Frage Vollmacht

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
TorKnoll
Beiträge: 40
Registriert: 18.11.2010 10:33

Frage Vollmacht

Beitrag von TorKnoll »

hallo

ich muss diese woche für meine cousine zum jobcenter bez der leistungen...da meine cousine seid heute im krankenhaus liegt sie wurde am fuss OP..da sie gefallen ist....
kann mir einer eine vorlage geben was ich als vollmacht schreiben muss bzw meine cousine ?

wäre super lieb

torsten
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Iss ja eigentlich einfach:
________________________Vollmacht
hiermit Bevollmächtige ich, Frau Marta Musterfrau, (meinen
Cousin) Herrn Max Mustermann gegen vorlage seines Ausweises
mich bei der Arbeitsargentur in allen belangen zu vertreten.

Datum Umterschrift
oder
NAME UND
ADRESSE DES
VOLLMACHTAUSSTELLERS


NAME UND
ADRESSE DES
BEVOLLMÄCHTIGTEN


DATUM


Vollmacht


Hiermit bevollmächtige ich, NAME_VOLLMACHTAUSSTELLER die Person NAME_BEVOLLMÄCHTIGTER, mich bei INSTITUTION zu vertreten und alle im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit erforderlichen oder zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

UNTERSCHRIFT VOLLMACHTAUSSTELLER
(handschriftlich)

NAME_VOLLMACHTAUSSTELLER
(Druckbuchstaben)
oder
Vollmacht





Hiermit erteile ich Vornamename Name, geboren am XX.XX. 19XX Herrn Papa die Vollmacht mich in allen Angelegenheiten vor der Arge rechtlich zu vertreten. Diese Vollmacht ist auf den Zeitraum xx.xx. 2008 bis xx.xx. 2008 beschränkt. Sie dient ausschließlich zur Vertretung meiner Rechte bei Angelegenheiten mit/bei der Arge. Diese Vollmacht schließt auch eine eventuelle Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Wahrnehmung meiner Rechte ein.
leitet sich irgendwie hieraus ab...
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§ 13 Bevollmächtigte und Beistände

Änderungen / Synopse | 2 Gesetze verweisen aus 2 Artikeln auf § 13

(1) Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht.

(2) Die Vollmacht wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Handlungsfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben; der Bevollmächtigte hat jedoch, wenn er für den Rechtsnachfolger im Verwaltungsverfahren auftritt, dessen Vollmacht auf Verlangen schriftlich beizubringen.

(3) Ist für das Verfahren ein Bevollmächtigter bestellt, muss sich die Behörde an ihn wenden. Sie kann sich an den Beteiligten selbst wenden, soweit er zur Mitwirkung verpflichtet ist. Wendet sich die Behörde an den Beteiligten, muss der Bevollmächtigte verständigt werden. Vorschriften über die Zustellung an Bevollmächtigte bleiben unberührt.

(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

(5) Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, wenn sie entgegen § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes Rechtsdienstleistungen erbringen.

(6) Bevollmächtigte und Beistände können vom Vortrag zurückgewiesen werden, wenn sie hierzu ungeeignet sind; vom mündlichen Vortrag können sie nur zurückgewiesen werden, wenn sie zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig sind. Nicht zurückgewiesen werden können Personen, die nach § 73 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 bis 9 des Sozialgerichtsgesetzes zur Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren befugt sind.

(7) Die Zurückweisung nach den Absätzen 5 und 6 ist auch dem Beteiligten, dessen Bevollmächtigter oder Beistand zurückgewiesen wird, schriftlich mitzuteilen. Verfahrenshandlungen des zurückgewiesenen Bevollmächtigten oder Beistandes, die dieser nach der Zurückweisung vornimmt, sind unwirksam.
Quelle


Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Melinde
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Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo torsten

Nimm auch den Ausweis der Cousine mit. Manchmal wird die Rechtmässigkeit einer Vollmacht angezweifelt. Müsstest in so einem Falle dann noch zum Verwaltungsgericht, alles schon dagewesen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
TorKnoll
Beiträge: 40
Registriert: 18.11.2010 10:33

Beitrag von TorKnoll »

Huhu

Danke Euch hat alles geklappt...die haben zwar beim Jobcenter de Stirn gerunzt...nach dem Motto...der schon wieder..aber war mir egal...hab das Erreicht was ich wollte zu Gunsten meiner Cousine

Lieben Gruß
Torsten
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo torsten

Das hast Du sehr gut gemacht.

Das Stirnrunzelnn gewöhnen die sich ganz schnell ab wenn Du öfter als Beistand dort auftauchst.
Nicht nur für nahestehende, auch für fremde Menschen kann man das machen.

Nur Mut.

Gruss
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Ziggi
Moderator
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Daumen hoch Thorsten...

gut gemacht, wie Melinde schon sagte...


Gruß und weiter so Ziggi
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