Einkommen bei Selbständigkeit
Verfasst: 11.01.2011 20:53
hallo
habe eine komische sache
ich bin selbständig und bekomme aufstockend noch ALG2
ich hatte anfang 2010 der arge die einkommenssteuererklärung usw abgegeben..daraus errechnete sich ein anzurechnendes einkommen von 359 euro.....
wir mussten auch letztes jahr umziehen auf verlangen der arge....es fiel dann eine kaution an die wurde per darlehen genehmigt und 30 euro von den laufenden regelsätzen abgezogen...habe nun letzte woche erfahren das die arge dieses nicht durfte da ein kautionsdarlehen zins und tilgungsfrei ist..habe dieses dann dem neuen JOBCENTER geschrieben mit urteil und auch § ....und verlangte die zu unrecht eingezogenen beträge zu erstatten und stellte den antrag auff sofortige einstellung des weiteren abzuges der kaution (rückzahlung)...dieses war am montag...heute bekam ich ein brief vom JOBCENTER da geht es auf einmal wieder um einkommen aus der selbständigkeit....jetzt verlangen die auf einmal 219 euro für einkommen aus der selbständigkeit obwohl anfang 2010 bereits das einkommen ermittelt wurde und auch in rechnung gestellt wurde...musste dieses an die regionaldirektion zurück zahlen......
ist das jetzt nun vom JOBCENTER nur eine gegenrakete auf mein brief wegen der kaution? weil es schon komisch ist..das ausgerechnet der brief kam...nachdem ich dem JOBCENTER die urteile wegen der kaution um die ohren fegte!!! ??
habe gelegenheit bis 31.01 auf stellungnahme ansonsten würde per akte entschieden...habe aber ohne jetzt von euch ein tip zu bekommen gegen die SB und teamleiter eine betrugsanzeige gestellt
lg
torsten
habe eine komische sache
ich bin selbständig und bekomme aufstockend noch ALG2
ich hatte anfang 2010 der arge die einkommenssteuererklärung usw abgegeben..daraus errechnete sich ein anzurechnendes einkommen von 359 euro.....
wir mussten auch letztes jahr umziehen auf verlangen der arge....es fiel dann eine kaution an die wurde per darlehen genehmigt und 30 euro von den laufenden regelsätzen abgezogen...habe nun letzte woche erfahren das die arge dieses nicht durfte da ein kautionsdarlehen zins und tilgungsfrei ist..habe dieses dann dem neuen JOBCENTER geschrieben mit urteil und auch § ....und verlangte die zu unrecht eingezogenen beträge zu erstatten und stellte den antrag auff sofortige einstellung des weiteren abzuges der kaution (rückzahlung)...dieses war am montag...heute bekam ich ein brief vom JOBCENTER da geht es auf einmal wieder um einkommen aus der selbständigkeit....jetzt verlangen die auf einmal 219 euro für einkommen aus der selbständigkeit obwohl anfang 2010 bereits das einkommen ermittelt wurde und auch in rechnung gestellt wurde...musste dieses an die regionaldirektion zurück zahlen......
ist das jetzt nun vom JOBCENTER nur eine gegenrakete auf mein brief wegen der kaution? weil es schon komisch ist..das ausgerechnet der brief kam...nachdem ich dem JOBCENTER die urteile wegen der kaution um die ohren fegte!!! ??
habe gelegenheit bis 31.01 auf stellungnahme ansonsten würde per akte entschieden...habe aber ohne jetzt von euch ein tip zu bekommen gegen die SB und teamleiter eine betrugsanzeige gestellt
lg
torsten