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Alg 2

Verfasst: 13.12.2010 12:54
von Corica
hi meine rechnungen werden nicht bezahlt.
nun muß ich notgezwungen wieder alg 2
in anspruch nehmen.
ich habe in 2007 , und 2008 für 4 monate
alg 2 bekommen.
ich bin selbständig.
nun meine frage muß ich einen neuantrag
stellen, oder wiederbewilligung ?

lg dieter

Verfasst: 13.12.2010 13:31
von Melinde
Hallo Dieter

Du musst einen Neuantrag stellen. Siehe § 39 (2) SGB X

Gruss

Verfasst: 17.12.2010 09:06
von Corica
Melinde hat geschrieben:Hallo Dieter

Du musst einen Neuantrag stellen. Siehe § 39 (2) SGB X

Gruss
Dieser antrag den ich gestern bekommen habe
ist mit einem Insolvenzantrag zu vergleichen.
im gegenteil er beinhaltet angaben die ich bei
einer insolvenz nicht machen muß.
es ist eine gleichstellung mit einer EV.
ZB: zeichnungen von meinem haus, lageplahn,
grundbuchauszug.
angaben voraussichtliches einkommen 2011.
und und.
ist alles machbar, aber eine bilanz macht die gmbh
erst in 2011.
MFG dieter

Verfasst: 17.12.2010 11:09
von Ziggi
Hallo Dieter,

leider ist das so aber wegen dem Haus brauchtest du dir eigentlich keine sorgen machen.

Das vorraussichtliche einkommen für 2011 da solltest du schätzen wieviel du erwartest das die Firma abwirft und/oder verdient.

Hier empfehle ich dir dich an einen Harz4 Hilfeverein zu wenden, der bei euch vorort ist.

UNd geh evtl. persönlich mal zum Amt und erbitte schnelle Hilfe da du am Hungertuich nagst, man sollte dir sofort wenigstens nen Vorschuss geben.

Gruß und Frohe Weihnachten Siggi

Verfasst: 18.12.2010 11:49
von Corica
Ziggi hat geschrieben:Hallo Dieter,

leider ist das so aber wegen dem Haus brauchtest du dir eigentlich keine sorgen machen.

Das vorraussichtliche einkommen für 2011 da solltest du schätzen wieviel du erwartest das die Firma abwirft und/oder verdient.

Hier empfehle ich dir dich an einen Harz4 Hilfeverein zu wenden, der bei euch vorort ist.

UNd geh evtl. persönlich mal zum Amt und erbitte schnelle Hilfe da du am Hungertuich nagst, man sollte dir sofort wenigstens nen Vorschuss geben.

Gruß und Frohe Weihnachten Siggi
danke ziggi

ich bin kein bettler darum werde ich mein haus verkaufen.
ich bin jetzt 60 und habe keine lust den rest von meinem
leben mich von ämtern wie ein kleines kind behandeln
zu lassen.
mein gewerbe werde ich auch abmelden wegen der krankenkasse.
wie ich die zeit ohne einkommen überleben werde weis ich auch noch nicht.
aber es geht immer weiter.
das hat mit jammern nichts zu tun.
ich wünsche dir frohe weihnachetn.
und bleib so wie du bist.

Verfasst: 18.12.2010 17:54
von Ziggi
Hallo Dieter,

weis nicht warum machst du das, es ist dein Gutes Recht wenn du Probleme mit den Kunden hast weil die nicht Zahlen wenigstens Vorübergehend ALG2 zu erhalten. Das hat nichts mit Betteln zu tun, du könntest das Geld ja auch Darlehensweise beantragen und denen die Forderungen im Gegenzug weiter geben mit der bitte es mit Vollstreckung zu holen.

Was mir dabei einfällt, kannst du die Forderungen nicht an Cr... Ref.. oder ienen gängigen Eintreiber Verkaufen, ok du bekämst nur etwa zwei Drittel der Forderung aber immerhin zwei Drittel. Damit könntest du vllt. deine schulden tilgen und noch mit erhobenem Haupt deine Firma weiter erhalten.

Denk einfach mal darüber nach, es kann funktionieren.

Weist du ich hab seinerzeit die GmbH meiner Eltern übernommen um sie entweder wiederzubeleben oder den Konkurs durchzuführen, leider konnte ich nur letzteres aber mit schulden iss das garnicht so leicht, da ist man schneller mit einem Bein im Gefängniss wie einem lieb ist, dann doch Besser zuschuss ALG2 > das ist kein Betteln :!: sondern dein gutes Recht.

Ohne Politisch werden zu wollen, aber diese Regierung wie auch die letzten davor wären besser damit bedient gewesen den Mittelstand zu Fördern als ALG2 zu Zahlen nur begreifen wollen sie das nicht.

Denke du weist was ich damit sagen will.


Lieben Gruß und die Hoffnung auf ein schönes Weihnachtsfest für dich und auch für deine Familie

Siggi

Verfasst: 18.12.2010 21:20
von Corica
Ziggi hat geschrieben:Hallo Dieter,

weis nicht warum machst du das, es ist dein Gutes Recht wenn du Probleme mit den Kunden hast weil die nicht Zahlen wenigstens Vorübergehend ALG2 zu erhalten. Das hat nichts mit Betteln zu tun, du könntest das Geld ja auch Darlehensweise beantragen und denen die Forderungen im Gegenzug weiter geben mit der bitte es mit Vollstreckung zu holen.

Was mir dabei einfällt, kannst du die Forderungen nicht an Cr... Ref.. oder ienen gängigen Eintreiber Verkaufen, ok du bekämst nur etwa zwei Drittel der Forderung aber immerhin zwei Drittel. Damit könntest du vllt. deine schulden tilgen und noch mit erhobenem Haupt deine Firma weiter erhalten.

Denk einfach mal darüber nach, es kann funktionieren.

Weist du ich hab seinerzeit die GmbH meiner Eltern übernommen um sie entweder wiederzubeleben oder den Konkurs durchzuführen, leider konnte ich nur letzteres aber mit schulden iss das garnicht so leicht, da ist man schneller mit einem Bein im Gefängniss wie einem lieb ist, dann doch Besser zuschuss ALG2 > das ist kein Betteln :!: sondern dein gutes Recht.

Ohne Politisch werden zu wollen, aber diese Regierung wie auch die letzten davor wären besser damit bedient gewesen den Mittelstand zu Fördern als ALG2 zu Zahlen nur begreifen wollen sie das nicht.

Denke du weist was ich damit sagen will.


Lieben Gruß und die Hoffnung auf ein schönes Weihnachtsfest für dich und auch für deine Familie

Siggi
Du hast ja recht, aber um sein recht zu bekommen brauche ich geld
es ist ein mängelbericht gekommen nach dem einzug
in das haus.
ich habe keine gelegenheit bekommen meine angeblichen mängel zu beseitigen.
geld für gerichtskosten habe ich nicht, beihilfe in einem
srittigen verfahren bekomme ich auch nicht.
ich würde auf jeden fall recht bekommen.
nun habe ich die arschkarte gezogen und muß
sehen wie ich aus der sch-- rauskomme.
werde noch eine nacht drüber nachdenken.
lg dieter

Verfasst: 18.12.2010 21:51
von Ziggi
Corica hat geschrieben:
Ziggi hat geschrieben:Hallo Dieter,

weis nicht warum machst du das, ............


Lieben Gruß und die Hoffnung auf ein schönes Weihnachtsfest für dich und auch für deine Familie

Siggi
Du hast ja recht, aber um sein recht zu bekommen brauche ich geld
es ist ein mängelbericht gekommen nach dem einzug
in das haus.
ich habe keine gelegenheit bekommen meine angeblichen mängel zu beseitigen.
geld für gerichtskosten habe ich nicht, beihilfe in einem
srittigen verfahren bekomme ich auch nicht.
ich würde auf jeden fall recht bekommen.
nun habe ich die arschkarte gezogen und muß
sehen wie ich aus der sch-- rauskomme.
werde noch eine nacht drüber nachdenken.
lg dieter
Nun gut, aber das
ich habe keine gelegenheit bekommen meine angeblichen mängel zu beseitigen.
geht garnicht.

Du solltest die Handwerkskammer um Hilfestellung bitten, für was Bezahlst du denn horende summen in diesen Verein, die haben doch ne Rechtsabteilung und sollten dir bei einem Schlichtungsverfahren helfen, wenn der Kunde dir keine gelegenheit zur nachbesserung gibt, würde ich ihm mit versuchtem Betrug kommen und die Schlichtungsstelle wird es wohl genau so sehen.
Sobald du mit einer öffentlichen instanz kommst, wird der Kunde wohl einen rückzieher machen, denn er ist in der Beweispflicht und das, so Denke ich, weiß der ganz genau.
Schlichtungsverfahren sind davon abgesehen Kostenfrei es sei denn die Auslagen für Anwälte. Wenn du aber im Recht bist, würde ich das wagen.
Hier findest du dieBauschlichtungsstelle, Frag doch einfach mal an und Frag wie das Prozedere sich darstellt.
Denn nach diesem Urteil steht es dir genau so zu nach zubessern wie es deinem Kunden zusteht eine Nachbesserung zu verlangen, aber eine Nachbesserung abzulehnen wurde damit auch erschwert.
Auftragnehmer können die Beseitigung eines Mangels verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert (§633 Abs. 2 Satz 3 BGB und §13 Nr. 6 VOB/B). Nach Ansicht des BGH sei der Einwand der Unverhältnismäßigkeit aber nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände ein Verstoß gegen Treu und Glauben darstelle.
noch einzweites Urteil vom BGH einfach ma lesen und dir nen Kopf machen.

Wenn ich das so richtig gelesen habe, hast du wirklilch gute bis sehr gute chacen zu deinem Geld zu kommen auch ohne viel aufhebens.

Lieben Gruß Siggi

Verfasst: 20.12.2010 15:26
von Corica
hallo ziggi
habe heute ersten thermin bekommen
donnerstag .
dieser thermin ist um festzustellen was ich für
umsatz hatte und was für 2011 zu erwarten ist.
ich habe diesem herrn gesagt das ich zur zeit
mittellos bin.
antwort wir können ihnen kein geld geben
da der antrag noch nicht gestellt ist.
eine sofortmaßnahme haben wir jetzt auch nicht.
ich muß jetzt donnerstag zu diesem thermin
was soll ich diesem herrn sagen.

LG dieter

Verfasst: 20.12.2010 17:33
von DjTermi
Hallo,

Du musst Umgehend einen Antrag auf Vorschuss der Dir zustehenden Leistungen nach §42 SGBI stellen.

ALG II ist eine Bedarfsbezogene Leistung und Die ARGe ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht und nicht nach Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern. Lass dich von dem Sachbearbeiter nicht Abwimmeln und Bestehe auf eine Geldleistung.

Gruss

Verfasst: 21.12.2010 00:51
von Ziggi
Hallo Dieter,

DjTermi hat vollkommen recht, wenn du kannst nimm jemanden mit,
der dir zur not als Zeuge und Beistand fungiert.

Der Antrag auf Vorschuss....hier ist ein Musterschreiben(Antrag Vorschusszahlung nach § 42 SGB I), auf dich ausfüllen und mitnehmen.

Drück dir mal die Daumen das alles klatt geht. Sollte der SB dir keinen Vorschuss geben, dann lasse dir mitteilen wer der /die Vorgesetzte/r ist und wo diese/r zu finden ist. Sofern diese/r nicht da ist, lasse dir den/die nächste/n Vorgesetzten nennen. Bestehe höflich aber bestimmt auf deinem Recht. Du schaffst das, keine frage.

Vergiss bitte nicht alle Unterlagen mitzubringen und stelle villeicht eine prognose für 2011 (vergebene Aufträge die schon vorliegen und was du einschätzt wieviele aufträge du noch an land ziehen kannst [Denk daran es ist Aufschwungzeit, vorsichtig hohe schätzung machen]), Kontoauszüge und alles andere was gefordert wird und du schon beibringen kannst.

Den Antrag muss er am Donnerstag mit dir zusammen aufnehmen und zwar ab Datum deiner ersten Anfrage, es steht euch minimum ab da ALG2 zu, für jeden von euch (du deine Frau je 322€ , dazu noch die Nebenkosten für das Haus, sofern nicht bezahlt(ausser via "Kredit" zur abwendung einer Notlage) Du hattest dir ja Geld geliehen, hoffe das du das "vertraglich" als Nothilfe zurückzahlbar sobald ALG2 oder unbezahlte Rechnung eingeht deklariert hattest (zumindest wenn aufs konto gegangen), denn
- Sozialgericht Berlin vom 29.09.2006, Az.: S 37 AS 2302/06:
Von Angehörigen während der Bearbeitungszeit des Antrages auf Leistungen nach dem SGB II zur Überbrückung erbrachte Unterstützungsleistungen, die zurückgezahlt werden müssen, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

- Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Az.: L 7 AS 62/08:
Privatdarlehen, die mit einer Verpflichtung zur Rückzahlung verbunden sind, sind kein Einkommen i.S.d. § 11 SGB II.
auch ein Zweckgebundenes Privatdarlehen ist nicht anrechenbar, lass dich da nicht beirren.

Nur achte darauf, das ihr für Weihnachten und bis ins Neue Jahr wenigstens soviel Geld bekommt das es reicht.


LG Siggi

Verfasst: 22.12.2010 16:06
von Corica
Corica hat geschrieben:hallo ziggi
habe heute ersten thermin bekommen
donnerstag .
dieser thermin ist um festzustellen was ich für
umsatz hatte und was für 2011 zu erwarten ist.
ich habe diesem herrn gesagt das ich zur zeit
mittellos bin.
antwort wir können ihnen kein geld geben
da der antrag noch nicht gestellt ist.
eine sofortmaßnahme haben wir jetzt auch nicht.
ich muß jetzt donnerstag zu diesem thermin
was soll ich diesem herrn sagen.

LG dieter
habe heute den nächsten thermin für montag
antragabgabe.
mir fehlt noch der lageplahn vom haus
wo bekomme ich den jetzt noch

LG dieter

Verfasst: 22.12.2010 21:57
von Ziggi
Corica hat geschrieben:
Corica hat geschrieben:hallo ziggi
habe heute ersten thermin bekommen
donnerstag .
...........................
was soll ich diesem herrn sagen.

LG dieter
habe heute den nächsten thermin für montag
antragabgabe.
mir fehlt noch der lageplahn vom haus
wo bekomme ich den jetzt noch

LG dieter
Den Lageplan bekommst du normalerweise von
GIS - geographisches Informationssystem Tel.: 2 02-15 71 oder
Raumbezogene Informationsverarbeitung 2 02-11 25 oder
Digitale Stadtkarten 2 02-15 72 oder 2 02-15 74
Stadtplan, Kartenauszüge, Sonderpläne 2 02-15 73
Ruf Morgen da an und bitte darum dir zu Helfen, denn die müssten ihn haben. Wenigstens eine dieser Abteilungen.
Der Architekt der das Haus gebaut hat, sollte den auch haben.
Hattet ihr das Haus selber Bauen lassen? dann solltet ihr den auch in den Unterlagen haben.
Warum der nun so wichtig ist für ALG2 würde ich auch mal gerne wissen.


Lieben Gruß und viel Glück Siggi

Verfasst: 23.12.2010 06:37
von Corica
ich habe doch geschrieben das sie von mir
und der firma alles haben wollen.
Eine EV und einen Insolvenzantrag.
glaube mir es ist kein unterschied.
und eine bilanz für 2010 gibt es noch nicht.
die hat herr ack*****n für für seine bank
auch noch nicht.

LG dieter

Verfasst: 23.12.2010 10:13
von Corica
so war heute bei meinem berater und die
unterlagen für meine firma abgegeben.
auf meinen antrag auf soforthilfe reagierte er mit
der antwort sie können ab montag eine
sofortmaßnahme antreten dort bekommen sie
am tag 18 € davon können sie sich was zu
essen kaufen.
ich hätte mich früher melden sollen.
ich sagte ihm am montag habe ich einen thermin
zur antragsabgabe.
antwort , dort erfahren sie wo sie arbeiten sollen.

Schöne Weinachten

Verfasst: 23.12.2010 11:50
von Ziggi
Hallo Dieter,

hast du denn noch ein wenig Geld um über Weihnachten zu kommen?

Hast du ihm deine lage klar gemacht also das du keinerlei Finanzielle Mittel hast? wenn ja und er hat diese Antwort gegeben dann würd ich jetzt noch mal ganz schnell zum Sozialgericht ( zur not Anruifen) und Fragen was du noch machen kannst wegen dem das du derzeit mittellos bist ob man dir da unbürokratisch mal helfen könne.

Du könntest aber auch zur Chefetage gehen und dort mal nachfragen wier es sich verhält ob das so die dienstanweisung ist die der Mitarbeiter gegeben hat oder ob der nur "überfordert" ist.

Zur not mal an das Beschwerdemanagement der BA Hamelngehen
Besucheradresse
Süntelstr. 6
D - 31780 Hameln

Fax: 05151 / 909254

E-Mail: Hameln.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Postanschrift

Agentur für Arbeit Hameln

31780 Hameln

Verfasst: 23.12.2010 12:12
von Corica
Ziggi hat geschrieben:Hallo Dieter,

hast du denn noch ein wenig Geld um über Weihnachten zu kommen?

Hast du ihm deine lage klar gemacht also das du keinerlei Finanzielle Mittel hast? wenn ja und er hat diese Antwort gegeben dann würd ich jetzt noch mal ganz schnell zum Sozialgericht ( zur not Anruifen) und Fragen was du noch machen kannst wegen dem das du derzeit mittellos bist ob man dir da unbürokratisch mal helfen könne.

Du könntest aber auch zur Chefetage gehen und dort mal nachfragen wier es sich verhält ob das so die dienstanweisung ist die der Mitarbeiter gegeben hat oder ob der nur "überfordert" ist.

Zur not mal an das Beschwerdemanagement der BA Hamelngehen
Besucheradresse
Süntelstr. 6
D - 31780 Hameln

Fax: 05151 / 909254

E-Mail: Hameln.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Postanschrift

Agentur für Arbeit Hameln

31780 Hameln
ich habe mir von meinem bruder 100€ geliehen.
morgen sind alle bei meiner tochter eingeladen.
ich habe mich mit dem auswegsberater in verbindung
gesetzt.
antwort, ab montag können sie arbeiten gehen.
das reicht zum leben. bis der antrag bearbeitet ist.
eine EG mußte ich auch unterschreiben 10 bewerbungen
im monat.
so und mir reicht es jetzt auch.
45 jahre gearbeitet und jetzt so behandeln !!!!!!!!!!

LG dieter

Verfasst: 23.12.2010 15:12
von Ziggi
Hallo Dieter,

ja da kann ich dir nachfühlen, das würde ich mir auch nicht gefallen lassen.
Hattest du den Antrag auf Vorschuss der Dir zustehenden Leistungen nach §42 SGBI schriftlich gestellt? Hier nochmal ein schriftlicher Formvordruck, könntest du gleich oder Morgen nochmal dorthinbringen, du müsstest nur auf dich bezogen umschreiben.
Ist der auswegsberater der gleiche wie der den ich dir da gepostet hatte?
dann kann ich das niocht verstehen, die sollen schliesslich Helfen und im Gesetz steht das sie da müssen. Wenn ich du wäre, würde ich mich an das Kundenreaktionsmanagement der BA in Nürnberg wenden und eine kopie dieses schreibens an die BMAS zu Händen Frau Dr. von der Leyen's Berater senden.

Sei so gut und überlege dir ob du zu einem Hilfeverein
gehst um dir ne Begleitung zu besorgen für Montag, evtl. zu den Linken dort anrufen und um Hilfe bitten.
Die EG kannst du getrost wiederrufen denn es ist ein Vertrag den du nach BGB wiederrufen kannst. 10 Bewerbungen im Monat aber nur wenn die dir diese dann auch Bezahlen und dir sämtliche Bewerbungskosten Zahlen. Kann das sein das man bei euch Rechtsbeugung groß schreibt?

Weiß ja nicht aber ich würde dort gerne mal anrufen und denen Feuer unterm Hintern machen.

Mensch, ich wollt ich könnt dir da jetzt wirklich auf die schnelle Helfen aber leider geht das ja nur begrenzt.


Lass dir Weihnachten nicht verderben und den Kopf nicht hängen, irgendwie geht es ja immer vorwärtz.

Lieben Gruß Siggi

Ps.: wenn mir noch ne Idee kommt werde ich das posten.

Verfasst: 23.12.2010 17:21
von Corica
ich wundere mich selbst über mich das ich heute
so gelassen bin.
ihr kennt mich ja.
ich habe heute morgen den antrag auf soforthilfe
bei meinem sachbearbeiter abgegeben.
die antwort kennt ihr ja.
ziggi ich danke dir für deine hilfe aber wie
du feststellen kannst gibt es für jedes gesetz
eine hintertür die sie sich offen halten.
ich glaube hier werden menschen mit zweierlei
maß behandelt.
möchte mich nicht weiter auslassen.
entweder ist es angst oder profit von unserem staat.
LG dieter
PS. ich habe eben die linken in hameln benachrichtigt
einen herrn klaus suhr

Verfasst: 23.12.2010 21:35
von Ziggi
Nun deine Gelassenheit kommt bestimmt daher das du dich in letzter zeit öfter damit beschäftigt hattest.
Du weist ja, um so mehr man erwartet
desto mehr wird man Enttäuscht.

Jedenfalls find ich es gut das du die Linken involviert hast, ich hoffe nun das die auch reagieren.


Trotz allem ein geruhsames Weihnachtsfest euch,
lasst euch das bitte nicht von denen versauen.

Siggi

Verfasst: 24.12.2010 14:58
von Corica
ich habe von den linken eine soforthilfe
angeboten bekommen.
ich könnte mir 50 € noch heute
abholen.
ich habe mich bedankt und ihnen
mitgeteilt das mein bruder mir ausgeholfen hat.
ich soll mich am montag sofort mit herrn suhr in verbindung setzen.
LG dieter

Verfasst: 24.12.2010 17:27
von Ziggi
Dann mach das auch,

ich denke das die Linken da echt Helfen wollen.

Bis Denne Frohes Besinnliches Weihnachtenm

Siggi

Verfasst: 26.12.2010 17:43
von Corica
so morgen 8.30 uhr antrag abgeben mit
begleitung.
danach gleich zum boss.
begleitung von den linken.
LG dieter

Verfasst: 26.12.2010 22:41
von Ziggi
Jup,
na dann viel Spass dabei,
ma sehen wie es nu wird.

Drück dir ma alle Daumen das die "Herrschaften" sich
etwas mehr an das Gesetz halten.

Gruß Siggi

Verfasst: 27.12.2010 11:44
von Corica
Antrag abgegeben !
sie brauchen noch die BWA Gewerbeanmeldung.

antrag abgelehnt trotz meiner begleitung.
ich soll eine sofortmaßnahme machen.
ich würde bei einer bank ohne unterlagen
auch kein geld bekommen.
sind die unterlagen vollständig könnte ich geld bekommen.

so es reicht.


LG dieter

Verfasst: 27.12.2010 13:07
von DjTermi
Hast Du dein Gewerbe schon abgemeldet ?
Wenn nein, beantrage bei der ARGE ein Darlehen für den Monat

23 SGB II« (4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen.

Verfasst: 27.12.2010 13:19
von Ziggi
Hallo DjTermi,

er hat letzte woche nen Antragh auf Vorschuss hilfsweise als Darlehen beantragen wollen.

Leiss mal weiter oben im verlauf.

Die in H. Spinnen wohl echt.

Schade das ich kein Auto hab, ich glaub das ich denen mal das Gesetz um die Ohren hauen würde (sinnbildlich gesprochen).

Achja, mer hats nicht leicht aber leicht hats einen.

Gruß Siggi

Verfasst: 27.12.2010 13:24
von DjTermi
hmm das verstehe ich alles nicht ganz, schade das ich nicht auch in der nähe Wohne. Würde sogar vorbei kommen; aber das WEtter würde das leider auch nicht zu lassen... SCHADE....

Verfasst: 27.12.2010 14:02
von Corica
DjTermi hat geschrieben:hmm das verstehe ich alles nicht ganz, schade das ich nicht auch in der nähe Wohne. Würde sogar vorbei kommen; aber das WEtter würde das leider auch nicht zu lassen... SCHADE....
das kann auch keiner ich habe ausdrücklich
darauf hingewiesen das ich mein
darlehn bezahlen muß.
immer wieder dieselbe antwort ihr antrag
ist noch nicht beim sachbearbeiter.
wir können ihnen nichts geben.
ich glaube diese sofortbeschäftigung für 18€
am tag ist ihr druckmittel.
mit 18€am tag kann ich meine abgaben nicht decken.
mein steuerberater versucht jetzt alles zu erledigen.
LG dieter

Verfasst: 27.12.2010 21:30
von Ziggi
Hallo Dieter,

wegen dem Dahrlehen, kannst du da mit der Bank reden das du wegen Zahlungsverzug eines Schuldners derzeit für ... ne Stundung bekommst? das würd ich wenigstens versuchen.

Ma schaun, wenn ich die Zeit finde darf ich dich dann morgen mal Anrufen? würde dir geerne mal mit nem Telefonat Helfen.

Gruß Siggi

Verfasst: 29.12.2010 12:43
von Corica
so nun wollen sie den verkehrswert vom haus noch haben.
konnte ich bei antragsabgabe nicht beantworten.
wie kann ich den berechnen.
ich werde noch IRRRRRRRRRRRE

Lg Dieter

Verfasst: 29.12.2010 13:59
von DjTermi
Der Verkehrswert der Immobilie hängt von so vielen Faktoren ab, dass man keine Pauschale Antwort geben kann. Wie ist die Lage, Alter, Grundstücksgröße, Zustand, Ausstattung und vieles mehr.. Da wirst Du sicherlich ein Bausachverständigen einschalten müssen.

Verfasst: 29.12.2010 14:11
von Ziggi
Geh zu ner Bank und Frage mal nach wie die das machen.

villeicht können die dir mal nen "Markler" vorbei schiken und der macht dann nenn "Schätzwert" des Verkehrswertes.
Versuch diesen weg, villeicht geht der.

Oder kanntest du nicht nen Bausachverständicgen( der da ne Baufirma hat)
weil der könnt sowas ja machen :) Du verstehst?


LG Siggi

Verfasst: 29.12.2010 14:30
von Corica
Ziggi hat geschrieben:Geh zu ner Bank und Frage mal nach wie die das machen.

villeicht können die dir mal nen "Markler" vorbei schiken und der macht dann nenn "Schätzwert" des Verkehrswertes.
Versuch diesen weg, villeicht geht der.

Oder kanntest du nicht nen Bausachverständicgen( der da ne Baufirma hat)
weil der könnt sowas ja machen :) Du verstehst?


LG Siggi
von was soll ich das bezahlen ???????????????????
frage steht das nicht im grundbuch.
das ist ein kleines reihenhaus
die werden hier für 35000 €
verkauft.
die häuser sind 1954 erbaut worden.
es reicht jetzt.
ziggi du hast pn.
lg dieter

Verfasst: 29.12.2010 22:15
von Melinde
Hallo Dieter

Wie das mit der Grundwertermittlung geht steht hier in Anlage 3, etwa Seite 28.

Gruss

Verfasst: 29.12.2010 23:50
von Ziggi
Danke Melinde,

warum bin ich nicht vorher darauf gekommen? naja dafür haben wir ja drei köpfe hier :)

LG Siggi

Verfasst: 30.12.2010 10:52
von Corica
So erstes schreiben ist da.
Aufforderung zur Mitwirkung.
$ 60ABS. 1 NR.1-3

Es fehlt die BWA Antrag kann nicht bearbeitet werden.
Unterlagen bis zum 14.01.2011 einreichen.

Alles unter androhungen.
Schweinestaat.
So was meint ihr soll ich mein gewerbe abmelden über den winter???

Ps Lebensversicherungsvertrag bisher eingezahlte beiträge
versicherungssumme und der ruhebescheid.
ich habe ihnen den aktuelle stand eingereicht.
mit dem hinweis auf dem schreiben das sie ruht.
aktueller stand. 534 €
LG dieter
PS habe heute um 14 uhr einen thermin beim gesundheitsamt.
Sozialpsychiatrischer Dienst.

Verfasst: 30.12.2010 18:16
von Ziggi
Hallo Dieter,
So was meint ihr soll ich mein gewerbe abmelden über den winter???
Nee würd ich nicht machen, da du ja sonst bei null wieder anfängst.

Warst du denn beim Sozialgericht? weil das was Sie Brauchten um einen Vorschuss zu zahlen hatten sie bereits! Die einzigen die dir jetzt schnell weiter helfen könnten sind die vom SG.

OK, der Sozialpsychiatrischer Dienst, der könnt e ja auch ne feststellung machen das du am ende deiner Nerven bist.

Achja, iss schon schwer wenn ich an deiner Stalle wäre würd ich nicht abmelden, es sei denn du magst weiterhin bis zum St. nimmerleinstag mit denen zu tun haben, denn wenn du abmeldest grigst du die Füsse nicht mehr auf den Boden, das können die nicht von dir verlangen höchstens das du irgendetwas zusätzlich tust also ausser deiner Firma.

LG siggi

Verfasst: 05.01.2011 08:00
von Corica
habe heute einen thermin beim rechtsanwalt.
so geht das nicht weiter.
LG dieter

Verfasst: 05.01.2011 12:37
von Ziggi
Gute Idee Dieter,

ich hoffe das ist ein Fachanwalt der sich auskennt und nicht versucht den Pobbes von innen zu bewundern :D

Nun dann drück ich ma die Daumen für dich.


LG Siggi

Verfasst: 07.01.2011 12:58
von Corica
heute anruf job center.
der bewilligungbescheid ist gestern rausgegangen.
LG dieter

Verfasst: 07.01.2011 13:34
von DjTermi
und was sagte der Anwalt, und warum ist auf einmal en Bewilligungsbescheid raus wenn die unterlagen nicht vorliegen :roll:

Verfasst: 07.01.2011 14:39
von Corica
DjTermi hat geschrieben:und was sagte der Anwalt, und warum ist auf einmal en Bewilligungsbescheid raus wenn die unterlagen nicht vorliegen :roll:
die unterlagen liegen alle seit montag vor.
drohende obdachlosigkeit wurde angekündigt.
nun abwarten was bewilligt ist.
LG dieter

Verfasst: 08.01.2011 00:35
von Ziggi
Wenigstens etwas, bei dem Laden.

Ist leider auch so ein Negativbeispiel.

LG Siggi

Verfasst: 10.01.2011 10:01
von Corica
Ziggi hat geschrieben:Wenigstens etwas, bei dem Laden.

Ist leider auch so ein Negativbeispiel.

LG Siggi
bei dem laden darfst du nicht sagen !!
ich habe bei meinem ersten besuch auch einen gefragt wo in diesem laden die beschwerdestelle ist.
antwort so nicht sonst bekommen sie sofort hausverbot.

LG dieter

Verfasst: 10.01.2011 11:10
von DjTermi
bei dem laden darfst du nicht sagen !!
ich habe bei meinem ersten besuch auch einen gefragt wo in diesem laden die beschwerdestelle ist.
antwort so nicht sonst bekommen sie sofort hausverbot.
LG dieter
Hört sich Suspekt a Sorry....
Da würde ich mir den Namen notieren und den Fallmanager mal ein lieben Brief schreiben.

Verfasst: 11.01.2011 11:07
von Corica
erste bewilligung eingegangen.
unterkunft heizung.

bei den heizkosten ist der wohnraum zu groß.
wir können nur 50m² kosten erstatten.
das heist 1.30 € pro m²

tatsächliche kosten 89 € bezahlen wollen sie
65 €.
jetzt frage ich mich warum wollten die sämtliche unterlagen
wen sie die vollen kosten sowieso nicht übernehmen.
bei den kosten der unterkunft ist alles ok.

die bewilligung grundsicherung ist noch nicht da.
habe da angerufen von der grundsicherung
ziehen sie mir 293€ ab.
angebliche einnahmen aus sebständiger tätigkeit.
bei der prognose wurden für die monate januar
februar märz 0 € eingetragen.


LG dieter

Verfasst: 11.01.2011 12:16
von Ziggi
Hallo Dieter,
bei den heizkosten ist der wohnraum zu groß.
wir können nur 50m² kosten erstatten.
das heist 1.30 € pro m²
kennst du den:

Wiederspruch :D

denn laut BSG Az: B 14 AS 36/08 R sind Pauschalierung wegen zu hoher Wohnraumgrösse nicht zulässig.
Der Fall: Die vierköpfige Familie bewohnt eine 100 m² große Wohnung. Die Heizkosten betragen 100 Euro monatlich. Nachdem der Grundsicherungsträger der Familie mitgeteilt hatte, dass er ihre Unterkunfts-/Heizkosten als unangemessen ansehe, wurden diese um 23,50 Euro reduziert, weil nach Auffassung des Job-Centers die Wohnung mit 100 m² für vier Personen unangemessen groß sei. Deshalb seien die Heizkosten lediglich bezogen auf eineWohnfläche von 85 m² mit einem pauschalen Bewilligungssatz von 0,90 Euro pro m² zu übernehmen. Hieraus resultierte die Kürzung des für Heizkosten anzusetzenden Betrages. Das höchste Sozialgericht widersprach.

Das Bundessozialgericht: Bei der Ermittlung der angemessenen Heizkosten ist der Grundsicherungsträger von unzutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen; die Leistungen für Heizung sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen. Die Familie bewohnte zwar eine zu große Wohnung, der Mietpreis lag jedoch so niedrig, dass das Job-Center keine Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit derWohnung hatte. Geht der Grundsicherungsträger davon aus, dass eineWohnung angemessen ist, kann er nicht bei den Heizkosten eine unangemessene Wohnungsgröße wieder zur Geltung bringen. Die Größe der Wohnung ist bei der Bestimmung der Angemessenheit der Kosten nur einer von mehreren Ermittlungs- bzw Berechnungsposten. Ist eine Wohnung von ihren Mietkosten her angemessen, so sind die angemessenen Heizkosten zu erstatten. Nicht erstattungsfähig sind Heizkosten lediglich dann, wenn sie bei sachgerechter und wirtschaftlicher Beheizung als nicht erforderlich erscheinen.

Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R
Quelle


Urteil in gänze nu mach was draus.

Gruß Siggi

Verfasst: 11.01.2011 13:21
von Corica
Ziggi hat geschrieben:Hallo Dieter,
bei den heizkosten ist der wohnraum zu groß.
wir können nur 50m² kosten erstatten.
das heist 1.30 € pro m²
kennst du den:

Wiederspruch :D

denn laut BSG Az: B 14 AS 36/08 R sind Pauschalierung wegen zu hoher Wohnraumgrösse nicht zulässig.
Der Fall: Die vierköpfige Familie bewohnt eine 100 m² große Wohnung. Die Heizkosten betragen 100 Euro monatlich. Nachdem der Grundsicherungsträger der Familie mitgeteilt hatte, dass er ihre Unterkunfts-/Heizkosten als unangemessen ansehe, wurden diese um 23,50 Euro reduziert, weil nach Auffassung des Job-Centers die Wohnung mit 100 m² für vier Personen unangemessen groß sei. Deshalb seien die Heizkosten lediglich bezogen auf eineWohnfläche von 85 m² mit einem pauschalen Bewilligungssatz von 0,90 Euro pro m² zu übernehmen. Hieraus resultierte die Kürzung des für Heizkosten anzusetzenden Betrages. Das höchste Sozialgericht widersprach.

Das Bundessozialgericht: Bei der Ermittlung der angemessenen Heizkosten ist der Grundsicherungsträger von unzutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen; die Leistungen für Heizung sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen. Die Familie bewohnte zwar eine zu große Wohnung, der Mietpreis lag jedoch so niedrig, dass das Job-Center keine Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit derWohnung hatte. Geht der Grundsicherungsträger davon aus, dass eineWohnung angemessen ist, kann er nicht bei den Heizkosten eine unangemessene Wohnungsgröße wieder zur Geltung bringen. Die Größe der Wohnung ist bei der Bestimmung der Angemessenheit der Kosten nur einer von mehreren Ermittlungs- bzw Berechnungsposten. Ist eine Wohnung von ihren Mietkosten her angemessen, so sind die angemessenen Heizkosten zu erstatten. Nicht erstattungsfähig sind Heizkosten lediglich dann, wenn sie bei sachgerechter und wirtschaftlicher Beheizung als nicht erforderlich erscheinen.

Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R
Quelle


Urteil in gänze nu mach was draus.

Gruß Siggi
danke aber warum versuchen sie das.
LG dieter

Verfasst: 11.01.2011 16:38
von Ziggi
Hallo Dieter,

warum die das machen? das fragst du im ernst? die haben entweder klare weisungen von den Vorgesetzten oder man ist einfach nicht mit den neuesten Arbeitshilfe:
Kosten der Unterkunft und Heizung
gemäß § 22 SGB II.
5. Auflage (Stand: 1. Oktober 2010).
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein - Westfalen
betraut.

Weisst du, erstmal schnell etwas berechnet und Beschieden damit man dann erstmal Fertig ist, mir kommt euer "Laden " zumindest so vor.
Obwohl ich weiß das es auch gute Argen gibt, sollen sogar mehr werden, scheint aber auch vom Bundesland abhängig zu sein, teilweise auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Schau dir mal den Flyer an, besonderst wichtig ist ab Seite 39 und folgende, da steht das genaue gegenteil von dem was du hier schreibst.
Nunja, da helfen nur Wiedersprüche, sei aber trotzdem Glücklich, habe schon mitbekommen das Antragsabgabe und Berechnung dann mal bis hin zu 6-7Monaten gedauert haben, wieso auch immer.

Ich bin davon überzeugt, das der Besuch mit Begleitung da schon etwas geholfen hat, denn vor Ärger haben auch diese Personen bammel.

LG Siggi