Hab da mal eine Frage...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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schubi74
Beiträge: 2
Registriert: 16.11.2010 20:26

Hab da mal eine Frage...

Beitrag von schubi74 »

Ich habe da mal ein Anliegen und hoffe das ich mir helfen könnt.

Ich arbeite für eine Zeitarbeitsfirma und verdiene in den Wintermonaten leider etwas weniger Geld.Mein Verdienst in den Wintermonaten ist auch jeden Monat anders..und dafür hab ich auch echt beschi.... Schichten.Zum Beispiel 5-7 dann von 10-13...oder 20.45-22.15 und dann morgens wieder von 5-7...Man ist manchmal 12-13 Stunden auf Arbeit,aber nur die einzelnen geplanten Schichten werden bezahlt.Manche Kollegen fahren nach Hause,aber für mich lohnt sich das nicht für ne Stunde nach Hause zu fahren,deshalb bleibe ich da meistens gleich sitzen.Deshalb meine Frage...Ich wollte gern eine Ergänzung zum Lohn beantragen und nun wollte ich wissen,ob mir sowas zusteht und wieviel ich bekommen würde....

Letzten Monat habe ich 978€ brutto verdient und 774,50 netto bekommen.
Dann geht die Miete von 337€ und Strom/Gas von 93€ ab.Dann bleiben mir noch 344,50€,wobei ich mir noch eine Monatskarte für den Bus kaufen muss um zur Arbeit zu kommen.Kostenpunkt...satte 80€...
Bleiben noch 264,50€....wo das Telefon usw auch noch bezahlt werden muss.
Das ist jeden Monat ein echter Kampf ums Geld...

Wäre schön wenn mir einer helfen könnte ob und wieviel ich bekommen würde...
Danke im voraus...
Lg schubi
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo schubi74

Zuerst einmal zur Arbeitszeit. Eigentlich muss zwischen Dienstende und Dienstbeginn eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden sein, Ausnahmen im Bereich Pflege z.B. auch 10 Std.
Deine Firma hält sich offenbar nicht an das Arbeitszeitgesetz.
Soviel dazu, falls Du die Stelle wegen rechtswirdiger Arbeitsbedingungen aufgibst und Sperre.

Du kannst mal mit einem Rechner Deinen eventuellen Alg II Anspruch berechnen und aufstockende Leistung beantragen.

Besonders in den Monaten mit unregelmässigem Einkommen wird sich das sicher ergeben.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
schubi74
Beiträge: 2
Registriert: 16.11.2010 20:26

Beitrag von schubi74 »

Erstmal vielen dank für deine antwort..
mache mich da jetzt erstmal schlau
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo schubi74,

Hab mal deine Finanzen überschlagen:
Bedarf
359€ Alleinstehende
337€ Miete
?43€ Heizung ( Gas hab das mal angenommen, da leider nicht einzeln aufgeführt)
739€ Angenommener Bedarf

Einkommen
978€ Brutto ( Freibeträge: 100GFr.+140Fr1+ 17,80Fr2 = 257,80€ Freibeträge)
774,50 netto abzüglich 257,80 Freibetrag = 516,70€ Bereinigtes Netto

bei 739,00€ Angenommener Bedarf
- 516,70€ Bereinigtes Netto
222,30€ Anspruch auf ALG2 Aufstockung

So wie gesagt, es ist ein angenommener Bedarf, da die Heizkosten nicht richtig
angesetzt werden konnten. Wenn du also zur ARGE gehst könnte es sein, das du ca 200€
Aufstockende leistung erhalten kannst.

Wegen der Arbeitszeit, solltest du dich nochmal mit deinem Disponenten unterhalten,
denn wie Melinde schon geschrieben hatte, es scheint nicht mit rechten dingen zuzugehen.

Das Merkblatt für Zeitarbeit sollte da auch hilfreich sein, und der Tarifvertrag wäre
auch nicht schlecht zu lesen. Da hier zu wenig info über die Vertraglichen seiten steht,
auch darüber wie diese schichten gezahlt werden aber das steht sowieso auf einem
anderen blatt, hier wäre ja der Betriebsrat vom Entleiher evtl. auch ansprechpartner,
der ist ja auch für die "geliehenen" Arbeitnehmer zuständig.
Noch ein paar hilfreichew Links: Arbeitszeitgesetz und das AÜG


Nu viel spass beim Lesen.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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