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Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten ?
Verfasst: 02.02.2011 17:12
von orphanages
Ein selbstständiger Hartz4 Aufstocker bekommt Problem mit dem Finananzamt und wird wahrscheinlich gegen das Finanazamt vor Gericht gehen, da das Fiananzamt eine Gewinnzuschätzung bei der Betriebsprüfung für das Jahr 2008 veranlasst hat aus der eine Nachzahlung seitens des Selbstständigen fällig ist. Kann der Selbstständige Beratungshilfe bekommen wenn er einen Anwalt einschaltet ?
Und wie sieht es mit den Gerichtsksoten aus wenn er verliert ?
Verfasst: 02.02.2011 18:22
von Ziggi
Kann der Selbstständige Beratungshilfe bekommen wenn er einen Anwalt einschaltet ?
Jeder kann Beratungshilfe beantragen und wenn er nach abzug der fähigen kosten dann noch 15€ über hat, kann er einen Beratungsschein erhalten...
Manchmal ist es besser einen Honoraranwalt einzuschalten, der bekommt nur Honorar wenn er erfolg hatte und die gibt es auch hier in DE.
Gruß Ziggi
Verfasst: 03.02.2011 21:24
von orphanages
erstmal Danke der zweite Teil meiner Frag wurde leider noch nicht beantwortet: Und wie sieht es mit den Gerichtsksoten aus wenn wir verlieren ?
Verfasst: 03.02.2011 22:28
von Ziggi
Mh? soweit ich informiert bin, trägt der Verlierer immer die Gerichtskosten.....
es sei denn das die Gerichtskostenhilfe gewährt wurde, da steht dann genauer wieviel (0,-- bis xy,--€) an Raten zu zahlen sind....
das ist dann auch abschätzbar, wieviele Raten und welcher Betrag, nur nicht wie lange...
Ausser bei Arbeitsgerichtsprozessen, da trägt jeder seien eigenen Kosten...
Ziggi
Ach, man könnte auch mal bei der hießigen Anwaltskammer anrufen oder beim Gericht, dort werhält man normalerweise genau diese fragen Beantwortet, ohne kosten.
Ziggi
Verfasst: 04.02.2011 01:19
von DjTermi
Prozesskostenhilfe umfasst nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren. Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie die Anwaltsgebühren des Gegners auch dann bezahlen, wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Das Prozessrisiko bleibt deshalb in diesem Umfang bestehen!
Verfasst: 04.02.2011 10:54
von orphanages
Zunächst Danke für die Antworten. Weiß jemand ob bei einem Streit mit dem Finazamt vor Gericht Anwälte des Fianazamts das Finanazamt vertreten oder ein Angestellter des Finanzamts ? Denn wenn der letztere der Fall ist müsste ich doch seine Kosten nicht übernehemen sollte ich ganz oder teilweise den Prozess verlieren, oder ?
Verfasst: 04.02.2011 11:52
von Ziggi
Hallo orphanages,
das sind Rechtsfragen...........
die dann noch das Finanzamt und eine Gerichtsbarkeit betreffen.
Hier wäre klärend diese
Seite hier dort kannst du solch detailierte Fragen Stellen und bekommst normalerweise Antwort von "wirklich Sachkundigen" Anwälten und so.
Da wir hier ja keine Anwälte, Richter und so sind, sondern lediglich angagierte Mitbürger die sich das Recht angeeignet haben aber keinerlei Studium in dieser Richtung absolvierten. Wir sind lediglich hier da wir auch mit solchen Problematik zu tun haben und anderen gerne Helfen.
Schade das ich dir nichts anderes sagen kann aber das geht zu sehr ins detail.
Gruß Ziggi