Ich soll Zeugnis meines Kindes vorlegen?!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Reini
Beiträge: 2
Registriert: 09.01.2011 19:07

Ich soll Zeugnis meines Kindes vorlegen?!

Beitrag von Reini »

Hallo!

Habe Post vom Jobcenter bekommen. Ich soll für mein ältestes Kind eine Schulbescheinigung und das letzte Zeugnis vorlegen. Mein Kind besucht derzeit die 9. Klasse, erst im Februar fällt die Entscheidung ob es für die Realschule zugelassen wird. Nun meine Fragen:
Muß ich trotz gesetzlich geregelter Schulpflicht eine Schulbescheinigung abgeben? 9 Jahre Schule sind doch sowieso Pflicht?!
Muß ich das Zeugnis abgeben?

Vielen Dank schon mal,

Reini
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Reini,

OK, die Schulbescheinigung wegen des "Schulgeldes" kann man vorlegen.

Wegen des Zeugnisses würde ich Schreiben das das Kind derzeit die 8. (9.) Klasse besucht und somit noch der Schulpflicht (9Jahre) unterlilegt, das eine Begründung das Zeugniss Vorzulegen dem Anschreiben nicht zu entnehmen ist und man bitte den genauen Grund dafür Nachvollziehbar erklären sollte.
Sofern eine nachvollziehbare erklärung wegen des Zeugnisses ergangen wäre man dieses wohl beibringen könnte, jedoch nicht einfach so.
Das Kind würde mit an sicherheit Grenzender Wahrscheinlichkeit die Weiterbildente Schulform besuchen (keine Nennung das Realschule) und man werde zu gegebener zeit ( kurz vor Abschluss der Schulzeit) wohl wegen einer Berufsausbildung des kindes und der damit verbundenen Betriebsauswahl sich vertrauensvoll an das Amt wenden.

Freundlliche Grüsse drunter und ab zum Amt. :D

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,
meines Wissens gibt es keinen Gesetzestext, der diesen Vorgang nahelegt. Natürlich gibt es für jede Arge einen eigenen Ermessensspielraum. Bist Du in eine Bedarfsgemeinschaft und bekommst Leistungen der Arge, liegt es in der Hand des Vermittlers, wie er vorgeht. So eine Weisung gibt es bei uns nicht. ich wüsste auch nicht, wozu die Zeugnisvorlage dienen sollte....Frag doch am besten mal....

Schwere Sache, würde ich da mal sagen...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Reini
Beiträge: 2
Registriert: 09.01.2011 19:07

Ich soll Zeugnis meines Kindes vorlegen?!

Beitrag von Reini »

Hallo!

Vielen Dank für die sehr schnelle Beantwortung meiner Frage!

Ich habe inzwischen mal im Jobcenter nachgehakt und folgende Antworten bekommen:

* Der Nachweis, dass die Schule (weiterhin) besucht wird muss für die Weitergewährung meiner Leistungen erbracht werden.
( Die gesetzlich vorgeschriebene Schulpflicht scheint da irrelevant zu sein.)

* Anhand der aktuellen Zeugnisse will dieses Jobcenter mein Kind gezielt bei der rechtzeitigen Suche nach einem Ausbildungs-/ oder Arbeitsplatz unterstützen.

Ich werde die Schulbescheinigung einreichen und einen netten Brief verfassen, das das letze Zeugnis im Moment überhaupt keine Aussagekraft hat, da die schulische Laufbahn meines Kindes noch völlig offen ist. Mal sehen was dann passiert.

Es ist ja ein offenes Geheimnis, das die ARGE eine höhere Schulausbildung nicht so gerne sieht, weil diese Kinder erst später ins Arbeitsleben einsteigen und somit länger finanzielle Ansprüche dem Staat gegenüber haben, wenn die Eltern nicht genug verdienen.

Wenn es sein muss kämpfe ich für das ganz banale Recht auf Bildung für mein Kind - auf Staatskosten....armes Deutschland...

Liebe Grüße

Reini
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Reini,

klar das würde ich auch machen und zusätzlich drunter schreiben, das ihre höchste Cheffin das ja auch dauernd in der Presse wiederholt, sie wiederholt ständig das Bildung kein Privileg der oberen Gesellschaft bleiben dürfe und du nichts anderes vorhast als deinem Kind die Bestmögliche Förderung zukommen zu lassen.

:D
LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Antworten