Berechnung von harts4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Sywanna
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Berechnung von harts4

Beitrag von Sywanna »

Hallo,habe ne fragen bei der Berechnung.Fang erst mal so an.. Miete390 warm..250 kalt 140 Nebenkosten größe der Wohnung 52 Tochter 18 bekommt Unterhalt 327,nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft drinn. Kindergeld 184 Ich bekomme von mein ex Mann 150,von der Arge bekomme ich 411..20 euro ziehen die ab da ich Koution zurückzahlen muss,bleiben 381euro.

Tochter geht noch zu Schule,also hat sonst kein Einkommen. berechnet werden jetzt bei meiner Tochter 195 euro hälfte der Miete. Mir wird Berechnet...195 hälfte der Miete,plus Kindergeld...ist dieses von der Arge richtig berechnet?Oder kann meine Tochter Wohngeld beantragen?und wird mir das dann auch wieder angerechnet?
hartz4
Ziggi
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Re: Berechnung von harts4

Beitrag von Ziggi »

Sywanna hat geschrieben:Hallo,habe ne fragen bei der Berechnung.Fang erst mal so an.. Miete390 warm..250 kalt 140 Nebenkosten größe der Wohnung 52 Tochter 18 bekommt Unterhalt 327,nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft drinn. Kindergeld 184 Ich bekomme von mein ex Mann 150,von der Arge bekomme ich 411..20 euro ziehen die ab da ich Koution zurückzahlen muss,bleiben 381euro.

Tochter geht noch zu Schule,also hat sonst kein Einkommen. berechnet werden jetzt bei meiner Tochter 195 euro hälfte der Miete. Mir wird Berechnet...195 hälfte der Miete,plus Kindergeld...ist dieses von der Arge richtig berechnet?Oder kann meine Tochter Wohngeld beantragen?und wird mir das dann auch wieder angerechnet?
Miete 390 Du 195 Tochter 195

Bedarf Du:
359 Regelsatz
195Miete
554 Bedarf
Einkommen Du
Kindergeld ? wie Alt ist deine Tochter?
Wohngeld auf jeden Fall beantragen, das ist dann deiner Tochter!

Man kann dir nur einen Teil des Kindergeldes anrechnen da nach abzug der Miete weniger als der Regelsatz übrig bleibt, da stimmt was nicht.

Lass es bitte überprüfen, wenn die SB gut ist, lass es nochmal berechnen und Frag nach was das für ein Fehler sein kann.

Wenn nicht dann stelle einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB10,
schreibe das deines Wissens nach deine Tochter unter einbeziehung des Kindergeldes aus der Berechnug fällt nicht jedoch wenn das Kindergeld deiner Tochter bei dir angeechnet wird und du somit bezweifelast das dieser Bescheid so rechtens sein kann.

Stelle eine Frist bis zum ( 16 Tage nach Schreiben) und ab damit via Einschreiben oder Boten oder gegen Unterschrift des Amtes.

Gleichzeitig würde ich Antrag auf Wohngeld für die Tochter beantragen.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Sywanna
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Re: Berechnung von harts4

Beitrag von Sywanna »

Hallo Ziggi,

danke für deine Antwort.
Meine Tochter ist letzten Monat 18 geworden. Ich habe seit März eine neue SB, bevor ich diese SB bekommen hatte bekam ich 563€, seit ich aber diese SB habe wurde bei mir ungefähr alle 3 Monate gekürzt, obwohl sich mein Lebensstandart nicht verändert hat. Ich habe z.B einen Brief bekommen, wo ich einen Termin war nehmen musste, den ich aber nicht war nehmen konnte da es mir Gesundheitlich nicht gut ging, habe daraufhin einen Krankenschein abgegeben, daraufhin bekam ich einen Brief wo mir 30% gekürzt werden sollte, da ich den Termin nicht war genommen hätte. Ich habe mich daraufhin bei meiner SB telefonisch gemeldet, aber da die ,,Liebe Frau'' mal wieder nicht erreischbar war, ging wieder mal niemand ans Telefon. Am nächsten Tag bekam ich einen Anruf, der ziehmlich unverschämt war, was ich mir einbilden würde so oft zu versuchen da Anzurufen, da ihre Kollegen sich ja beschwehrten. Sie meinte das der Brief nicht an mich gerichtet wäre :shock: :? .
Leider verstehe ich nicht warum mir alle 3 Monate Geld abgezogen wird, klar ist das der Mehrbedarf weg fällt da meine Tochter 18 geworden ist das waren 43€. Meine Tochter ist aus der Bedarfsgemeintschaft raus, doch meine SB schreibt meine Tochter in dem Bewilligunsbescheid noch komplett mit rein, meine dahmalige SB hatte meine Tochter nicht mehr mit rein geschrieben, und langsam verliere ich den überblick, was mir als alleinstehende zu steht, ich habe zwar meinen Anwalt eingeschaltet, der meine SB auch darauf hingewiesen hat den Berechnungsbogen nochmal zu Überprüfen, und das sie ihn die Unterlagen zu schickt aber leider tut sich da schon Wochenlang nichts. Sie bahuptet anrufe mit mir getätigt zu haben, wovon ich nichts weiß, und ich solle doch den Wiederspruch zurücknehmen. :? Kann man sich nicht noch irgendwo hilfe suchen wo man das mal alles kontrollieren lassen kann?...Es kann ja nicht sein das ich von beiderseiten nichts mehr höre.


Gruß Sywanna
hartz4
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Sywanna

Kann mich Ziggi´s Rat nur anschliessen.
Schau mal ob es in Deiner Nähe eine Beratungsstelle gibt:

http://www.my-sozialberatung.de/adressen

http://www.erwerbslos.de/address.html

Oder wende Dich an Deine Gewerkschaft. Ver.di hat hier in der Region z.B. sowas.

Niemals telefonisch Dinge mit ARGE klären, nur Schriftverkehr ist sicher.
Telefonnummer kannst Du dort auch löschen lassen, siehe § 84 Abs. 2 SGB X.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Ja Melinde hat recht!
Ich war wohl ein wenig zu müde und hab ja die hälfte vergessen.

Wenn ich mir das jetzt noch so durchlese, würde mich nichts daran hindern mal bei der Beschwerdemanagementder ARGE anzufraghen was der Sch**ß soll und ob man da nicht mal von obriger seite her nen riegel vorschieben mag.
Oft hilft das, aber zu ner Beratungsstelle am besten mit allen unterlagen würd ich sicherlich gehen.

Die Addys hat ja Melinde netterweise rein gestellt (asche auf mein Haupt),
dort wird meist sehr kompetent und gut geholfen.

Sei auch so gut und bitte deinen Anwalt Proforma ( wenn noch nicht geschehen) die letzten fünf Jahre überprüfen zu lassen, denn dann ist das Jahr 2005 auch noch drinne ( sofern du da schon ALG2 warst) und doch ein Fehler zu deinem Nachteil gemacht worden sein sollte.
Sie bahuptet anrufe mit mir getätigt zu haben, wovon ich nichts weiß, und ich solle doch den Wiederspruch zurücknehmen.
Das ist ein typischer versuch dich einzuschüchtern, wenn sie dich anruft, sag ihr das du nicht mit ihr redest und sie möge alles schriftlich zusenden. Verweise sie auch auf § 84 Abs. 2 SGB X und bitte sie das unverzüglich zu löschen, es folgt schriftlich. Gute Idee Melinde ;)

Überprüfungsanträge dürfen bis zu drei Monate dauern zumindest wenn da keine Fristsetzung drauf war, deshalb kann das schon mal dauern.

Wenn du deinen Anwalt kontaktierst frag ihn auch mal ob er mal proforma nen Vorschuss auf die zu erwartenden leistungen schriftlich anfordern würde oder ob du das machen sollst.

Lieben Gruß Ziggi
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Melinde
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo ihr zwei

Viele Köpfe haben viele Idee, was der eine nicht weiss fällt dem anderen ein.

Habe übrigens schon gestern hier gelesen, war noch beim Zusammenstellen einer Antwort..............und wundere mich, Internet plötzlich weg.

Ursache war Hund Bruno dem anscheinend DSL-Kabel schmecken.

Seine Gute-Nacht-Geschichte für gestern:
Und als es repariert war, sprach Frauchen: »Was gehört einem Hund, der Kabel frisst und Frauchen einer Kommunikationsmöglichkeit beraubt?« »Nichts Besseres«, antwortete Bruno, »als dass man den Bösewicht in ein Faß steckt und den Berg hinab ins Wasser rollt.« Da sagte Frauchen: »Du hast Dein Urteil gesprochen«, ließ ein Faß holen und den Hund hineinstecken, dann ward der Boden zugehämmert und das Faß bergab gekullert, bis es in die Weil rollte.

Märchen hab ich viele im Kopf, leider kein Faß greifbar.
Bin ja auch Kindergärtnerin im Ursprungsberuf und kein Küfer.

Liebe Grüsse
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markuskrl
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Registriert: 11.11.2011 13:55

Re: Berechnung von harts4

Beitrag von markuskrl »

Das ist ja mal ein sehr interessanter Thread. Ich finde es auch immer schwierig nachzuvollziehen wie das mit den Ansprüchen genau ist. Ich wusste auch gar nicht, dass es eine Beschwerdestelle gibt. Ist auf jeden Fall schon mal sehr interessant zu wissen. Habe im Internet aber einen interessanten Artikel zum Thema Kindergeld 2012 gefunden und bin schon gespannt was sich da wohl alles ändern wird. Ich werde auf jeden Fall bei mir auch alle Posten noch einmal genau prüfen und schauen ob das stimmen kann.
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