was soll ich machen, wenn ich keine Jobsangebote mehr finde?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Marned
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was soll ich machen, wenn ich keine Jobsangebote mehr finde?

Beitrag von Marned »

wie bereits von mir verstanden wurde, habe ich die EDV unterschrieben, deren Unterschreibung mein Fehler war (ich dachte, dass ich unterschreiben muss, falsches Denken und Informationsmangel rechtfertigen mich aber nicht ), aber was gemacht ist ist gemacht, hoffe, dass Sie mir dabei helfen.

Also, die EDV ist wie folgt

Bild

das Problem ist, dass man fast überall bei seinen Anzeigen MINDESTENS eine der folgenden Voraussetzungen verlangt,von deren ich keine erfüllen kann:

-Körperliche Belastbarkeit
-Vollzeitabeit
-Führerschein
-Berufserfahrung
-abgeschlossene Ausbildung
-Deutsch als Muttersprache
-Vermittlungsgutschein ( den ich eigentlich erst nach 3 Monaten einer unerfolgreichen Jobsuche erhalten kann, obwohl Sie diesen Punkt aus dem Verzeichnis gerne ausstreichen können, die oben aufgezählte reichen völlig aus )


Von der ARGE habe ich auch noch keine Jobangebote bekommen, was mich eigentlich nicht wundert, da es kaum mir passende Angebote überhaupt gibt.
Ja, einige kann ich doch finden, aber trotzdem weniger als 8 im Monat.
Was soll ich also machen? Soll ich eine Bitte (oder wie heißt das, weiß ich nicht) um eine Verkürzung der erforderlichen Anzahl der Bewerbungen meinem Sachbearbeter schreiben, oder ?

Nochmal zur Erinnerung.
Ich lebe seit 3 Jahren in Deutschland, habe gerade mein Abi am Studienkolleg für Ausländer gemacht und bekomme weiter HARTZ IV, werde in 1 Monat 25 Jahre alt.

Danke und entschuldigung für mein Deutsch und dass ich Sie mit meinen Unkenntnisse belaste.
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Marned,

zunächst einmal, dein Deutsch ist ok, kann kein unterschied Feststellen zu anderen die hier schreiben ;)

Nun zu deiner Frage,
Du solltest wahllos Firmen anschreiben mit einer sogenannten Kurzbewerbung in der auch von den Gesundheitlichen Problemen die Rede sein muß.

Es gibt ja die möglichkeit, in den gewünschten Beruf eine Kurzbewerbung in form eines Flyers zu erstellen und diesen in alle Firmen die in der näheren Umgebung sind zu senden, die Firmen sucht man sich aus dem Telefonbuch oder mit Hilfe vom I-Net raus.
Von der Kurzbewerbung macht man dann immer zwei oder drei Ausdrucke und bittet die Angeschriebene Firma den Erhalt der Kurzbewerbung durch unterschrift auf der zweiten Seite zu bestätigen. und ein exemplar geht dann immer an den Sachbearbeiter.

Ich würde immer genau 8 Bewerbungsbemühungen Monatlich genau für diesen Sachbearbeiter machen, für mich hingegen würde ich alle infrage kommenden Betriebe suchen und dort Anrufen, erfragen wer Personalfragen zuständig ist und diese Person dann geziehlt Anschreiben mit einer Aussagekräftigen Bewerbung wegen einer Arbeitsstellen /Ausbildungsstellensuche. Also mit Lichtbild und und und.

Viel Glück für deine Bewerbungen und wenn noch Fragen sind, dann einfach stellen, dafür ist dieses Forum da.

Eine Frage hätt ich aber noch, aus welchem Land kommstr du Ursprünglich, an deinem Akzent ist es jedenfalls nicht herauszufinden.

Gruß Ziggi


Man kann zwar eine EGV (Nicht EDV ) kündigen aber man kann auch darum bitten die EGV abzuändern, ich würde das machen, zumindest versuchen.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Marned
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Beitrag von Marned »

Ziggi hat geschrieben:
Man kann zwar eine EGV (Nicht EDV ) kündigen aber man kann auch darum bitten die EGV abzuändern, ich würde das machen, zumindest versuchen.
in welche Richtung würdest du die EGV abzuändern lassen?
Ich komme aus der Ukraine, ansonsten danke für Komplimente, auf anderen Foren bescheißt man mein Deutsch.

was ist aber wircklich, wenn ich 8 Bewerbungen doch geschickt habe, aber nur 2 Absagen bekommen? In der EGV steht nicht, dass in diesem Falle einfach Bewerbungsanschreibenkopien reichen würden, würden sie trotzdem reichen?
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Marnet,

laut Gesetz sollte die Bewerbungskopie reichen, sollte der SB diese nicht Akzeptieren, so gehe einfach hin und übergebe deinem SB die Bewerbungen und bitte ihn darum diese Abzusenden, damit er auch sicher geht das du diese auch versendet hast.
was ist aber wircklich, wenn ich 8 Bewerbungen doch geschickt habe, aber nur 2 Absagen bekommen? In der EGV steht nicht, dass in diesem Falle einfach Bewerbungsanschreibenkopien reichen würden, würden sie trotzdem reichen?
du kannst ja auf jede kopie versendedatum schreiben evtl. noch zwei oder drei Tage danach Telefonische Anfrage ob Bewerbung eingegangen ist und mit wem Telefoniert wurde soweie ads ergebniss und wenn dann wirklich absagen oder einladungen kommen diese zusätzlich abgeben.

Die EGV Änderung würde ich wie folgt vorschlagen:
2. Bemühungen von Herr zur Eingliederung in Arbeit

Stabilisierung..............................
....................
....................
............................folgende Nachweise vor:
Eingangsbestätigung der Bewerberunterlagen oder Absagen. Bei der Stellensuche sind a..................
Austauschen lassen durch:
Kopieen der Anschreiben zu Bewerbungszwecken mit abgangsdatum der Postsendung.

Weiter würde ich darum bitten das in Punkt 1 die Versendung der Bewerbungsschreiben zum Zwecke der Beweisführung durch das zuständige Arbeitsamt durchzuführen ist.


Der SB wird das tunlichst zu vermeiden suchen aber er wird sehen das du dich gerne Bewirbst.


LG Ziggi

PS. weiss ja nicht was die für ein Proplem haben? in den anderen Foren.
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Ziggi
Moderator
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Marned,

wegen der Kurzbewerbung ohne das es konkrete Jobangebote gibt und auch andere Bewerberformen schau malhier nach. Dort bekommt man ne menge nützlicher Tipps wie man sich gut und richtig Bewerben kann.

Darf ich Fragen was deine Gesundheitlichen einschränkungen sind und wie dein Berufswunsch aussieht?
Nur villecht kann ich (oder die anderen) dir da nen Tipp geben wo es Arbeit oder Ausbildungsplätze gibt.

LG Ziggi
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