halli hallo ihr Lieben !
hätte da mal eine Frage an Euch vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Also ich habe einen Lebensgefährten der Wohnt allerdings in einer anderen Stadt und ich möchte zu ihm ziehen, ich beziehe derzeit Erziehungsgeld und erhalte daher auch hartz da ich in fester Arbeit stehe weiss ich nicht wie ich mich verhalten soll bzw ob wenn ich eine Kündigung zum Ende meines Erziehungsurlaubs bekommen würde ob dann das Amt in der neuen stadt sofort einspringt oder ob die nein sagen weil mein arbeitgeber ja in berlin ist und die kündigung ja erst zu oktober diesen jahres gültig wäre. wie kann ich mich verhalten ich will unbedingt umziehen. Achso wir haben nicht vor zusammen zu ziehen weil ja dann sein Geld mit angerechnet werden würde und er ist auch nicht der Vater der Kinder (leider).
danke im vorraus für eure hilfe
umzug in eine andere stadt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo nicole2704,
hat bei mir erstmal nen Moment gedauert, eh ich das geschnallt habe.
Also erstmal grundsätzliches:
Eine Kündigung muss ausgesprochen werden, d.h. entweder vom Arbeitsgeben oder vom Arbeitsnehmer. Solltest du natürlich selber kündigen tritt eine Sperrezeit von 3 Monaten ein. Eigentlich kann du hin ziehen wo du willst, hauptsache du erscheinst jeden morgen zur Arbeit.
Wir spielen das mal durch
Angenommen dein Arbeitgeben kündigt dich nach deinen Erziehungsurlaubs, denn mußt du ja erstmal dem Amt bescheid sagen (Änderungsformular oder besser persönlich).
Danach kannst du ja mal den Wunsch äußern um zu ziehen, da du mit deinen Mann zusammenleben möchtest.
Achtung: Das Amt zahlt einen Umzug nur, wenn es sich um einen beruflichen Umzug handelt.
Stop, ich habe gerade gelsen du möchtest ja garnicht mit deinen Mann/Freund zusammen ziehen.
Denn folgendes, du duchst dir Wohnungsangebote raus (die entsprechend Hartz fähig sind) und gehst damit zum Amt, die werden entscheiden ob du die Wohnung bekommst oder nicht.
Sollte das klappen vom amt aus, kannste umziehen.
Gruß Daniel
hat bei mir erstmal nen Moment gedauert, eh ich das geschnallt habe.
Also erstmal grundsätzliches:
Eine Kündigung muss ausgesprochen werden, d.h. entweder vom Arbeitsgeben oder vom Arbeitsnehmer. Solltest du natürlich selber kündigen tritt eine Sperrezeit von 3 Monaten ein. Eigentlich kann du hin ziehen wo du willst, hauptsache du erscheinst jeden morgen zur Arbeit.
Wir spielen das mal durch
Angenommen dein Arbeitgeben kündigt dich nach deinen Erziehungsurlaubs, denn mußt du ja erstmal dem Amt bescheid sagen (Änderungsformular oder besser persönlich).
Danach kannst du ja mal den Wunsch äußern um zu ziehen, da du mit deinen Mann zusammenleben möchtest.
Achtung: Das Amt zahlt einen Umzug nur, wenn es sich um einen beruflichen Umzug handelt.
Stop, ich habe gerade gelsen du möchtest ja garnicht mit deinen Mann/Freund zusammen ziehen.
Denn folgendes, du duchst dir Wohnungsangebote raus (die entsprechend Hartz fähig sind) und gehst damit zum Amt, die werden entscheiden ob du die Wohnung bekommst oder nicht.
Sollte das klappen vom amt aus, kannste umziehen.
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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sollte das vom Amt aus klappen - ja .
Vielleicht ist es von Stadt zu Stadt verschieden, aber meiner Freundin
ist das abgelehnt worden, weil kein Grund vorlag zum Umziehen in eine andere Stadt - sie wollte wieder "zurück" in ihre alte Heimat und wieder näher bei der Familie sein ... DAS war kein Grund ...
Aber ich will dir nicht die Hoffnung nehmen -
berichte mal, was daraus geworden ist, das würde mich interessieren..
Gruß Mel
Vielleicht ist es von Stadt zu Stadt verschieden, aber meiner Freundin
ist das abgelehnt worden, weil kein Grund vorlag zum Umziehen in eine andere Stadt - sie wollte wieder "zurück" in ihre alte Heimat und wieder näher bei der Familie sein ... DAS war kein Grund ...
Aber ich will dir nicht die Hoffnung nehmen -
berichte mal, was daraus geworden ist, das würde mich interessieren..
Gruß Mel
Hallo nochmal,
also ich glaube nicht das es überall anders ist. Ich glaube das ledeglich anders über dieses Sachen entschieden wird. Man hört immer wieder von Sachen, die reibungslos klappen, aus diesen Grund gibt man seine Erfahrungen weiter die man gemacht. Wiederrum hört man Leuten, die in anderen Bundesländern leben, was völlig anderes. Deswegen kommt es in diesen und anderen Foren immer wieder zu unterschiedlichen Meinungen, wonach aber nicht mal eine davon falsch sein muss. Es wird eben nur unterschiedlich entschieden. Im Endeffekt entscheidet dein Amt über diese Sachen, wir können nur Anregungen geben in diesen Forum.
Gruß Daniel
also ich glaube nicht das es überall anders ist. Ich glaube das ledeglich anders über dieses Sachen entschieden wird. Man hört immer wieder von Sachen, die reibungslos klappen, aus diesen Grund gibt man seine Erfahrungen weiter die man gemacht. Wiederrum hört man Leuten, die in anderen Bundesländern leben, was völlig anderes. Deswegen kommt es in diesen und anderen Foren immer wieder zu unterschiedlichen Meinungen, wonach aber nicht mal eine davon falsch sein muss. Es wird eben nur unterschiedlich entschieden. Im Endeffekt entscheidet dein Amt über diese Sachen, wir können nur Anregungen geben in diesen Forum.
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
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Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
Aufenthaltungsbestimmungsrecht ist garantiert, ein Rechtsgut
Hallo zusammen,
ich habe das gerade auch gelesen. Spricht es nicht gegen jegliche Moral und Sitte und zugleich gegen jegliches Gesetz, wonach jeder Mensch das Aufenthaltsbestimmungsrecht selber und zu jeder Zeit selbst bestimmen kann?
Meiner Meinung nach und nach allen dafürhalten, müßte der Hartz IV Empfänger unabhängig davon hinziehen dürfen und können, wo er auch immer wil. Das sind derartige Reglementierungen, die nicht erlaubt sind.
Allerdings, wenn klar ist, das ich in der neuen Komune auch wieder Hartz IV beanragen muss, sollte man sich dort genauestensbei der zuständigen Gemeinde erkundigen, , welche Mieten ohne weiteres übernommen werden.
Wer danach eine Wohnung suchen sollte und bekommt, muß auch die Hartz IV Leistungen im vollen Umfang wieder erhalten. Allerdings Umzugskosten, Kaution auf zinslosem Darlehen wird es wohl nicht geben, solange nicht beruflich bedingt, glaube ich. Gleiches gilt sicher für die Folgekosten.
Gruss, uwe
ich habe das gerade auch gelesen. Spricht es nicht gegen jegliche Moral und Sitte und zugleich gegen jegliches Gesetz, wonach jeder Mensch das Aufenthaltsbestimmungsrecht selber und zu jeder Zeit selbst bestimmen kann?
Meiner Meinung nach und nach allen dafürhalten, müßte der Hartz IV Empfänger unabhängig davon hinziehen dürfen und können, wo er auch immer wil. Das sind derartige Reglementierungen, die nicht erlaubt sind.
Allerdings, wenn klar ist, das ich in der neuen Komune auch wieder Hartz IV beanragen muss, sollte man sich dort genauestensbei der zuständigen Gemeinde erkundigen, , welche Mieten ohne weiteres übernommen werden.
Wer danach eine Wohnung suchen sollte und bekommt, muß auch die Hartz IV Leistungen im vollen Umfang wieder erhalten. Allerdings Umzugskosten, Kaution auf zinslosem Darlehen wird es wohl nicht geben, solange nicht beruflich bedingt, glaube ich. Gleiches gilt sicher für die Folgekosten.
Gruss, uwe