Azubi: Probleme bzgl. Mietkaution

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Antworten
Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Azubi: Probleme bzgl. Mietkaution

Beitrag von Björn »

Hallo leute, nach einiger Zeit melde ich mich hier mal wieder...
und zwar passt es hier eigentlich nicht hin, aber ich denke, der eine oder andere hier hat dennoch ein tipp für mich...
ich bin 24 Jahre alt und Auszubildender im zweiten Lehrjahr als Verkäufer. Meine Zwischenprüfung habe ich
mit "Sehr gut" gemacht und in dreieinhalb Monaten habe ich meine Schriftliche Abschlussprüfung, da möchte
ich auch gut abschneiden.
Ich habe mich von meiner Freundin getrennt und übernachte abwechselnd bei anderen Freunden oder Bekannten.
Leider ist es sehr schwer seiner Arbeit nachzugehen, wenn man kein "Zuhause" hat, ich möchte meine Arbeit nicht verlieren.
Jetzt habe ich eine Wohnung gefunden, die ich zum 01.02.2011 anmieten könnte.
Die Miete kann ich von meinem Azubigehalt + Kindergeld aufbringen, nur leider ist es mir nicht möglich die Mietkaution
aus eigener Tasche zu bezahlen. Vielleicht habt ihr ja einen Tipp, an wen ich mich wenden könnte um die Mietkaution
als Darlehen gewährt zu bekommen. Ich will ja auch nichts geschenkt haben.. :cry:
Es gibt Leute, die gut zahlen, die schlecht zahlen, Leute, die prompt zahlen, die nie zahlen, Leute, die schleppend zahlen, die bar zahlen, abzahlen, draufzahlen, heimzahlen - nur Leute, die gern zahlen, die gibt es nicht.
Georg Christoph Lichtenberg ( dt. Schriftsteller 1742-1799 )
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Björn,

du solltest mit deinem Vermieter (der neuen Wohnung ) sprechen und ihn um Ratenzahlung der Kautionsstellung bitten, ihm erklären das du nur Azubi bist und dadurch nicht in der Lage bist die Kaution auf einmal zu stämmen, zumal die andere KAution noch nicht freigegeben werden kann weil die expartnerin noch dort Wohnt. Sollte er nicht darauf eingehen frage ihn ob er dir das zur not Schriftlich ablehnen könnte( die Kaution auf Ratenbasis).
Sofern du Kaution nicht ratenweise Zahlen kannst, gehe wie folgt vor.
So nun solltest du zunächst bei deinem zuständigen Sozialamt (nicht ARGE) einen Antrag Stellen auf übernahme der Mietkaution nach §29 SGB12 aus wichtigem Grund ( Trennung und ohne echten Wohnsitz=Obdachlos) das ganze Dahrlehnsweise und Rückzahlbar in kleinen Raten.

Da man nie weiß wie diese Ämter entscheiden solltest du den gleichen Antrag an die zuständige ARGE stellen nur nach §22 SGB" ( in wenigen fällen auch für Azubis zuständig).



Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Björn

Zur Not zahlst Du die erste Kautionsrate gleich bei Vertragsabschluss und die restlichen in 2 Raten.
Das geht nämlich, schau in § 551 (2) BGB, da steht das drinne.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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