hallo
habe eine komische sache
ich bin selbständig und bekomme aufstockend noch ALG2
ich hatte anfang 2010 der arge die einkommenssteuererklärung usw abgegeben..daraus errechnete sich ein anzurechnendes einkommen von 359 euro.....
wir mussten auch letztes jahr umziehen auf verlangen der arge....es fiel dann eine kaution an die wurde per darlehen genehmigt und 30 euro von den laufenden regelsätzen abgezogen...habe nun letzte woche erfahren das die arge dieses nicht durfte da ein kautionsdarlehen zins und tilgungsfrei ist..habe dieses dann dem neuen JOBCENTER geschrieben mit urteil und auch § ....und verlangte die zu unrecht eingezogenen beträge zu erstatten und stellte den antrag auff sofortige einstellung des weiteren abzuges der kaution (rückzahlung)...dieses war am montag...heute bekam ich ein brief vom JOBCENTER da geht es auf einmal wieder um einkommen aus der selbständigkeit....jetzt verlangen die auf einmal 219 euro für einkommen aus der selbständigkeit obwohl anfang 2010 bereits das einkommen ermittelt wurde und auch in rechnung gestellt wurde...musste dieses an die regionaldirektion zurück zahlen......
ist das jetzt nun vom JOBCENTER nur eine gegenrakete auf mein brief wegen der kaution? weil es schon komisch ist..das ausgerechnet der brief kam...nachdem ich dem JOBCENTER die urteile wegen der kaution um die ohren fegte!!! ??
habe gelegenheit bis 31.01 auf stellungnahme ansonsten würde per akte entschieden...habe aber ohne jetzt von euch ein tip zu bekommen gegen die SB und teamleiter eine betrugsanzeige gestellt
lg
torsten
Einkommen bei Selbständigkeit
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Re: Einkommen bei Selbständigkeit
ich kann dir nicht helfen habe aber eine frage an dich.TorKnoll hat geschrieben:hallo
habe eine komische sache
ich bin selbständig und bekomme aufstockend noch ALG2
ich hatte anfang 2010 der arge die einkommenssteuererklärung usw abgegeben..daraus errechnete sich ein anzurechnendes einkommen von 359 euro.....
wir mussten auch letztes jahr umziehen auf verlangen der arge....es fiel dann eine kaution an die wurde per darlehen genehmigt und 30 euro von den laufenden regelsätzen abgezogen...habe nun letzte woche erfahren das die arge dieses nicht durfte da ein kautionsdarlehen zins und tilgungsfrei ist..habe dieses dann dem neuen JOBCENTER geschrieben mit urteil und auch § ....und verlangte die zu unrecht eingezogenen beträge zu erstatten und stellte den antrag auff sofortige einstellung des weiteren abzuges der kaution (rückzahlung)...dieses war am montag...heute bekam ich ein brief vom JOBCENTER da geht es auf einmal wieder um einkommen aus der selbständigkeit....jetzt verlangen die auf einmal 219 euro für einkommen aus der selbständigkeit obwohl anfang 2010 bereits das einkommen ermittelt wurde und auch in rechnung gestellt wurde...musste dieses an die regionaldirektion zurück zahlen......
ist das jetzt nun vom JOBCENTER nur eine gegenrakete auf mein brief wegen der kaution? weil es schon komisch ist..das ausgerechnet der brief kam...nachdem ich dem JOBCENTER die urteile wegen der kaution um die ohren fegte!!! ??
habe gelegenheit bis 31.01 auf stellungnahme ansonsten würde per akte entschieden...habe aber ohne jetzt von euch ein tip zu bekommen gegen die SB und teamleiter eine betrugsanzeige gestellt
lg
torsten
bezahlt das amt deine krankenkassenbeiträge.
LG dieter
ich mußte auch notgezwungen alg 2 anmelden.TorKnoll hat geschrieben:ja, aber muss dabei sagen das ich im jahr 2009 1100 euro minus gemacht habe...und auch steuerbescheid habe vom finanzamt habe darüber
habe nichts wie ärger mit den idis.
bin selbständig und mußte eine proknose machen.
also in die glaskugel schauen.
ich habe festgestellt das es gesetze gibt aber einhalten
tut die auch keiner.
es gibt immer wieder ein hintertürchen das sie sich
offen halten.
ich wünsche dir das alles gut ausgeht.
LG dieter
PS ziggi kann dir mit sicherheit helfen.
kann noch etwas dauern. sie ist ein nachtmensch :wink:
Hallo TorKnoll,
mh das iss nicht ganz so einfach zu beantworten, kann es sein das man damals was übersehen hatte? oder das nun eine Prüfng ergeben hat das die damlige SB sich vertan hatte? du müsstest um heraus zu finden ob es ein "dich Ärgern" oder zufall ist, einfah den Heutigen Schrieb und die angegebenen Bescheide vergleichen und schaun was sache ist.
Du könntest auch zu einem Verein gehen, findest du hier, mit den Unterlagen und diese dort mal sichten lassen.
Ich kann mir nicht vorstellen, das es in direktem zusammenhang steht aber ich kann deine Bescheide und Amtsbriefe nicht lesen, deswegen um deine Frage beantworten zu können müsste mehr preis gegeben sein. Es ist zwar komisch aber nicht unbedingt so und deine Strafanzeige wird wohl im sande verlaufen, denn es handelt sich sicherlich nicht um Betrug, höchstens um Amtspflichtverletzungoder So, aber wirklich passieren wird den Mitarbeitern nichts. Nach klärung könntest du das Qualitätsmanagement der BA darauf ansprechen aber zuerst lass dich aufklären und schreibe diese stellungnahme, ansonsten machst du es nur schlimmer als es ist.
Prüfen, erklären (wie hier) abwarten und nötigenfals gegen die entscheidung wiederspruch einlegen.
Lieben Gruß Ziggi
@Dieter,
bin kein Nachtmensch, kann nur manchmal nicht schlafen ^.^
mh das iss nicht ganz so einfach zu beantworten, kann es sein das man damals was übersehen hatte? oder das nun eine Prüfng ergeben hat das die damlige SB sich vertan hatte? du müsstest um heraus zu finden ob es ein "dich Ärgern" oder zufall ist, einfah den Heutigen Schrieb und die angegebenen Bescheide vergleichen und schaun was sache ist.
Du könntest auch zu einem Verein gehen, findest du hier, mit den Unterlagen und diese dort mal sichten lassen.
Ich kann mir nicht vorstellen, das es in direktem zusammenhang steht aber ich kann deine Bescheide und Amtsbriefe nicht lesen, deswegen um deine Frage beantworten zu können müsste mehr preis gegeben sein. Es ist zwar komisch aber nicht unbedingt so und deine Strafanzeige wird wohl im sande verlaufen, denn es handelt sich sicherlich nicht um Betrug, höchstens um Amtspflichtverletzungoder So, aber wirklich passieren wird den Mitarbeitern nichts. Nach klärung könntest du das Qualitätsmanagement der BA darauf ansprechen aber zuerst lass dich aufklären und schreibe diese stellungnahme, ansonsten machst du es nur schlimmer als es ist.
Prüfen, erklären (wie hier) abwarten und nötigenfals gegen die entscheidung wiederspruch einlegen.
Lieben Gruß Ziggi
@Dieter,
bin kein Nachtmensch, kann nur manchmal nicht schlafen ^.^
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.