ALG
Verfasst: 18.11.2010 10:40
hallo
habe eine frage...ich lebe mit meiner lebensgefährtin zusammen und beziehen seid einiger zeit alg2 ich habe mich nun selbständig gemacht und werde vorr. im januar aus den bezug fallen da einige grosskunden mein angebot angenommen haben...ich habe mich in meinem erlernten beruf selbständig gemacht als masseur...und ich betreue einige gewerbliche grosskunden die jede woche ihre angestellten in büros und werken massieren lassen......meine lebensgefährtin kommt auch aus dieser branche....da nun ab januar ein grosskunde dazu kommt die continentale ( autoreifenwerk) brauche ich noch jemanden der mir hilft......meine lebensgefährtin hat keinen führerschein....wir beide haben unterschiedliche arbeitsvermittler......wie sieht das aus wenn ich aus dem bezug falle aber meine lebensgefährtin bei der arbeitsvermittlung noch als arbeitssuchend steht..hat sie da anspruch auf förderung eines führerscheins? wenn sie dann bei mir im betrieb mit einsteigt?
und welche massnahmen kann ich in anspruch nehmen?
ich frage erst mal hier nach ob jemand etwas weiss..möchte nicht gleich damit zu meinem sachbearbeiter ....um evtl falschaussagen die SB gern machen zu umgehen bzw falschberatung..ich lebe mit meiner lebensgefärtin zusammen......
lieben gruß
knolli
habe eine frage...ich lebe mit meiner lebensgefährtin zusammen und beziehen seid einiger zeit alg2 ich habe mich nun selbständig gemacht und werde vorr. im januar aus den bezug fallen da einige grosskunden mein angebot angenommen haben...ich habe mich in meinem erlernten beruf selbständig gemacht als masseur...und ich betreue einige gewerbliche grosskunden die jede woche ihre angestellten in büros und werken massieren lassen......meine lebensgefährtin kommt auch aus dieser branche....da nun ab januar ein grosskunde dazu kommt die continentale ( autoreifenwerk) brauche ich noch jemanden der mir hilft......meine lebensgefährtin hat keinen führerschein....wir beide haben unterschiedliche arbeitsvermittler......wie sieht das aus wenn ich aus dem bezug falle aber meine lebensgefährtin bei der arbeitsvermittlung noch als arbeitssuchend steht..hat sie da anspruch auf förderung eines führerscheins? wenn sie dann bei mir im betrieb mit einsteigt?
und welche massnahmen kann ich in anspruch nehmen?
ich frage erst mal hier nach ob jemand etwas weiss..möchte nicht gleich damit zu meinem sachbearbeiter ....um evtl falschaussagen die SB gern machen zu umgehen bzw falschberatung..ich lebe mit meiner lebensgefärtin zusammen......
lieben gruß
knolli