Arbeitslosengeld II Empfänger - Arbeitsamt übernimmt Strom?
Verfasst: 07.01.2006 17:44
Arbeitslosengeld II Empfänger - Anspruch auf Erstattung
Habe meine Jahresendstromabrechnung 2005 in Höhe von 439.- Euro/Nachzahlung erhalten. Erhielt im Jahr 2004 eine Gutschrift in Höhe von 76.- Euro. Von meiner Seite wurden keine neuen Geräte oder dergleichen angeschafft, die diese hohen Kosten rechtfertigen. Der Stromanbieter beruft sich auf die Preiserhöhung im Jahr 2005.
Nun habe ich erfahren, daß laut AZ. S 9 AS 507/05 einem Mieter im Rahmen von Arbeitslosengeld II die vollständigen tatsächlichen Aufwendungen seiner Wohnung - Heizung, Strom, Kaltwasser und Warmwasser - zusätzlich zu den Regelleistungen erstattet werden müssen. Habe auf Grund oben genannten AZ einen Antrag beim Arbeitsamt gestellt. Dieser wurde abgelehnt.
Frage: Gilt diese Entscheidung des Sozialgerichtes Mannheim für alle Bundesländer, oder ist es regionalbedingt?
Eine Antwort vom Sozialgericht in Bezug auf AZ. S9 AS 507/05 steht noch aus.
Danke im vorraus für Eure Antworten. lacky 162000
Habe meine Jahresendstromabrechnung 2005 in Höhe von 439.- Euro/Nachzahlung erhalten. Erhielt im Jahr 2004 eine Gutschrift in Höhe von 76.- Euro. Von meiner Seite wurden keine neuen Geräte oder dergleichen angeschafft, die diese hohen Kosten rechtfertigen. Der Stromanbieter beruft sich auf die Preiserhöhung im Jahr 2005.
Nun habe ich erfahren, daß laut AZ. S 9 AS 507/05 einem Mieter im Rahmen von Arbeitslosengeld II die vollständigen tatsächlichen Aufwendungen seiner Wohnung - Heizung, Strom, Kaltwasser und Warmwasser - zusätzlich zu den Regelleistungen erstattet werden müssen. Habe auf Grund oben genannten AZ einen Antrag beim Arbeitsamt gestellt. Dieser wurde abgelehnt.
Frage: Gilt diese Entscheidung des Sozialgerichtes Mannheim für alle Bundesländer, oder ist es regionalbedingt?
Eine Antwort vom Sozialgericht in Bezug auf AZ. S9 AS 507/05 steht noch aus.
Danke im vorraus für Eure Antworten. lacky 162000