so nun das nächste.Ziggi hat geschrieben:Hallo Dieter,
warum die das machen? das fragst du im ernst? die haben entweder klare weisungen von den Vorgesetzten oder man ist einfach nicht mit den neuesten Arbeitshilfe:
Kosten der Unterkunft und Heizung
gemäß § 22 SGB II.
5. Auflage (Stand: 1. Oktober 2010).
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein - Westfalen betraut.
Weisst du, erstmal schnell etwas berechnet und Beschieden damit man dann erstmal Fertig ist, mir kommt euer "Laden " zumindest so vor.
Obwohl ich weiß das es auch gute Argen gibt, sollen sogar mehr werden, scheint aber auch vom Bundesland abhängig zu sein, teilweise auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Schau dir mal den Flyer an, besonderst wichtig ist ab Seite 39 und folgende, da steht das genaue gegenteil von dem was du hier schreibst.
Nunja, da helfen nur Wiedersprüche, sei aber trotzdem Glücklich, habe schon mitbekommen das Antragsabgabe und Berechnung dann mal bis hin zu 6-7Monaten gedauert haben, wieso auch immer.
Ich bin davon überzeugt, das der Besuch mit Begleitung da schon etwas geholfen hat, denn vor Ärger haben auch diese Personen bammel.
LG Siggi
ich habe einen antrag bei der aok gestellt.
härtefall
heute in der post abgelehnt.
antwort.
mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich selbständige.
1916,25 € die gehen davon aus das du das als gehalt hast.
jeden monat auch wen kein einkommen da ist.
das sind 285,52 krankenversicherung.
42,16 pflegeversicherung. macht 327,68
nun bin ich gepannt was das amt da berechnet hat.
ich lass mich überaschen.
müssen diese kosten vom amt übernommen werden ?
in meiner egv steht das ich alle tun muß um
meine selbständigkeit zu erhalten.
LG dieter