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Wohngeld

Verfasst: 27.12.2010 13:05
von TorKnoll
hallo
habe eine bekannte die rentnerin ist sie bekommt 391,88 rente und 234,42 wohngeld vom landkreis.

lt dem wohngeldbescheid werden zwar die 65 euro heizkosten aufgeführt...aber nur 42,30 berücksichtigt.....desweiteren bezieht sie warmwasser über eine dezentrale versorgung mit strom ( küche boiler) und bad (durchlauferhitzer) sie zahlt 40 euro stromabschlag bekommt sie auch energiepauschlae berücksichtigt??

und wieso bekommt sie nur bei den heizkosten die 42,30 berücksichtigt....gibt es da nicht ein urteil das heizkosten nur in höhe von 6,33 pauschale abgezogen werden dürfen?

sie ist alleinstehend

bitte um hilfe

lg
torsten

Verfasst: 27.12.2010 13:15
von Ziggi
und wieso bekommt sie nur bei den heizkosten die 42,30 berücksichtigt....gibt es da nicht ein urteil das heizkosten nur in höhe von 6,33 pauschale abgezogen werden dürfen?
Äh du verwechsels gerade Äpfel mit Birnen, beim Wohngeld sind andere regeln als bei SGB2 oder SGB12.

Das mit dem Wohngeld kann manhierversuchen nachzurechnen, aber ACHTUNG denn ist bei der Rente Sozialversicherung und Steuer anzugeben, wenn da was falsch gemacht wird, dann kommt da was falsch raus. Mehr hierzu schau malhier nach.
Weiter unten kann man dann noch den Harz4 (SGB2/12) rechner versuchen ob da evtl. mehr heraus kommt.
Denn das eine schliesst das andere aus. :(

Hoffe das du mit der Antwort klar kommst.

Gruß und Guten Rutsch ins 2011 Ziggi