Sanktion / Folgeeinladung
Verfasst: 12.01.2011 16:39
Hallo!
Heute habe ich eine Folgeeinladung aus meinem Briefkasten gezogen. Der konnte ich entnehmen, dass ich gestern einen Termin bei unserem Jobcenter hatte, nicht da war und nun 10% gekürzt bekomme.
Ich habe allerdings keine Einladung bekommen. Keine Ahnung ob die bei der Post verloren ging, ob die aus meinem Briefkasten geklaut wurde oder irgendwann noch ankommt.
Ich habe also bei der Arge angerufen und dort erklärt, dass ich keine Einladung erhalten habe. Ich habe auch noch nie einen Termin versäumt, abgesagt oder sonst was. Noch nie. Also meine ich, die hätten doch kurz anrufen können oder erst mal davon ausgehen, dass etwas schief gelaufen ist, anstatt mir meine Regelleistung für drei Monate zu kürzen. Es hat ja schon sechs Monate gedauert, bis ich erreicht habe, dass meine volle Miete übernommen wird.
Da hatte ich den Fall, das die Arge behauptete, meine Mitbescheinigung sei nicht angekommen und würde auch nicht mehr ankommen. Dabei hatte ich die in den Arge-Briefkasten geworfen. War alles ärgerlich, aber schlussendlich kam eine der Bescheinigungen die ich eingereicht habe auch an und war den Vorgaben entsprechend richtig ausgefüllt (was allerdings meinen Vermieter wütend machte, bei dem ich mehrmals vorsprechen musste, weil irgendwas immer falsch gewesen sein soll).
Jedenfalls meinte das Callcenter eben, ich solle mich äußern, indem ich auf der Rückseite entsprechend was ankreuze. Allerdings gibt es da nichts zum Ankreuzen. Also wurde mir gesagt, ich solle die Äußerung dann halt schriftlich einreichen, bis zum im Schreiben genannten Termin. Aber da steht auch kein Termin. Nur der für das Gespräch über meine "Gesamtsituation im Rahmen des beschäftigungsorientierten Fallmanagments".
Allgemein ist der Wortlaut im Schreiben merkwürdig. Da steht " Sehr geehrter Herr xxx, meiner Einladung am 10. 01. 2011 sind Sie leider - trotz meiner Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund genannt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen. (...)"
Wie kann ich denn am 10. für den 10. eingeladen werden? Und ich habe doch gar keine Belehrung erhalten, weil ich kein Schreiben bekommen habe. Und wie soll ich "bisher" einen wichtigen Grund nennen, wenn ich erst heute durch die Folgeeinladung erfahre, dass ich eingeladen war?
Was kann ich da machen und wie soll ich am besten darauf reagieren? Mit meinen bisherigen Fallmanagerinnen gab es nie Probleme. Allerdings wurden die stets nach einiger Zeit auf unbestimmte Zeit "krank" und kamen nie mehr wieder. Da war e auch kein Problem mal einen Termin kurzfristig telefonisch zu verschieben oder festzulegen, und zwar in beide Seiten. Aber nun bin ich ziemlich ratlos und geschockt, vor allem Angesichts des rüden Umgangston der im Schreiben, aber auch im Callcenter angeschlagen wurde. Ich halte es auch für unhöflich mir zu unterstellen, ich hätte den Termin absichtlich nicht wahrgenommen.
Bei der Gelegenheit möcgte ich noch zwei weitere Themen ansprechen, bei denen ich ebenfalls ratlos bin.
Ich hatte im Juli 2010 eingereicht, dass die Miete höher ist (Nebenkostenvorauszahlung wurde angehoben). Es wurde abgelehnt, ich legte Widerspruch ein, der wurde vergessen, ich füllt mehrere Mietbescheinigungen aus und zum 01. 01. 2011 wurden die höheren Nebenkosten dann doch anerkannt. Um aber nicht aus der Wohnung zu fliegen, habe ich die Monate zuvor die Differenz aus eigener Tasche gezahlt. Sozusagen zusammengeklaubt was ging und mir auch mal was bei meinen Geschwistern geliehen. Habe ich nun ein Anrecht darauf, dass mir die Arge das Geld zurückzahlt? Denn wenn die Arge sagt die Mehrkosten gehen seit dem 1. 1. 2011 in Ordnung, dann müsste das doch auch für die zurückliegenden Monate gelten, oder?
Dann hat mich die Arge letzten Herbst aufgefordert einen Antrag auf eine Rehamaßnahme bei der Rentenversicherung zu stellen. Der Antrag wurde abgelehnt und ich habe das meiner neuen Fallmanagerin mitgeteilt. Die meinte daraufhin, ich würde doch sicherlich Widerspruch einlegen wollen. Oder ich könnte ja den Antrag bei der Krankenkasse stellen wollen. Ihre wortwahl war jedenfalls sehr merkwürdig. Ich hatte den Eindruck, als möchte sie vermeiden, dass die Arge als Initiator für den Widerspruch oder einen weiteren Antrag ins Gespräch kommt. Kann es sein, dass nach einem ersten Antrag auf eine Reha und dessen Ablehnung die Arge nix mehr damit zu tun hat? Nicht, dass ich jetzt einen Widerspruch einlege und bei einer weiteren Absage vor Gericht ziehe und dann auf den Kosten sitzen bleibe. Ich kann nämlich die Argumenation der Versicherung nachvollziehen und stellte den Antrag nur, weil die Arge, bzw. meine Fallmanagerin, das will.
Derzeit bin ich jedenfalls ziemlich durch den Wind, ziemlich ratlos und auch verängstigt, was diese Art der rüden Kommunikation angeht.
Heute habe ich eine Folgeeinladung aus meinem Briefkasten gezogen. Der konnte ich entnehmen, dass ich gestern einen Termin bei unserem Jobcenter hatte, nicht da war und nun 10% gekürzt bekomme.
Ich habe allerdings keine Einladung bekommen. Keine Ahnung ob die bei der Post verloren ging, ob die aus meinem Briefkasten geklaut wurde oder irgendwann noch ankommt.
Ich habe also bei der Arge angerufen und dort erklärt, dass ich keine Einladung erhalten habe. Ich habe auch noch nie einen Termin versäumt, abgesagt oder sonst was. Noch nie. Also meine ich, die hätten doch kurz anrufen können oder erst mal davon ausgehen, dass etwas schief gelaufen ist, anstatt mir meine Regelleistung für drei Monate zu kürzen. Es hat ja schon sechs Monate gedauert, bis ich erreicht habe, dass meine volle Miete übernommen wird.
Da hatte ich den Fall, das die Arge behauptete, meine Mitbescheinigung sei nicht angekommen und würde auch nicht mehr ankommen. Dabei hatte ich die in den Arge-Briefkasten geworfen. War alles ärgerlich, aber schlussendlich kam eine der Bescheinigungen die ich eingereicht habe auch an und war den Vorgaben entsprechend richtig ausgefüllt (was allerdings meinen Vermieter wütend machte, bei dem ich mehrmals vorsprechen musste, weil irgendwas immer falsch gewesen sein soll).
Jedenfalls meinte das Callcenter eben, ich solle mich äußern, indem ich auf der Rückseite entsprechend was ankreuze. Allerdings gibt es da nichts zum Ankreuzen. Also wurde mir gesagt, ich solle die Äußerung dann halt schriftlich einreichen, bis zum im Schreiben genannten Termin. Aber da steht auch kein Termin. Nur der für das Gespräch über meine "Gesamtsituation im Rahmen des beschäftigungsorientierten Fallmanagments".
Allgemein ist der Wortlaut im Schreiben merkwürdig. Da steht " Sehr geehrter Herr xxx, meiner Einladung am 10. 01. 2011 sind Sie leider - trotz meiner Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund genannt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen. (...)"
Wie kann ich denn am 10. für den 10. eingeladen werden? Und ich habe doch gar keine Belehrung erhalten, weil ich kein Schreiben bekommen habe. Und wie soll ich "bisher" einen wichtigen Grund nennen, wenn ich erst heute durch die Folgeeinladung erfahre, dass ich eingeladen war?
Was kann ich da machen und wie soll ich am besten darauf reagieren? Mit meinen bisherigen Fallmanagerinnen gab es nie Probleme. Allerdings wurden die stets nach einiger Zeit auf unbestimmte Zeit "krank" und kamen nie mehr wieder. Da war e auch kein Problem mal einen Termin kurzfristig telefonisch zu verschieben oder festzulegen, und zwar in beide Seiten. Aber nun bin ich ziemlich ratlos und geschockt, vor allem Angesichts des rüden Umgangston der im Schreiben, aber auch im Callcenter angeschlagen wurde. Ich halte es auch für unhöflich mir zu unterstellen, ich hätte den Termin absichtlich nicht wahrgenommen.
Bei der Gelegenheit möcgte ich noch zwei weitere Themen ansprechen, bei denen ich ebenfalls ratlos bin.
Ich hatte im Juli 2010 eingereicht, dass die Miete höher ist (Nebenkostenvorauszahlung wurde angehoben). Es wurde abgelehnt, ich legte Widerspruch ein, der wurde vergessen, ich füllt mehrere Mietbescheinigungen aus und zum 01. 01. 2011 wurden die höheren Nebenkosten dann doch anerkannt. Um aber nicht aus der Wohnung zu fliegen, habe ich die Monate zuvor die Differenz aus eigener Tasche gezahlt. Sozusagen zusammengeklaubt was ging und mir auch mal was bei meinen Geschwistern geliehen. Habe ich nun ein Anrecht darauf, dass mir die Arge das Geld zurückzahlt? Denn wenn die Arge sagt die Mehrkosten gehen seit dem 1. 1. 2011 in Ordnung, dann müsste das doch auch für die zurückliegenden Monate gelten, oder?
Dann hat mich die Arge letzten Herbst aufgefordert einen Antrag auf eine Rehamaßnahme bei der Rentenversicherung zu stellen. Der Antrag wurde abgelehnt und ich habe das meiner neuen Fallmanagerin mitgeteilt. Die meinte daraufhin, ich würde doch sicherlich Widerspruch einlegen wollen. Oder ich könnte ja den Antrag bei der Krankenkasse stellen wollen. Ihre wortwahl war jedenfalls sehr merkwürdig. Ich hatte den Eindruck, als möchte sie vermeiden, dass die Arge als Initiator für den Widerspruch oder einen weiteren Antrag ins Gespräch kommt. Kann es sein, dass nach einem ersten Antrag auf eine Reha und dessen Ablehnung die Arge nix mehr damit zu tun hat? Nicht, dass ich jetzt einen Widerspruch einlege und bei einer weiteren Absage vor Gericht ziehe und dann auf den Kosten sitzen bleibe. Ich kann nämlich die Argumenation der Versicherung nachvollziehen und stellte den Antrag nur, weil die Arge, bzw. meine Fallmanagerin, das will.
Derzeit bin ich jedenfalls ziemlich durch den Wind, ziemlich ratlos und auch verängstigt, was diese Art der rüden Kommunikation angeht.