosten: 70,00€
Heizkosten: 50,00€
Kosten für Unterkunft und Heizung*: 720,00€ 720,00€
Bedarf: 1.617,00€
Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit: 1.646,06€
abzgl. Freibetrag bei Erwerbstätigkeit**: −310,00€
Kindergeld: 184,00€
zu berücksichtigendes Einkommen***: 1.520,06€ −1.520,06€
Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 97,00€
möglicher Kinderzuschlag: 95,00€

Vergleichsrechnung mit Kinderzuschlag::
Bedarf (nach ALG2): 1.617,00€
anrechenbares Einkommen incl. Kindergeld: −1.520,06€
ggf. Kinderzuschlag: −95,00€
ungedeckter Bedarf: 1,94€

Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld-II auch die Bedürftigkeit des Antragstellers umfasst! Ein Kinderzuschlag würde Ihren Bedarf leider nicht decken.
Das war das Ergebniss, bei "Ich möchte gerne die Berechnung sehen"


Gruß Ziggi
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