Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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orphanages
Beiträge: 31
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Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten ?

Beitrag von orphanages »

Ein selbstständiger Hartz4 Aufstocker bekommt Problem mit dem Finananzamt und wird wahrscheinlich gegen das Finanazamt vor Gericht gehen, da das Fiananzamt eine Gewinnzuschätzung bei der Betriebsprüfung für das Jahr 2008 veranlasst hat aus der eine Nachzahlung seitens des Selbstständigen fällig ist. Kann der Selbstständige Beratungshilfe bekommen wenn er einen Anwalt einschaltet ?
Und wie sieht es mit den Gerichtsksoten aus wenn er verliert ?
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Kann der Selbstständige Beratungshilfe bekommen wenn er einen Anwalt einschaltet ?
Jeder kann Beratungshilfe beantragen und wenn er nach abzug der fähigen kosten dann noch 15€ über hat, kann er einen Beratungsschein erhalten...

Manchmal ist es besser einen Honoraranwalt einzuschalten, der bekommt nur Honorar wenn er erfolg hatte und die gibt es auch hier in DE.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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orphanages
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Beitrag von orphanages »

erstmal Danke der zweite Teil meiner Frag wurde leider noch nicht beantwortet: Und wie sieht es mit den Gerichtsksoten aus wenn wir verlieren ?
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Mh? soweit ich informiert bin, trägt der Verlierer immer die Gerichtskosten.....
es sei denn das die Gerichtskostenhilfe gewährt wurde, da steht dann genauer wieviel (0,-- bis xy,--€) an Raten zu zahlen sind....
das ist dann auch abschätzbar, wieviele Raten und welcher Betrag, nur nicht wie lange...

Ausser bei Arbeitsgerichtsprozessen, da trägt jeder seien eigenen Kosten...

Ziggi



Ach, man könnte auch mal bei der hießigen Anwaltskammer anrufen oder beim Gericht, dort werhält man normalerweise genau diese fragen Beantwortet, ohne kosten.

Ziggi
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Prozesskostenhilfe umfasst nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren. Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie die Anwaltsgebühren des Gegners auch dann bezahlen, wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Das Prozessrisiko bleibt deshalb in diesem Umfang bestehen!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
orphanages
Beiträge: 31
Registriert: 06.05.2007 11:12

Beitrag von orphanages »

Zunächst Danke für die Antworten. Weiß jemand ob bei einem Streit mit dem Finazamt vor Gericht Anwälte des Fianazamts das Finanazamt vertreten oder ein Angestellter des Finanzamts ? Denn wenn der letztere der Fall ist müsste ich doch seine Kosten nicht übernehemen sollte ich ganz oder teilweise den Prozess verlieren, oder ?
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo orphanages,

das sind Rechtsfragen...........
die dann noch das Finanzamt und eine Gerichtsbarkeit betreffen.
Hier wäre klärend diese Seite hier dort kannst du solch detailierte Fragen Stellen und bekommst normalerweise Antwort von "wirklich Sachkundigen" Anwälten und so.

Da wir hier ja keine Anwälte, Richter und so sind, sondern lediglich angagierte Mitbürger die sich das Recht angeeignet haben aber keinerlei Studium in dieser Richtung absolvierten. Wir sind lediglich hier da wir auch mit solchen Problematik zu tun haben und anderen gerne Helfen.

Schade das ich dir nichts anderes sagen kann aber das geht zu sehr ins detail.

Gruß Ziggi
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