Wohngeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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TorKnoll
Beiträge: 40
Registriert: 18.11.2010 10:33

Wohngeld

Beitrag von TorKnoll »

hallo
habe eine bekannte die rentnerin ist sie bekommt 391,88 rente und 234,42 wohngeld vom landkreis.

lt dem wohngeldbescheid werden zwar die 65 euro heizkosten aufgeführt...aber nur 42,30 berücksichtigt.....desweiteren bezieht sie warmwasser über eine dezentrale versorgung mit strom ( küche boiler) und bad (durchlauferhitzer) sie zahlt 40 euro stromabschlag bekommt sie auch energiepauschlae berücksichtigt??

und wieso bekommt sie nur bei den heizkosten die 42,30 berücksichtigt....gibt es da nicht ein urteil das heizkosten nur in höhe von 6,33 pauschale abgezogen werden dürfen?

sie ist alleinstehend

bitte um hilfe

lg
torsten
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

und wieso bekommt sie nur bei den heizkosten die 42,30 berücksichtigt....gibt es da nicht ein urteil das heizkosten nur in höhe von 6,33 pauschale abgezogen werden dürfen?
Äh du verwechsels gerade Äpfel mit Birnen, beim Wohngeld sind andere regeln als bei SGB2 oder SGB12.

Das mit dem Wohngeld kann manhierversuchen nachzurechnen, aber ACHTUNG denn ist bei der Rente Sozialversicherung und Steuer anzugeben, wenn da was falsch gemacht wird, dann kommt da was falsch raus. Mehr hierzu schau malhier nach.
Weiter unten kann man dann noch den Harz4 (SGB2/12) rechner versuchen ob da evtl. mehr heraus kommt.
Denn das eine schliesst das andere aus. :(

Hoffe das du mit der Antwort klar kommst.

Gruß und Guten Rutsch ins 2011 Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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