hallo
habe eine bekannte die rentnerin ist sie bekommt 391,88 rente und 234,42 wohngeld vom landkreis.
lt dem wohngeldbescheid werden zwar die 65 euro heizkosten aufgeführt...aber nur 42,30 berücksichtigt.....desweiteren bezieht sie warmwasser über eine dezentrale versorgung mit strom ( küche boiler) und bad (durchlauferhitzer) sie zahlt 40 euro stromabschlag bekommt sie auch energiepauschlae berücksichtigt??
und wieso bekommt sie nur bei den heizkosten die 42,30 berücksichtigt....gibt es da nicht ein urteil das heizkosten nur in höhe von 6,33 pauschale abgezogen werden dürfen?
sie ist alleinstehend
bitte um hilfe
lg
torsten
Wohngeld
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Äh du verwechsels gerade Äpfel mit Birnen, beim Wohngeld sind andere regeln als bei SGB2 oder SGB12.und wieso bekommt sie nur bei den heizkosten die 42,30 berücksichtigt....gibt es da nicht ein urteil das heizkosten nur in höhe von 6,33 pauschale abgezogen werden dürfen?
Das mit dem Wohngeld kann manhierversuchen nachzurechnen, aber ACHTUNG denn ist bei der Rente Sozialversicherung und Steuer anzugeben, wenn da was falsch gemacht wird, dann kommt da was falsch raus. Mehr hierzu schau malhier nach.
Weiter unten kann man dann noch den Harz4 (SGB2/12) rechner versuchen ob da evtl. mehr heraus kommt.
Denn das eine schliesst das andere aus.
Hoffe das du mit der Antwort klar kommst.
Gruß und Guten Rutsch ins 2011 Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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