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Berechnung

Verfasst: 16.01.2011 11:42
von TorKnoll
hallo

gibt es im SGB ein gesetz das aussagt ...das man nichts zurück zahlen muss wenn das amt von sich aus ein fehler bei einer berechnung machte?

lg
torsten

Verfasst: 16.01.2011 12:54
von DjTermi
Dazu müsstest mal genau schreiben um was es hier geht..

Verfasst: 16.01.2011 13:50
von TorKnoll
es geht darum das ich selbständig bin und 2010 aus dem jahr 2009 der arge die einkommensteuererklärung durch den steurberater abgegeben habe..daraus errechneten sie ein einkommen von 359 euro....als ich letzte woche dem jobcenter eine sache um die ohren knallte das bei uns die kaution tilgungsfrei ist da die arge damals uns aufforderte umzuziehen...verlangte ich die aussetzung der beträge für das kautionsdarlehen und verlangte die beträge zurück die bereits von der regelleistung monatlich abgezogen werden.......darauf kam genau einen tag später vom sb ein brief das einkommen von 2009 errechnet wurden und wollen somit 374 euro haben..obwohl bereits letztes jahr das einkommen für 2009 durch den angeblichen sachverständigen für einkommen errechnet wurde...habe auch da den bescheid zur hand
und zum schluss muss ich noch sagen das im jahr 2009 ein minus von 1100 angefallen ist ( gründungsjahr)

lg
torsten

Verfasst: 16.01.2011 16:27
von Ziggi
Hallo Torknoll,

ich bin gerade auch dabei mich in die Matrie für Selbstständige und ALG tiefen zu bewegen, kannst du bitte mal schaun ob dein(e) Bescheid(e) nach §40 Abs 1 Satz 2 Nr. 1a SGBII i. v. m. §328 Abs 1 Satz 1 Nr.3 SGB III Berechnet wurden? weil wenn ja dann steht da irgendwo im Bescheid bestimmt drinne:

Ihre Einnahmen bzw. Ausgaben aus Selbstständiger tätigkeit im Bewilligungszeitraum wurden auf Grund Ihrer Angaben zum voraussichtlichen Einkommen zunächst vorläufig festgesetzt.

Bei wesentlichen Änderungen der Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben sind Sie verpflichtet diese Unverzüglich mitzuteilen ....... usw. usw.......


OK, wenn das da drinne stehen sollte ( bitte schau genauc nach) dann sieht es einigermassen schlecht aus mit fehlerhafter Berechnung und nichtrückzahlbarkeit.

Das einzige was man da tun könnte, ist das man insgesammt Wiederspricht, weil man einen gravierenden Fehler sieht in der Berechnung aber das kann ohne weiteres so nicht Beantwortet werden....

Leider ist das bei Selbsständigen nicht ganz so wie bei allenanderen ALG2 Empfängern und das die Ausrechnung aus der BWA oder Einkommensteuererklärung vorgeht ist eben auch nicht unbedingt richtig.

Also schau bitte dei Bescheide genau nach ob sie Vorläufig oder Bestandskräftig sind, das ist bei deiner sache enorm wichtig.
Denn wenn vorläufig, dann kann nachgefordert werden.

Du kannst höchstens eine genaue Berechnung die nachvollziehbar ist verlangen und wenn die dann da ist, diese nachrechnen und evtl. Wiedersprechen, bei Wiederspruch könntest du noch die aussetzung der Vollziehung der geforderten Beträge erbitten/verlangen.


Gruß Ziggi

Re: Berechnung

Verfasst: 16.01.2011 17:39
von Corica
TorKnoll hat geschrieben:hallo

gibt es im SGB ein gesetz das aussagt ...das man nichts zurück zahlen muss wenn das amt von sich aus ein fehler bei einer berechnung machte?

lg
torsten
wie sieht deine berechnung aus ?
das möchte ich gern wissen.
und wonach haben die das berechnet ?
LG dieter

Verfasst: 16.01.2011 18:13
von TorKnoll
hallo dieter

ich habe gar keine berechnung bekommen nur im jahr 2010 das sie einkommen berechnet haben in höhe von 359 euro...damit hab ich mich ja zufrieden gestellt...aber als letzte woche dann ein neuer brief kam das nun einkommen aus dem jahr 2009 219 euro und 155 euro betragen damit bin ich nicht einverstanden..da bereits anfang 2010 für 2009 das einkommen anhand der einnahme überschussrechnung vom steuer berater errechnet wurde....finde es komisch das eine weitere einkommensanrechnung letzte woche ins haus flog...als ich eine forderrung gegen das jobcenter machte bez monatlicher abzug von den regelleistungen wegen kautionsdarlehen

Verfasst: 16.01.2011 18:21
von Corica
TorKnoll hat geschrieben:hallo dieter

ich habe gar keine berechnung bekommen nur im jahr 2010 das sie einkommen berechnet haben in höhe von 359 euro...damit hab ich mich ja zufrieden gestellt...aber als letzte woche dann ein neuer brief kam das nun einkommen aus dem jahr 2009 219 euro und 155 euro betragen damit bin ich nicht einverstanden..da bereits anfang 2010 für 2009 das einkommen anhand der einnahme überschussrechnung vom steuer berater errechnet wurde....finde es komisch das eine weitere einkommensanrechnung letzte woche ins haus flog...als ich eine forderrung gegen das jobcenter machte bez monatlicher abzug von den regelleistungen wegen kautionsdarlehen
womit hast du dich zfrieden gestellt.
mit der berechnung von 359 €
wonach haben sie die berechnet ???????????
hast du unterlagen für diese berechnung ?????????
LG dieter