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Mehrbedarf bei chronischer Krankheit

Verfasst: 14.11.2010 19:40
von maikstacker
Guten Tag!

Meine Freundin ist nun ALG 2 bezieher.
Sie leidet seid Jahren schon an Multiple Sklerose und hat nun auch einen Mehrbedarf beim Jobcenter gestellt.
Der Mehrbedarf wurde auch von der Neurologin auf dem MEB Formular bestätigt.
Das Jobcenter hat nun den Mehrbedarf nicht genehmigt als Begründung ist genannt worden. " Ein Mehrbedarf besteht nur, wenn wegen einer Erkrankung aus medizinischen Gründen zwingend eine besondere Ernährung einzuhalten ist und diese teurer ist als eine sogenannte Vollkost.
Vollkost ( = gesunde Mischkost ) ist die Ernährungform die auch allen gesunden Menschen empfohlen wird.

Besteht jetzt die Möglichkeit eines Widerspruches ?
Oder gibt es für eine Multiple Sklerose Erkrankung keinen Mehrbadarf mehr.
Vielen Dank an alle.

Re: Mehrbedarf bei chronischer Krankheit

Verfasst: 14.11.2010 19:58
von Ziggi
maikstacker hat geschrieben:Guten Tag!

Meine Freundin ist nun ALG 2 bezieher.
Sie leidet seid Jahren schon an Multiple Sklerose und hat nun auch einen Mehrbedarf beim Jobcenter gestellt.
Der Mehrbedarf wurde auch von der Neurologin auf dem MEB Formular bestätigt.
Das Jobcenter hat nun den Mehrbedarf nicht genehmigt als Begründung ist genannt worden. " Ein Mehrbedarf besteht nur, wenn wegen einer Erkrankung aus medizinischen Gründen zwingend eine besondere Ernährung einzuhalten ist und diese teurer ist als eine sogenannte Vollkost.
Vollkost ( = gesunde Mischkost ) ist die Ernährungform die auch allen gesunden Menschen empfohlen wird.

Besteht jetzt die Möglichkeit eines Widerspruches ?
Oder gibt es für eine Multiple Sklerose Erkrankung keinen Mehrbadarf mehr.
Vielen Dank an alle.
Äh,
ja sie sollte Wiederspruch einlegen!

Schau mal hiernach, seite 18, jedoch sollte da auch ein Entsprechend schwerer Verlauf da sein. Laut "Empfehlungen des
Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV)" ist:
Ein krankheitsbedingter Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung ist bei folgenden Erkrankungen in der Regel nur bei schweren Verläufen oder dem Vorliegen besondere Um-stände zu bejahen.

................
...
.....
...

Multiple Sklerose (degenerative Er-krankung des Zentralnervensystems, häufig schubweise verlaufend)
Mehrbedarf aufgrund einer
verzehrenden Krankheit
somit könnte es sein, das wenn ihr euch wehrt, das es bis zu 36€ mehr im Monat gibt. ABER es wurde ja beschlossen, das wiederkehrende also laufende Ausgaben wegen Gesundheitlicher probleme auch geltend gemacht werden können, also ab zum Azrt und rausfinden was da benötigt wird, dann Anträge stellen wegen Unabweisbarem laufenden Bedarf wegen der Gesundheitlichen einschränkungen.

Gruß Ziggi

Verfasst: 14.11.2010 20:07
von maikstacker
Hallo!

Kannst Du mir den Link noch mal extra aufführen?

Vielen Dank.

Verfasst: 14.11.2010 20:55
von Ziggi
Der Link Extra

weiss nicht was da grad nicht will aber geh auf diese Seite und doppelklicke § 21 SGB II / Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt / Stand: 08.06.2010

hoffe es klappt diesmal

Gruß Ziggi

Verfasst: 14.11.2010 21:35
von maikstacker
Danke für den Link.
Wie sollte nun der Widerspruch lauten??
Ich muß ihn ja irgendwie begründen können.

Verfasst: 14.11.2010 22:58
von Ziggi
Naja,

man könnte so schreiben, muss aber nicht, vorschlag
laut §21 SGB 2 Abs 5 ist ein Mehrbedarf anzuerkennen, da Frau xxx durch ihre Erkrankung dringenden Bedarf hat.

Laut Dt Verein .........
ist:
Ein krankheitsbedingter Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung ist bei folgenden Erkrankungen in der Regel nur bei schweren Verläufen oder dem Vorliegen besondere Um-stände zu bejahen. Siehe hierzu die ausführungen des Vereins.

Anbei Attest von Behandelndem Arzt, worauf klar zu erkannen ist, das dieser Besondere Mehraufwand zur Ernährung gegeben ist.

MFG Faru xxx
man kann einfach mal versuchen, mit hilfe eines Attestes des Behandelnden Arztes und dem hinweis auf den Deutschen Verein für ......
ein mehrbedarf ncht von der Hand zu weisen ist und der Verweis auf eine sogenannte Vollkost, nicht zulässig ist.


BEDENKE:

Die ARGE ist gehalten möglichst wenig an Geldeern für ALG2 auszugeben, das beinhaltet das einschüchtern von "neulingen" wie z.B. auch das verweigern von Mehrbedarfen wenn sie nicht unabwendbar sind. Also alleine das man einen Wiederspruch macht, kann zum erfolg führen. Die verweise auf den Dt Verein für .... und den §21 Abs. 5 SGB2 sind dabei nur zweck das Attest ist weit wichtiger und wenn dann Beschieden werden sollte, das es keionen Mehrbedarf geben sollte gibt es noch den Klageweg, Kostenfrei und langwierig aber möglich.
Bitte versucht im Wiederspruch zu schreiben, das der Mehrbedarf als Vorschussleistung erbeten wird ( könnte klappen muß aber nicht).
Ihr könntet auch, was ich wiederum machen würde, einen Termin zur Bescheidung an das ende des Wiederspruches geben ( Vier Wochen) und dann (wenn noch kein Bescheid ergangen ist) Erinnern mit erneutem Termin wegen der Dringlichkeit ( es sei denn ihr hättet den Mehrbedarf als Vorschussleistung durch) diesmal zwei Wochen. Wenn diese dann verstrichen sind würde ich mal ganz kleinlaut beim Sozialgericht um Hilfe bitten ( Einstweiliger Rechtsschutz), manchmal beschleunigt das das Verfahren ungemein.

Aber bitte nicht vergessen, immer schön höflilch und evtl. etwas kleinlaut aber mit rechtsbewustsein auftreten, das hift oft, nicht immer.

Gruß Ziggi

Verfasst: 15.11.2010 12:19
von maikstacker
Hallo,
was soll ich nun unter " Laut Dt Verein .........
" verstehen ??

Verfasst: 16.11.2010 10:03
von Ziggi
maikstacker hat geschrieben:Hallo,
was soll ich nun unter " Laut Dt Verein .........
" verstehen ??
Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV)
liess doch einfach mal die pdf: § 21 SGB II / Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt / Stand: 08.06.2010
da steht alles was man wissen muß.

Ich kann nicht alle hausaufgaben für euch machen, ihr müsst euch schon selber durchlesen, ich les das ja auch.


ziggi