Hallo Leute,
ich möchte mich hier mal informieren, da ich wahrscheinlich auch Pech habe und keinen Job finde.
Ich lebe mit meinen Eltern zusammen. Habe ich da überhaupt eine Chance Hartz 4 zu bekommen?
Bin 25 Jahre alt. Ich denke mal das Einkommen meiner Eltern wird angerechnet. Kostgeld muss ich nicht zahlen, da ich sehr wenig ALG1 bekomme.
Hat jemand das selbe Problem oder weiß jemand wie das ist? Gänge ja nur um das Geld für Essen usw, damit ich meinen Eltern nicht noch mehr auf der Tasche liege. Zuschuss zur Miete brauch ich ja nicht, das zahlen die beiden.
Gruß
Bedarfsgemeinschaft mit Eltern, bekomme ich überhaupt Hartz4
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo imacy
Wenn Du eine abgeschlossene Ausbildung hast sind
Deine Eltern Dir nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.
Du kannst Alg 2 beantragen.
Wenn Deine Eltern dem Amt gegenüber erklären, das sie dies auch nicht tun
und Du keine geldwerte Unterstützung erhältst und selbständig für Dich wirtschaftest
(quasi eigener Haushalt als Untermieter mit Mietvertrag) steht Dir Unterstützung zu.
Da hat sich die Gesetzeslage noch nicht geändert, das wird aber in
nicht allzuferner Zukunft anders werden.
Bis jetzt würde in o. g. Fall das Einkommen Deiner Eltern nicht einbezogen
und Du bekämst den vollen Regelbedarf plus angemessene Miete samt Nebenkosten und Heizkosten 1,00 € /qm.
(man kann Untermietverträge auch mit Eltern machen, vorausgesetzt der Vermieter ist einverstanden. Ab wann so ein Vertrag
geschlossen wurde ist egal)
Die Beratungen zu Änderungen beim Alg 2 haben schon angefangen
und es sind weitere Einsparungen geplant.
Ergebniss wird sein, daß junge Menschen kaum noch die Chance
auf Selbständigkeit mit Unterstützung durch das soziale System erhalten.
Eltern mit Einkommen werden dann wohl bis zum Lebensende ihren Nachkommen gegenüber
unterhaltsplichtig sein wenn sie keinen Arbeitsplatz bekommen.
Gruß
Wenn Du eine abgeschlossene Ausbildung hast sind
Deine Eltern Dir nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.
Du kannst Alg 2 beantragen.
Wenn Deine Eltern dem Amt gegenüber erklären, das sie dies auch nicht tun
und Du keine geldwerte Unterstützung erhältst und selbständig für Dich wirtschaftest
(quasi eigener Haushalt als Untermieter mit Mietvertrag) steht Dir Unterstützung zu.
Da hat sich die Gesetzeslage noch nicht geändert, das wird aber in
nicht allzuferner Zukunft anders werden.
Bis jetzt würde in o. g. Fall das Einkommen Deiner Eltern nicht einbezogen
und Du bekämst den vollen Regelbedarf plus angemessene Miete samt Nebenkosten und Heizkosten 1,00 € /qm.
(man kann Untermietverträge auch mit Eltern machen, vorausgesetzt der Vermieter ist einverstanden. Ab wann so ein Vertrag
geschlossen wurde ist egal)
Die Beratungen zu Änderungen beim Alg 2 haben schon angefangen
und es sind weitere Einsparungen geplant.
Ergebniss wird sein, daß junge Menschen kaum noch die Chance
auf Selbständigkeit mit Unterstützung durch das soziale System erhalten.
Eltern mit Einkommen werden dann wohl bis zum Lebensende ihren Nachkommen gegenüber
unterhaltsplichtig sein wenn sie keinen Arbeitsplatz bekommen.
Gruß
Hallo macy,
wenn du zu wenig Arbeitslosnengeld I bekommst, wie es auch immer der Fall ist, bei Jugendlichen, die nach ihrer Ausbildung,arbeitslos werden,gibt es die Möglichkeit ergänzend zum Arbeitslosnegld I, Arbeitslosengeld II zu beantragen. Wenn dein Arbeitslosengeld I ausläuft, und du Hartz beantragen musst, musst du angeben deine eigenen Bedarfgemeinschaft zu sein.
Du bist über 18 Jahre alt und somit stellst du deine eigene Bedarfsgemeinschaft. Es ist egal ob du dabei alleine oder noch bei deinen Eltern wohnst. Zwar wird dir die Miete nicht bezahlt vom Amt, da die ja deine Eltern zahlen, aber du wird Prozentual eine Mehraufwandsentschädigung bekommen (also dein Zimmer) was du an deine Eltern abzuführen hast.
Beispielrechnung: 345 Euro + 60 Euro (Aufwand, an Eltern abgeben).
Wie du dich denn mit deinen Eltern einigst wegen dem Aufwand ist euch überlassen.
Gruß Daniel
wenn du zu wenig Arbeitslosnengeld I bekommst, wie es auch immer der Fall ist, bei Jugendlichen, die nach ihrer Ausbildung,arbeitslos werden,gibt es die Möglichkeit ergänzend zum Arbeitslosnegld I, Arbeitslosengeld II zu beantragen. Wenn dein Arbeitslosengeld I ausläuft, und du Hartz beantragen musst, musst du angeben deine eigenen Bedarfgemeinschaft zu sein.
Du bist über 18 Jahre alt und somit stellst du deine eigene Bedarfsgemeinschaft. Es ist egal ob du dabei alleine oder noch bei deinen Eltern wohnst. Zwar wird dir die Miete nicht bezahlt vom Amt, da die ja deine Eltern zahlen, aber du wird Prozentual eine Mehraufwandsentschädigung bekommen (also dein Zimmer) was du an deine Eltern abzuführen hast.
Beispielrechnung: 345 Euro + 60 Euro (Aufwand, an Eltern abgeben).
Wie du dich denn mit deinen Eltern einigst wegen dem Aufwand ist euch überlassen.
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
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