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Frage wegen Zusatzkosten

Verfasst: 15.01.2011 16:09
von TorKnoll
hallo

hatte hier letzte woche eine frage gestellt..da das jobcenter ab dem neuen antrag ( folgeantrag fürs nächste halbe jahr) heizkosten pauschalisieren wollte nach dem angeblichen bundeseinheit heizkostenspiegel...ich machte sofort ein eilantrag beim sozialgericht, die sich sofort mit dem jobcenter in verbindung setzte...und siehe da...sie müssen 27,41 nachzahlen und jeden monat die vollen heizkosten übernehmen....bekam heute von meiner SB bescheid darüber mit zusatz
sollten mir kosten entsanden sein soll ich diese nachreichen ( bezogen auf die klage) ich habe dieses per fax gemacht kann man da was angeben? und wie sieht es mit verzugszinsen aus ( denn die schenken einen auch nichts)

lg
torsten

Verfasst: 15.01.2011 17:54
von Ziggi
hm Torknoll,

wollen wir mal nicht übertreiben, Kosten die dir entstanden sind bedeutet wenn du z.B. nen Anwalt kontaktiert hast oder so evtl. wenn du Portogebühren oder andere Auslagengehabt hättest.

Das du das via FAX gemacht hast, solltest du dem Steuerzahler nicht mehr aufs Auge Drücken wie unbedingt nötig.

Schau, wenn du Heizkosten hast ist es nicht mehr als Billig das diese auch übernommen werden aber es wäre in meinen Augen Unverschämt jetzt wegen des Durchsetzens auch noch Geld für ein abgesendetes Fax zu verlangen, geschweige denn dafür noch Zinsen. Kann zwar deine Wut auf die Behörde verstehen, es sind trotzdem Steuergelder um die es hier geht.

Weiss zwar nicht genau ob du Aufstocker oder vollbezieher bist aber so oder so bin ich der meinung das wenn kein Anwalt wegen der Beratung zu zahlen ist, das deine Arbeit ( mit der Sache) schon durch das Regelentgeld vergolten ist.
Porto, Anwalt, Busfahrt zum Gericht und zurück, ja soetwas wären gerechtfertigte Kosten aber doch nicht deine Arbeit und die Faxkosten oder deren Zinsen.


Gruß Ziggi