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Verfasst: 30.01.2011 13:17
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Fragen und Diskussionen rund um Bürgergeld ehemals Hartz 4
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Antrag auf Gewährung von Sonderbedarf unabweisbarer Notwendigkeit,
S.g.D. u. H.,
aufgrund der tatsache das mein Sohn Benjamin B. am 27.09.2010 mit einer Behinderung
auf die Welt kam, mit der er sofort in der Uniklinik Leipzig Notoperiert werden musste
und dort wegen eben dieser und auch anderer Erkrankungen regelmässig
wiederkehrend zur kontrolle erscheinen muß. Erbitte ich die laut Urteil vom BVerfG
vom 09.02.2010 angeordnete übernahme der regelmässig wiederkehrenden
kosten für die Fahrt nach Leipzig und auch folgende wiederkehrende Kosten:
hier bitte einschreiben welche Kosten sich noch ergeben, mit ausnahme der
Zuzahlungen zu Arzeneimitteln oder Arztgebühren( 10€ im Quartal)
zu übernehmen.
Da es mir nicht länger möglich ist diese Kosten zu Dekeln, erbitte ich diese kosten
zu übernehmen.
Es ist derzeit nicht erkennbar wie lange die Behandlung vorraussichtlich dauern wird.
Der Antrag ist Schriftlich und Formlos wie es laut SGB2 sein muß.
Mit Freundlichem Gruß
_________________
und so weiter und so weiter.2. Gewährung von Sonderbedarfen
Das BVerfG hat mit Urteil vom 09.02.2010 u. a. entschieden, dass im
Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II neben
den durchschnittlichen Bedarfen, die mit der Regelleistung abgedeckt sind,
auch unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe, die
in atypischen Lebenslagen anfallen, zu decken sind. Bis zur Schaffung einer
eigenen Rechtsgrundlage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch hat das
BVerfG angeordnet, dass sich der Anspruch direkt aus Art. 1 Abs. 1 GG in
Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ergibt.
Ein Verweis auf Leistungen nach § 73 SGB XII ist nicht mehr zulässig.
diese Seite hier.Sonderbedarf bei Hartz IV: Was kann wer beantragen und welche Sonderbedarfe werden abgedeckt?
Ist Ihre Lebenssituation anders als bei den meisten Menschen? Haben Sie dauerhaft außergewöhnliche Kosten? Dann haben Sie unter Umständen einen Hartz IV Anspruch auf eine zusätzliche ALG II-Leistungen ("Sonderbedarf"). Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu Hartz IV entschieden. Aber: Leider gibt es nicht für alles, was man dringend zum Leben braucht, eine Extra-Leistung.