Hallo erstmal.
Meine Freundin und ich sind ein bischen ratlos.
Am besten erkläre ich ersteinmal die genaue lage.
Ich selber bin berufstätig ... habe bis zum 21.Februar 2011 einen Zeitvertrag ... der vorraussichtlich um ein weiteres Jahr verlängert wird ... und darauffolgend eventuell/wahrscheinlich unbefristed. (schreibe im moment aber vorsichtshalber auch fleißig bewerbungen/stelle mich in firmen vor)
habe im moment meine eigene wohnung
Meine Freundin ist alleinerziehend ... hat ihre eigene wohnung ... ihr sohn nun bischen über 2 Jahre alt....nicht von mir.... bekommt alg 2 , alleinerziehenden zuschlag, wohngeld. kinderwohngeld, kindergeld, und unterhalt vom leiblichen vater (hoffe ich habe alles richtig beisammen)
wir hatten vor gehabt ersteinmal zusammen zu ziehen und dann später mal zu heiraten.
uns wurde gesagt das wir bis zu einem jahr zusammen leben könnten, wenn wir eine erklärung unterschrieben ... das wir nicht für einander einstehen würden.
dann würde meiner freunden zwar der alleinerziehendenzuschlag wegfallen ... sie würde aber weiter alg 2 bekommen und die miete würde zu 1/3 bei mir und 2/3 bei meiner freundin gerechnet (sie und ihr sohn ... und die entsprechenden wohngelder halt)
So hat die zuständige Frau bei der Stadt es meiner Freundin erklärt.
vor ablauf dieses jahres hätten wir dan geheiratet.
Nun hat sich die lage verändert ... weil meine freundin schwanger ist und ein kind von mir bekommt (bissel verfrüht aber gewollt)
Heiraten werden wir auf jeden fall vor geburt des kindes.
Aber nun die frage ... wie wirkt sich die schwangerschaft nun auf unser gemeinsames zusammenziehen aus ... wie rechnet der gesetzgeber eine schwangerschaft da an .... alles was ich irgendwie nachgelsen habe ... erwähnt nur gemeinsame bereits geborene kinder ... aber keine schwangerschaft.
und allgemein ... in wie weit bzw. ab wann ist meine freundin dazu verpflichtet die schwangerschaft beim amt zu melden.
Und sachen die wichtig sind ... die mir gerade nicht auffallen.
Geht im Grunde genommen darum .... erst zusammenziehen .... und dann heiraten ... oder erst heiraten und dann zusammenziehen.
Das ganze sollte mit so wenig stress wie möglich für meine freundin verbunden sein .... bei mir schadet stress nicht.
Geht unter anderem natürlich auch darum das meine freundin ... krankenversichert ist ....
und falls ihr mir sagen könnt wo ich das gesetzlich niedergeschrieben nachlesen kann wäre ich sehr dankbar.
ist bissel viel auf mal ... aber wäre für jede kleine antwort schon dankbar.
Bissel verworren.
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo sunlord,
jo hast recht, is ein bissl viel aber so iss es halt.
äh hatte ich das richtig verstanden? deine freundin und du wolltet eigentlcih erstmal zusammenziehen und dann Heiraten( nach etwa nem Jahr) seit aber noch in getrennten Wohnungen.
Jedoch nun ist deine Freundin schwanger und ihr wollt den besetn aller wege einschlagen um möglichst wenig Stress zu haben für die werdende Mutter?
OK, hier erstmaldas Gesetz ( Grundsicherung für Arbietsuchende ALG II)auch in Frage und Antwort vom Gesetzgebeer aufgelegt, hier kannst du schon einiges erlesen.
Immer Neu und Aktuell findet man das Gesetz hier.
liess das erstmal und Morgen schreib ich evtl. noch was dazu.
Gruß Ziggi
jo hast recht, is ein bissl viel aber so iss es halt.
äh hatte ich das richtig verstanden? deine freundin und du wolltet eigentlcih erstmal zusammenziehen und dann Heiraten( nach etwa nem Jahr) seit aber noch in getrennten Wohnungen.
Jedoch nun ist deine Freundin schwanger und ihr wollt den besetn aller wege einschlagen um möglichst wenig Stress zu haben für die werdende Mutter?
OK, hier erstmaldas Gesetz ( Grundsicherung für Arbietsuchende ALG II)auch in Frage und Antwort vom Gesetzgebeer aufgelegt, hier kannst du schon einiges erlesen.
Immer Neu und Aktuell findet man das Gesetz hier.
liess das erstmal und Morgen schreib ich evtl. noch was dazu.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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ist glück, doch leben mehr.
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