Hallo,
hab noch was anderes das mich beschäftigt.
Ich soll sowohl eine Auskunftsermächtigung unterschreiben, als auch eine Rückbuchungsvollmacht.
Das erste enthält einen Auftrag an meine Bank der ARGE den Stand meines Kontos undalle Kontobewegungen der letzten 6 Monate mitzuteilen.
Zweites ist eine Vollmacht für die ARGE "Zu Unrecht überwiesene Beträge wieder einzuziehen".Oder Leistunge zurück zu rufen wenn die Rechtsgrundlage für die Überweisung keinen Bestand mehr hat.
Dürfen die das?Ich finde das greift sehr stark in meinen Privatbereich ein und Datenschutz Technisch kann das doch auch nicht ok sein oder?
Gruss erdberia
Rückbuchungsvollmacht und Auskunftsermächtigung-erlaubt???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo erdberia,
ich habe folgendes gefunden, hoffentlich hilft es weiter.
http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arb ... gen_antrag
Gruß Daniel
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Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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