hallo
habe noch eine frage..wir wohnen seid einem jahr in unserer wohnung ich war heute morgen bei meiner SB wegen folgeantrag weiterbewilligung für die nächsten 6 monate.....wir bekommen unsere heizkosten bezahlt....nun sagte die SB heute morgen...ab januar werden die heizkosten nur pauschal bezahlt nach dem neuen bundesheizkostengesetz oder so...sie gab mir eine neue mietbescheinigung mit da lt ihren angaben ab januar nur pauschla heizkosten bezahlt weden und zwar nach der gesamt wohnfläche des gesamten hauses.....bin sehr irritiert....stimmt das??
ich soll morgen wieder hin kommen und die mietsbescheinigung abgeben...lt aussage meiner Sb brauch auf der mietsbescheinigung nur die rubril ausgefüllt werden..( gesamt wohnfläche des hauses) sprich die gesamt wohnfläche aller 4 mietspartein.......nur habe ich folgendes problem...unser vermieter ist bis 11.01.2011 in chile im urlaub.....vor allem hat der vermieter nichts mit dem gesamten haus zu tun er hat nur die wohnung von der baugenossenschaft gekauft in der wir wohnen...alle anderen wohnungen gehören jemand anderes...
bitte um antwort
heizkosten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo TorKnoll
Das mit der Pauschalierung der Heizkosten ist erst im neuen SGB II als Möglichkeit geplant. Derzeit nicht gültig. Lass Dir mal die Rechtsgrundlage der Aussage Deiner SB geben, es gibt noch keine.
eine Mietbescheinigung in der bisherigen Form genügt, ist der Vermieter derzeit in Urlaub heisst das Abwarten, nicht nur für Dich.
Zu Heizkosten, insbesondere den Warmwasserabzug hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen interessante und wie ich denke für einige sehr wichtige Infos. Jetzt handeln !
Sollten die Voraussetzungen auf einen Fall zutreffen, keine Zeit verlieren und noch bis 31.12. Ü-Antrag nachweissicher losschicken.
Gruss
Das mit der Pauschalierung der Heizkosten ist erst im neuen SGB II als Möglichkeit geplant. Derzeit nicht gültig. Lass Dir mal die Rechtsgrundlage der Aussage Deiner SB geben, es gibt noch keine.
eine Mietbescheinigung in der bisherigen Form genügt, ist der Vermieter derzeit in Urlaub heisst das Abwarten, nicht nur für Dich.
Zu Heizkosten, insbesondere den Warmwasserabzug hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen interessante und wie ich denke für einige sehr wichtige Infos. Jetzt handeln !
Sollten die Voraussetzungen auf einen Fall zutreffen, keine Zeit verlieren und noch bis 31.12. Ü-Antrag nachweissicher losschicken.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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