Wohnungssuche
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Wohnungssuche
Ich suche gerade eine Wohnung im Dinslaken. Die Arge hat mir gesagt das die Wohnung ca. 274 einschließlich Betriebskosten kosten darf. Heizkosten werden seperat angerechnet. Jetzt frage ich mich wo soll ich sowas finden in meiner Region. Stimmen die Zahlen überhaupt. Hab alle möglichen Baugesellschaften schon abtelefoniert mehrmal das Internet von oben bis unten durchfortster es ist in dieser Preisklasse nichts zu finden. Kann man vielleicht an irgendeine Institution wenden die dabei behilflich ist?
Ich hoffe einer weis Rat
Ich hoffe einer weis Rat
Hallo Dennis12345,
schau bitte hier unter Kreis Wesel ( sollte für Dienslaken auch gelten).
Dort wird erklärt wie es sich zustande setzt und worauf sich das Stützt.
Wegen der wohnungssuche hat auch niemend behauptet das es diese Wohnungen einfach gibt, du solltest alle deine Bemühungen eine Wohnung in dieser Preisklasse zu finden Schriftlich fixieren, dir evtl. von den Wohnungsgesellschaften die derzeit niedrigsten Mietpreise Schriftlich bestätigen lassen und auch das für den angegebenen Preis kein Wohnraum der angemessen ist zu finden ist. Danach solltest du erneut Antrag zur kostenübernahme eines Wohnraumes, welcher aber nur leicht über dem Satz liegt und innerhalb der Sozialen Wohnraumsicherung steht, Stellen.
Gruß Ziggi
schau bitte hier unter Kreis Wesel ( sollte für Dienslaken auch gelten).
Dort wird erklärt wie es sich zustande setzt und worauf sich das Stützt.
Wegen der wohnungssuche hat auch niemend behauptet das es diese Wohnungen einfach gibt, du solltest alle deine Bemühungen eine Wohnung in dieser Preisklasse zu finden Schriftlich fixieren, dir evtl. von den Wohnungsgesellschaften die derzeit niedrigsten Mietpreise Schriftlich bestätigen lassen und auch das für den angegebenen Preis kein Wohnraum der angemessen ist zu finden ist. Danach solltest du erneut Antrag zur kostenübernahme eines Wohnraumes, welcher aber nur leicht über dem Satz liegt und innerhalb der Sozialen Wohnraumsicherung steht, Stellen.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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erstmal danke für die Antwort werde ich dann mal unternehmen müssen. Hab das jetzt gefunden das steht da auch mit den 274 Euro und ein paar zerquetschte aber kapier das jetzt nicht ob das einschließlich der Betriebskosten ist oder ohne. Ohne hätte ja vorteile dann könnte man ja doch was finden.
Das andere Problem ist doch wenn man eine Wohnung finden sollte muss ich die ja genau zum 01.05 finden wegen der Kündigungsfrist wenn ich jetzt zum 01.04 eine mal finde kann ich die nicht nehmen, weil doppel miete zahlen einen Monat das geht höchstens wenn man arbeitet man ist das alles kompliziert
Das andere Problem ist doch wenn man eine Wohnung finden sollte muss ich die ja genau zum 01.05 finden wegen der Kündigungsfrist wenn ich jetzt zum 01.04 eine mal finde kann ich die nicht nehmen, weil doppel miete zahlen einen Monat das geht höchstens wenn man arbeitet man ist das alles kompliziert
JA aber nicht unmöglich!
OK,
wenn du ne Wohnung zum 01.04.2011 Findest, kannst du ja erst mal die genehmigung einholen und dann Antrag auf übernahme der wohnraumbeschaffung Stellen, hier ist dann die Doppelmiete evtl. zu verstauen, kommt ganz auf den fall an.
Wenn ich das übrigens richtig gelesen hab, handelt es sich um Bruttokaltmiete, also nicht Warm, denn eine Pauschalierungder Nebenkosten ist sowieso nicht rechtens, also muss es ja Kaltmiete sein.
Gruß Ziggi
OK,
wenn du ne Wohnung zum 01.04.2011 Findest, kannst du ja erst mal die genehmigung einholen und dann Antrag auf übernahme der wohnraumbeschaffung Stellen, hier ist dann die Doppelmiete evtl. zu verstauen, kommt ganz auf den fall an.
Wenn ich das übrigens richtig gelesen hab, handelt es sich um Bruttokaltmiete, also nicht Warm, denn eine Pauschalierungder Nebenkosten ist sowieso nicht rechtens, also muss es ja Kaltmiete sein.
Gruß Ziggi
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Danke für die Antwort
Hab nochmal mit der Arge telefoniert und die zahlen stimmen wirklich
Jetzt zum anderen pkt ich hab vor 5 Jahren ca 1200 Euro Kaution für die Aktuelle Wohnung bezahlt damals war ich leider auch alg 2 aber habs aus eigener Tasche bezahlt. Hab auch einen neue Wohnung gefunden für 1 Mai da kostet die Kaution ca 600 Euro
werden die mir die 1200 Euro anrechnen oder ist das mein eigenes Geld?
Hab nochmal mit der Arge telefoniert und die zahlen stimmen wirklich
Jetzt zum anderen pkt ich hab vor 5 Jahren ca 1200 Euro Kaution für die Aktuelle Wohnung bezahlt damals war ich leider auch alg 2 aber habs aus eigener Tasche bezahlt. Hab auch einen neue Wohnung gefunden für 1 Mai da kostet die Kaution ca 600 Euro
werden die mir die 1200 Euro anrechnen oder ist das mein eigenes Geld?
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§ 12 SGB II Zu berücksichtigendes Vermögen
1.ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen[...]
1.ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen[...]
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Dennis12345 hat geschrieben:oh man jetzt hab ich mal das Intenet durchforstet und da steht mal das es Einkommen ist und mal Vermögen dann das die Zinsen angerechnet werden nur. Gibts da kein Gesetzestext drüber???
Bin nicht vollkommen sicher aber:
Wenn du die Kaution im vorfeld als Vermögen abngibst ( bei Antragstellung) dann = Vermögen
Wenn du die Kaution währen des Bezuges als Dahrlehn "angespart" hast = Vermögen
Sofern du es weder angegeben hast ( oder es über den Freibetrag geht) noch während des Bezuges Angespart hast = Einkommen
hoffe das ich das jetzt verständlich und Richtig weiter gebe.
Wenn nicht, bitte ich um korrektur, gelle DjTermi und Melinde
LG Ziggi
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Also angegeben habe ich nix. Hätte ich das machen müssen? Ich muss dazu sagen das das Geld überhaupt nicht von mir ist sondern meine Ellis haben die Kaution bezahlt wie sollte ich jetzt am besten verfahren. Die Kaution auf das Konto meiner Eltern zurückzahlen lassen wenn das geht?
Aber durch die Zinsen merkt die Arge das bestimmt ja oh Gott ich hoffe das Geld ist net futsch. Brauche das ja für die neue Wohnung Kaution usw
Aber durch die Zinsen merkt die Arge das bestimmt ja oh Gott ich hoffe das Geld ist net futsch. Brauche das ja für die neue Wohnung Kaution usw
gemäß § 263 StGB ist dies ein Betrug! Schon der Versuch ist strafbar.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Ich kann dich etwas beruhigen auf Grund der Vielzahl von ALGII-Anträgen kann keine Richtige Einzelprüfung (Kontoabfragen, o.ä) nicht vorgenommen werden. Die Beantragung von ALGII würde sonst Monate dauern. Bei entsprechenden "Verdachtsmomenten" wird das Amt in dieser Hinsicht sowieso erst aktiv und fängt an nach zu forschen, also bleib Easy...
Du liegst eh unterm Schonvermögen damit könntest Du später evtl. argumentieren was Du es deshalb nicht angegeben hast.
und... für geschenke und zinsen gibt es einen freibetrag von 50 euro im jahr..
Du liegst eh unterm Schonvermögen damit könntest Du später evtl. argumentieren was Du es deshalb nicht angegeben hast.
und... für geschenke und zinsen gibt es einen freibetrag von 50 euro im jahr..
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Danke für die Hilfe habe das mit der Arge jetzt geregelt und alles ist in Ordnung davon wird nichts angerechnet werden nur werden die mir die neue Kaution nicht mehr vorschießen.
Jetzt zur der anderen Frage soll jetzt nicht als schmarotzer oder so rüber kommen aber was kann ich alles beantragen was steht mir zu. Hab im Internet gelesen wenn man selbst umzieht das einem gar nichts zu steht stimmt das? unter Gründe für Umzüge stand immer Schimmelbefall oder Anordnung der Arge
In meinem Fall ist das ja die Trennung vom Partner.
Hab ein bisschen schieß falls ich nix bekommen sollte habe ich wirklich 0,0 ausser meinen persönlichen Dingen ich bin damals direkt von meinen Eltern zu ihr gezogen die ganzen Möbel gehören ihr usw
Hab ich eine Chance was zu bekommen?
Was sollte ich alles beantragen und wie heißen die Anträge dafür glaube ja wohl kaum das mich die Sachbearbeiterin darauf aufmerksam machen wird
Jetzt zur der anderen Frage soll jetzt nicht als schmarotzer oder so rüber kommen aber was kann ich alles beantragen was steht mir zu. Hab im Internet gelesen wenn man selbst umzieht das einem gar nichts zu steht stimmt das? unter Gründe für Umzüge stand immer Schimmelbefall oder Anordnung der Arge
In meinem Fall ist das ja die Trennung vom Partner.
Hab ein bisschen schieß falls ich nix bekommen sollte habe ich wirklich 0,0 ausser meinen persönlichen Dingen ich bin damals direkt von meinen Eltern zu ihr gezogen die ganzen Möbel gehören ihr usw
Hab ich eine Chance was zu bekommen?
Was sollte ich alles beantragen und wie heißen die Anträge dafür glaube ja wohl kaum das mich die Sachbearbeiterin darauf aufmerksam machen wird
Hallo Dennis12345
Auch nach Trennung vom Partner ist Erstausstattung möglich.
Dazu musst Du nachweisen das die bisher genutzten Einrichtungsgegenstände Eigentum des Partners sind und Dir nicht mehr zur Verfügung stehen.
Alles was nötig ist beantragen, gestrichen wird sowieso.
Gruss
Auch nach Trennung vom Partner ist Erstausstattung möglich.
Dazu musst Du nachweisen das die bisher genutzten Einrichtungsgegenstände Eigentum des Partners sind und Dir nicht mehr zur Verfügung stehen.
Alles was nötig ist beantragen, gestrichen wird sowieso.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Dennis12345!Dennis12345 hat geschrieben:Was sollte ich alles beantragen und wie heißen die Anträge dafür glaube ja wohl kaum das mich die Sachbearbeiterin darauf aufmerksam machen wird
eine komplette Liste ausarbeiten und der ARGE vorlegen. Achtung: Was zu dem Zeitpunkt vergessen wurde, kann man nicht nachträglich beantragen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.