Sanktion / Folgeeinladung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Taysal
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Sanktion / Folgeeinladung

Beitrag von Taysal »

Hallo!

Heute habe ich eine Folgeeinladung aus meinem Briefkasten gezogen. Der konnte ich entnehmen, dass ich gestern einen Termin bei unserem Jobcenter hatte, nicht da war und nun 10% gekürzt bekomme.

Ich habe allerdings keine Einladung bekommen. Keine Ahnung ob die bei der Post verloren ging, ob die aus meinem Briefkasten geklaut wurde oder irgendwann noch ankommt.

Ich habe also bei der Arge angerufen und dort erklärt, dass ich keine Einladung erhalten habe. Ich habe auch noch nie einen Termin versäumt, abgesagt oder sonst was. Noch nie. Also meine ich, die hätten doch kurz anrufen können oder erst mal davon ausgehen, dass etwas schief gelaufen ist, anstatt mir meine Regelleistung für drei Monate zu kürzen. Es hat ja schon sechs Monate gedauert, bis ich erreicht habe, dass meine volle Miete übernommen wird.

Da hatte ich den Fall, das die Arge behauptete, meine Mitbescheinigung sei nicht angekommen und würde auch nicht mehr ankommen. Dabei hatte ich die in den Arge-Briefkasten geworfen. War alles ärgerlich, aber schlussendlich kam eine der Bescheinigungen die ich eingereicht habe auch an und war den Vorgaben entsprechend richtig ausgefüllt (was allerdings meinen Vermieter wütend machte, bei dem ich mehrmals vorsprechen musste, weil irgendwas immer falsch gewesen sein soll).

Jedenfalls meinte das Callcenter eben, ich solle mich äußern, indem ich auf der Rückseite entsprechend was ankreuze. Allerdings gibt es da nichts zum Ankreuzen. Also wurde mir gesagt, ich solle die Äußerung dann halt schriftlich einreichen, bis zum im Schreiben genannten Termin. Aber da steht auch kein Termin. Nur der für das Gespräch über meine "Gesamtsituation im Rahmen des beschäftigungsorientierten Fallmanagments".

Allgemein ist der Wortlaut im Schreiben merkwürdig. Da steht " Sehr geehrter Herr xxx, meiner Einladung am 10. 01. 2011 sind Sie leider - trotz meiner Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund genannt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen. (...)"

Wie kann ich denn am 10. für den 10. eingeladen werden? Und ich habe doch gar keine Belehrung erhalten, weil ich kein Schreiben bekommen habe. Und wie soll ich "bisher" einen wichtigen Grund nennen, wenn ich erst heute durch die Folgeeinladung erfahre, dass ich eingeladen war?

Was kann ich da machen und wie soll ich am besten darauf reagieren? Mit meinen bisherigen Fallmanagerinnen gab es nie Probleme. Allerdings wurden die stets nach einiger Zeit auf unbestimmte Zeit "krank" und kamen nie mehr wieder. Da war e auch kein Problem mal einen Termin kurzfristig telefonisch zu verschieben oder festzulegen, und zwar in beide Seiten. Aber nun bin ich ziemlich ratlos und geschockt, vor allem Angesichts des rüden Umgangston der im Schreiben, aber auch im Callcenter angeschlagen wurde. Ich halte es auch für unhöflich mir zu unterstellen, ich hätte den Termin absichtlich nicht wahrgenommen.

Bei der Gelegenheit möcgte ich noch zwei weitere Themen ansprechen, bei denen ich ebenfalls ratlos bin.

Ich hatte im Juli 2010 eingereicht, dass die Miete höher ist (Nebenkostenvorauszahlung wurde angehoben). Es wurde abgelehnt, ich legte Widerspruch ein, der wurde vergessen, ich füllt mehrere Mietbescheinigungen aus und zum 01. 01. 2011 wurden die höheren Nebenkosten dann doch anerkannt. Um aber nicht aus der Wohnung zu fliegen, habe ich die Monate zuvor die Differenz aus eigener Tasche gezahlt. Sozusagen zusammengeklaubt was ging und mir auch mal was bei meinen Geschwistern geliehen. Habe ich nun ein Anrecht darauf, dass mir die Arge das Geld zurückzahlt? Denn wenn die Arge sagt die Mehrkosten gehen seit dem 1. 1. 2011 in Ordnung, dann müsste das doch auch für die zurückliegenden Monate gelten, oder?

Dann hat mich die Arge letzten Herbst aufgefordert einen Antrag auf eine Rehamaßnahme bei der Rentenversicherung zu stellen. Der Antrag wurde abgelehnt und ich habe das meiner neuen Fallmanagerin mitgeteilt. Die meinte daraufhin, ich würde doch sicherlich Widerspruch einlegen wollen. Oder ich könnte ja den Antrag bei der Krankenkasse stellen wollen. Ihre wortwahl war jedenfalls sehr merkwürdig. Ich hatte den Eindruck, als möchte sie vermeiden, dass die Arge als Initiator für den Widerspruch oder einen weiteren Antrag ins Gespräch kommt. Kann es sein, dass nach einem ersten Antrag auf eine Reha und dessen Ablehnung die Arge nix mehr damit zu tun hat? Nicht, dass ich jetzt einen Widerspruch einlege und bei einer weiteren Absage vor Gericht ziehe und dann auf den Kosten sitzen bleibe. Ich kann nämlich die Argumenation der Versicherung nachvollziehen und stellte den Antrag nur, weil die Arge, bzw. meine Fallmanagerin, das will.

Derzeit bin ich jedenfalls ziemlich durch den Wind, ziemlich ratlos und auch verängstigt, was diese Art der rüden Kommunikation angeht. :(
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Taysal,

bisschen viel auf einen Thread aber egal ich rate dir, das du Morgen dort Persöhnlich vorsprichst, den Brief in der Hand und darauf bestehend das man dich sofort(mit Waterzeit aber am Gleichen Tag) zur Besagten Mitarbeiterin vorsprechen lässt, das Gesetz besagt das
1.) eine Anörung zu erfolgen hat und

2.) die Sanktion nur bis zur Nachholung des Meldeversäumnisses gegeben werde kann, längstens!

Bitte korregiert mich wenn ich mich täuschen sollte.

Nun wegen der gesammten Umstände würde ich vorschlagen das du dich da an einenHilfevereinwendest und mit denen mal alles besprichst, denn ja es hört sich schon etwas Merkwürdig an. Da es aber einiges ist was sich da angesammelt hat und auch nicht bearbeitete Wiedersprüche, solltest du dir Hilfe vor Ort suchen evtl. müsste Klage eingereicht werden und keine Angst sie Kostet kein Geld höchstens ein Anwalt aber da kannst du ja einen rechtsberatungsschein Beantragen.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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Taysal
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Beitrag von Taysal »

Ich weiß gar nicht, wo die besagte Mitarbeiterin ist. Telefonisch konnte ich heute nicht mit ihr verbunden werden und im Dezember beim Telefonat meinte sie, sie wäre nicht immer in der Arge. Einfach auf Verdacht hinfahren wäre zu umständlich, da ich als Landei eh immer gucken muss, wie ich hinkomme. Zumal seit letztem Jahr in meinem Wohnort keine Linienbusse mehr fahren. Kann ich - falls meine Fallmanagerin nicht da ist - dann auch bei jemand anderem vorsprechen?

Den nächsten Termin mit ihr habe ich am 25. außerhalb der Öffnungszeiten und soll irgendwo bei der Arge klingeln. Das ist mir auch irgendwie neu.

Sind eigentlich die Absprachen die ich mit meiner alten Fallmanagerin getroffen habe hinfällig, weil ich eine neue habe? Die hat nämlich immer Rücksicht auf meine Situation genommen. Oder war das von ihr nur guter Wille und jeder Fallmanager macht das wie er will?

Was die Dauer der Sanktionen angeht, so steht in dem Schreiben die Sanktion dauert 3 Monate an (§20 SGB II).
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Taysal,

Lesen Bildet....scau mal her drüber und gehe zu einer der Beratungsstelle.

und JA die SB's haben schon fast mehr macht in Händen wie ein Bewährungshelfer, nach den §§ des SGB2 sind sie sozusagen Allmächtig und können das nach gut dünken machen.....


Also egal wie schwer, du solltest dann darauf bestehen, das du gehört wirst und somit der Grund des Meldeversäumnisses vereitelt wird.
Ausserdem steht da irgendetwas von Bescheid über Sanktion und Rechtsbehelfsbelehrung und gewesener Anhörung und Zeitraum für die Sanktion?

Das alles sind offene Fargen, die hier nicht angegeben sind und Hellsehen können wir nicht.


Gruß Ziggi
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Taysal
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Beitrag von Taysal »

Danke für die Antwort. Leider sieht es bei mir in der Gegend ziemlich mies mit Hilfevereinen aus. Keiner in der Nähe. Aber ich versuche mich so durchzubeißen. :)

Die Sanktion ist jedenfalls vom Tisch. Ich habe halt das Callcenter mit meiner Erklärung vollgelabert (damit bei denen im Computer steht, dass ich sofort reagiert habe), als Brief hingeschickt und dann bei dem Termin nochmals sofort angesprochen. Mehr ist mir da nicht eingefallen, hat aber auch geklappt.

Wie sieht das aber nun mit dem Geld für meine Miete aus? Ich habe ja sechs Monate lang die Differenz aus eigener Tasche bezahlt, bzw. mir Geld geliehen um es zahlen zu können. Da ich ja nun Recht bekommen habe und die ganze Miete übernommen wird, habe ich einen Anspruch darauf das Geld zurückzubekommen?
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Stell doch einfach mal nen Überprüfungsantrag,
in diesem lässt du dann die Mietzahlung überprüfen und bittest darum dies bis:::16Tage nach Briefdatum die Bescheidugn zu erhalten.

Hier = Muster Ü-Antrag

Einfach ergänzen und ab damit.
LG Ziggi
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Taysal
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Beitrag von Taysal »

Ein dickes Danke für die Hilfe. :)

Das mit dem Überprüfungsantrag ist eine gute Idee, aber ich weiß ja gar nicht, was für einen Bescheid ich überprüfen lassen soll. Der aktuelle Bescheid ist ja korrekt. Oder hätte der im Zusammenhang mit meinem Widerspruch stehen müssen?

Wobei ich zu meinem Widerspruch bisher ja nichts schriftliches bekommen habe. Da wurde mir letztes Jahr auf telefonische Nachfrage gesagt, man hätte den wohl übersehen oder nicht als Widerspruch erkannt, würde sich aber darum kümmern, sobald meine Mietbescheinigung vorliegt. Das ist ja passiert, deswegen die komplette Übernahme meiner Miete seid Januar.

Mir geht es erst einmal darum zu wissen, ob ich "vorgelegtes" Geld überhaupt zurückbekommen kann. Mir hat jemand erzählt wenn ich erst einmal aus eigene Tasche etwas gezahlt habe, dann bekomme ich das von der Arge nicht mehr zurück und hätte einfach Pech gehabt. In dem Fall kann ich mir ja den Papierkram sparen, da er kein Ergebnis bringen würde.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Mir geht es erst einmal darum zu wissen, ob ich "vorgelegtes" Geld überhaupt zurückbekommen kann. Mir hat jemand erzählt wenn ich erst einmal aus eigene Tasche etwas gezahlt habe, dann bekomme ich das von der Arge nicht mehr zurück und hätte einfach Pech gehabt. In dem Fall kann ich mir ja den Papierkram sparen, da er kein Ergebnis bringen würde.
= quatsch, kannst du dieser Person mitteilen.

Also Überprüfungsantrag machen (hattest du den nicht schon mit dem Wiederspruch gestellt?

und dann Warten, wenn sich herausstellt das du das hättest bezahlen müssen dann Geld weg, wenn aber die ARGE Bezahlen musste, dann nachzahlung welche nicht als einnahmen sondern als Vermögen gelten.

Gruß Ziggi
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Taysal

Wenn Du im Juni 2010 Antrag auf Übernahme der höheren Mietkosten gestellt hattest, dieser nach Widerspruch aber erst ab 1.1.2011 bewilligt wurde ist da ein Fehler drinne. Anspruch auf Leistung hast Du ab Antragsdatum, nicht erst wenn ARGE ihren Schlamperladen sortiert hat.

Überprüfungsantrag für alle in Frage kommenden Bescheide stellen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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