Hallo,
habe durch google dieses Forum entdeckt, und würde Euch auch gerne etwas fragen! Ich beziehe seit Sept.2005 Alg2. Meine Frau kommt aus dem Ausland, und hat in Deutschland noch nicht gearbeitet, da es bei Ihr noch mit der Sprache etwas hapert, und dadurch sehr schwer einen Job findet. Mit dem Geld was ich vom AA bekomme, kommen wir überhaupt nicht zurecht. Ich habe mir schon überlegt ein Gewerbe anzumelden und im Internet Handel zu betreiben. Würde mir irgendwie liegen! Da gibt es aber das Problem mit der Genehmigung vom AA.Ich brauch dafür einen Businessplan, und vom Gewinn würde mir das AA ja nur einen kleinen Teil zugestehen. Mir fehlen im Monat aber über 800€ um Schulden, offene Rechnungen etc. zu begleichen.
Nun meine Fragen:
1. Wenn meine Frau ein Gewerbe anmelden würde, musste Sie das ganze Hin und Her mit dem Arbeitsamt auch durchlaufen, oder gilt dies nur für mich als Alg2 Empfänger? Ich bekomme ja vom AA mehr Geld da wir ein 2-Personenhaushalt sind!
2 : Meine Frau ist über mich versichert! Würde Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein wenn Sie ein Gewerbe anmeldet?Muss sie sich dann selbst versichern?
3. Wenn wir einen ziemlichen Schuldenberg am Halse haben, mit dem Gewerbe einen kleinen Gewinn machen könnten durch den wir unsere Schulden(monatliche Zahlungen) decken könnten, würde das AA uns die doch sehr geringe Freigrenze, in Höhe der zu leistenden Zahlungen, aufstocken?
Wäre sehr nett wenn Ihr mir helfen könntet!
Grüsse SC
ALG2 und Gewerbeanmeldung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo SC,
wenn Du mit Deinem Gewerbe was verdienst was ja die Natur eines Gewerbes ist .
Dann musst Du dies auch mit den Einkünften aus ALG 2 verrechnen lassen.
Wenn Deine Frau das Gewerbe anmedet dann werden auch Ihre Gewinne in die Berchnung einfliessen.
Die Krankenversicherung da geht es wohl drum, müsste auch noch über Dich weitergehen können.
Es sei denn sie beantragt noch Existenzgründerzuschuss nach der Ich Ag Reglung dann müsste sie sich auf jeden Fall selber versichern.
Ob Du Deine Gewinne zur Zahlung Deiner Schulden verwendest oder zum Leben es wird sich nicht anders auf die Zahlung von ALG 2 auswirken.
Eingangs hast Du geredet von Businessplan und damit verbundene Problem mit der Genehmigung vom AA .
Man sollte beim Start jedes Gewerbes ertsmal ein Konzept haben.
Sonst läuft es nicht erfolgreich. Das ist es auch warum die Sache mit der ICH AG gescheitert ist.
Mal ebend was bei Ebay verkaufen auch wenn es einem liegt ist ohne ein Konzept nicht von Erfolg gekrönt.
Du wirst ja vorstellungen haben wie Du Gewinne mit Deinem " Inernet Handel" erzielen möchtest.
Dies bringst Du dann einfach zu Papier so das es die Fachkundige Stelle nachvollziehen kann .
Schon hast Du Deinen Businessplan . Das hört sich schlimmer an als es ist .
Wenn Du mit der Formulierung und der Berchnung Der Gewinnvorschau Probleme hast kann ich Dir da unter umständen behilflich sein .
Kannst da gerne per PM auf mich zukommen.
Vielleicht konnte ich ja ein wenig helfen .
Grüße Flunk
wenn Du mit Deinem Gewerbe was verdienst was ja die Natur eines Gewerbes ist .
Dann musst Du dies auch mit den Einkünften aus ALG 2 verrechnen lassen.
Wenn Deine Frau das Gewerbe anmedet dann werden auch Ihre Gewinne in die Berchnung einfliessen.
Die Krankenversicherung da geht es wohl drum, müsste auch noch über Dich weitergehen können.
Es sei denn sie beantragt noch Existenzgründerzuschuss nach der Ich Ag Reglung dann müsste sie sich auf jeden Fall selber versichern.
Ob Du Deine Gewinne zur Zahlung Deiner Schulden verwendest oder zum Leben es wird sich nicht anders auf die Zahlung von ALG 2 auswirken.
Eingangs hast Du geredet von Businessplan und damit verbundene Problem mit der Genehmigung vom AA .
Man sollte beim Start jedes Gewerbes ertsmal ein Konzept haben.
Sonst läuft es nicht erfolgreich. Das ist es auch warum die Sache mit der ICH AG gescheitert ist.
Mal ebend was bei Ebay verkaufen auch wenn es einem liegt ist ohne ein Konzept nicht von Erfolg gekrönt.
Du wirst ja vorstellungen haben wie Du Gewinne mit Deinem " Inernet Handel" erzielen möchtest.
Dies bringst Du dann einfach zu Papier so das es die Fachkundige Stelle nachvollziehen kann .
Schon hast Du Deinen Businessplan . Das hört sich schlimmer an als es ist .
Wenn Du mit der Formulierung und der Berchnung Der Gewinnvorschau Probleme hast kann ich Dir da unter umständen behilflich sein .
Kannst da gerne per PM auf mich zukommen.
Vielleicht konnte ich ja ein wenig helfen .
Grüße Flunk