ALG 1 beantragen, obwohl die Ablehnung sicher ist?
Verfasst: 03.01.2011 19:51
Hallo,
ich bin seit Mai 2009, für 24 Monate in einer geförderten Vollzeitstelle, nach §16e oder auch 16E genannt...dieser Job ist sozialversicherungspflichtig, außer der Arbeitslosenversicherung, da wird nichts entrichtet...desweiteren wohnt mein Sohn noch bei mir und aus diesem Grund war ich nie raus aus dem ALG 2...
einige meiner Kollegen sind schon eher fertig, mussten sich wegen dieser "drei Monate vorher Meldefrist" schon beim Amt arbeitssuchend/arbeitslos melden...alle wurden gezwungen ALG 1 zu beantragen, obwohl selbst das Amt weiß, das der Antrag abgelehnt wird...danach konnten sie erst ALG2 beantragen...
erstens finde ich es blödsinnig, das man sich drei Monate vorher melden muss und das obwohl dieser Job zu 75% der Lohnkosten vom Amt getragen wird...das Amt eine Verlängerung der Maßname selber ablehnte...aber gut...
viel schlimmer ist die Schikane, ALG 1 beantragen zu müssen, obwohl man nur Anspruch auf ALG 2 hat...da ich nie weg vom "Harz 4" war, dachte ich nur einen Änderungsantrag abgeben zu müssen...muss ich diesen Blödsinn echt mitmachen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
LG sam
ich bin seit Mai 2009, für 24 Monate in einer geförderten Vollzeitstelle, nach §16e oder auch 16E genannt...dieser Job ist sozialversicherungspflichtig, außer der Arbeitslosenversicherung, da wird nichts entrichtet...desweiteren wohnt mein Sohn noch bei mir und aus diesem Grund war ich nie raus aus dem ALG 2...
einige meiner Kollegen sind schon eher fertig, mussten sich wegen dieser "drei Monate vorher Meldefrist" schon beim Amt arbeitssuchend/arbeitslos melden...alle wurden gezwungen ALG 1 zu beantragen, obwohl selbst das Amt weiß, das der Antrag abgelehnt wird...danach konnten sie erst ALG2 beantragen...
erstens finde ich es blödsinnig, das man sich drei Monate vorher melden muss und das obwohl dieser Job zu 75% der Lohnkosten vom Amt getragen wird...das Amt eine Verlängerung der Maßname selber ablehnte...aber gut...
viel schlimmer ist die Schikane, ALG 1 beantragen zu müssen, obwohl man nur Anspruch auf ALG 2 hat...da ich nie weg vom "Harz 4" war, dachte ich nur einen Änderungsantrag abgeben zu müssen...muss ich diesen Blödsinn echt mitmachen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
LG sam