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Azubi: Probleme bzgl. Mietkaution

Verfasst: 13.01.2011 18:09
von Björn
Hallo leute, nach einiger Zeit melde ich mich hier mal wieder...
und zwar passt es hier eigentlich nicht hin, aber ich denke, der eine oder andere hier hat dennoch ein tipp für mich...
ich bin 24 Jahre alt und Auszubildender im zweiten Lehrjahr als Verkäufer. Meine Zwischenprüfung habe ich
mit "Sehr gut" gemacht und in dreieinhalb Monaten habe ich meine Schriftliche Abschlussprüfung, da möchte
ich auch gut abschneiden.
Ich habe mich von meiner Freundin getrennt und übernachte abwechselnd bei anderen Freunden oder Bekannten.
Leider ist es sehr schwer seiner Arbeit nachzugehen, wenn man kein "Zuhause" hat, ich möchte meine Arbeit nicht verlieren.
Jetzt habe ich eine Wohnung gefunden, die ich zum 01.02.2011 anmieten könnte.
Die Miete kann ich von meinem Azubigehalt + Kindergeld aufbringen, nur leider ist es mir nicht möglich die Mietkaution
aus eigener Tasche zu bezahlen. Vielleicht habt ihr ja einen Tipp, an wen ich mich wenden könnte um die Mietkaution
als Darlehen gewährt zu bekommen. Ich will ja auch nichts geschenkt haben.. :cry:

Verfasst: 13.01.2011 20:03
von Ziggi
Hallo Björn,

du solltest mit deinem Vermieter (der neuen Wohnung ) sprechen und ihn um Ratenzahlung der Kautionsstellung bitten, ihm erklären das du nur Azubi bist und dadurch nicht in der Lage bist die Kaution auf einmal zu stämmen, zumal die andere KAution noch nicht freigegeben werden kann weil die expartnerin noch dort Wohnt. Sollte er nicht darauf eingehen frage ihn ob er dir das zur not Schriftlich ablehnen könnte( die Kaution auf Ratenbasis).
Sofern du Kaution nicht ratenweise Zahlen kannst, gehe wie folgt vor.
So nun solltest du zunächst bei deinem zuständigen Sozialamt (nicht ARGE) einen Antrag Stellen auf übernahme der Mietkaution nach §29 SGB12 aus wichtigem Grund ( Trennung und ohne echten Wohnsitz=Obdachlos) das ganze Dahrlehnsweise und Rückzahlbar in kleinen Raten.

Da man nie weiß wie diese Ämter entscheiden solltest du den gleichen Antrag an die zuständige ARGE stellen nur nach §22 SGB" ( in wenigen fällen auch für Azubis zuständig).



Gruß Ziggi

Verfasst: 14.01.2011 02:56
von Melinde
Hallo Björn

Zur Not zahlst Du die erste Kautionsrate gleich bei Vertragsabschluss und die restlichen in 2 Raten.
Das geht nämlich, schau in § 551 (2) BGB, da steht das drinne.

Gruss