Frage zu Starttermin und geliehenem Geld
Verfasst: 17.11.2010 09:48
Hallo.
Folgende Situation:
Ich habe im September meine letzten Klausuren an der Uni geschrieben, jedoch erst im Oktober erfahren das alles gut gegangen ist. Da im September das letzte Mal Bildungskredit + Wohngeld kam, habe ich für Oktober von den Eltern Geld bekommen, damit ich mich nicht sofort exmatrikulieren musste.
Am 27. Oktober habe ich dann das Ok von der Uni bekommen, mich exmatrikuliert und mich dann am 28. Oktober beim Jobcenter gemeldet. Da aber die Zeit zu knapp war fürs Amt (was natürlich klar ist) habe ich mir für den Monat November bei den Eltern Geld geliehen.
Nun war gestern (16. November) die endgültige Antragsabgabe. Das ich berechtigt sein werde hat man mir schon vorher signalisiert. Aber auf den Kontoauszügen tauchten natürlich die 700 € für den Monat November auf. Also hieß es lapidar, dann ist der starttermin am 1.12.2010, weil für November war ja Geld da. Das es nur geliehen war zählte nicht.
Daher die Frage:
Ab wann genau zählt der Starttermin ? Wenn ich mich im Jobcenter melde, da meine Unterlagen zur Prüfung vorlege oder wenn ich den Antrag endgültig abgeben ?
Dürfen die bei geliehenem Geld einfach davon ausgehn für den Monat war Geld da, also erst nächsten Monat und für November gibts nichts ?
Wenn die zwei Punkte so nicht gehn bzw. stritig sind, wie erfolgreich ist dann ein Wiederspruch (wenn der Bescheid kommt) ?
Wiederspruch dürfte am Bescheid nichts ändern, oder ? Also wenn der kommt ist der gültig bis der Einspruch angenommen wurde und ändert sich ansonsten nicht. Richtig ?
Folgende Situation:
Ich habe im September meine letzten Klausuren an der Uni geschrieben, jedoch erst im Oktober erfahren das alles gut gegangen ist. Da im September das letzte Mal Bildungskredit + Wohngeld kam, habe ich für Oktober von den Eltern Geld bekommen, damit ich mich nicht sofort exmatrikulieren musste.
Am 27. Oktober habe ich dann das Ok von der Uni bekommen, mich exmatrikuliert und mich dann am 28. Oktober beim Jobcenter gemeldet. Da aber die Zeit zu knapp war fürs Amt (was natürlich klar ist) habe ich mir für den Monat November bei den Eltern Geld geliehen.
Nun war gestern (16. November) die endgültige Antragsabgabe. Das ich berechtigt sein werde hat man mir schon vorher signalisiert. Aber auf den Kontoauszügen tauchten natürlich die 700 € für den Monat November auf. Also hieß es lapidar, dann ist der starttermin am 1.12.2010, weil für November war ja Geld da. Das es nur geliehen war zählte nicht.
Daher die Frage:
Ab wann genau zählt der Starttermin ? Wenn ich mich im Jobcenter melde, da meine Unterlagen zur Prüfung vorlege oder wenn ich den Antrag endgültig abgeben ?
Dürfen die bei geliehenem Geld einfach davon ausgehn für den Monat war Geld da, also erst nächsten Monat und für November gibts nichts ?
Wenn die zwei Punkte so nicht gehn bzw. stritig sind, wie erfolgreich ist dann ein Wiederspruch (wenn der Bescheid kommt) ?
Wiederspruch dürfte am Bescheid nichts ändern, oder ? Also wenn der kommt ist der gültig bis der Einspruch angenommen wurde und ändert sich ansonsten nicht. Richtig ?