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Hartz 4 und schulden

Verfasst: 09.11.2010 13:19
von nemokatneza
guten Tag.

Ich habe eine frage an die forum Mitglieder, die sie etwas besser mit den Hart4 regeln auskennen wie ich.

und zwar beiehe ich seit ca 4 Monaten Hartz4. Und bekomme noch von einen alten Freund noch meine Restschulden bezahlt in Höhe von Monatlich 100€. es sind jetzt noch 600€ offen und er überweisst fleissig weiter.was ich ja auch ziemlich gut finde.
Aber nun zu meinen problem die Arge will mir jetzt von diesen 100€ die ich monatlich bekomme 70€ von meinen regelsatz abziehen.
Mit der Begründung das dieses kein Einkommen sei und diese regelung von einen freibetrag in höhe von 100€ hier nicht greift????????????!"Jetzt wollen die knappe 300€ von mir wiederhaben,
Meine frage ist das rechtens!!!!!!!!!!!!!!
Meinen freund habe ich schon eine andere Kontonummer gegeben damit es auf meine freundin sein konto einzahlt!!!!!!!!
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.. ich danke schonmal im Voraus. mfg

Verfasst: 09.11.2010 13:36
von DjTermi
Hallo,
was steht denn genau im Schreiben der ARGe drin, paragraph ect...

Verfasst: 09.11.2010 14:42
von Corica
hast du das geld das dir zusteht bei antragstellung
angegeben ?
wen ja gehört es zum schonvermögen.
es sei den es überschreitet es .

LG dieter

Verfasst: 09.11.2010 16:32
von DjTermi
Wie will man was angeben was man nicht 100% hat :roll:

Verfasst: 09.11.2010 17:02
von Corica
DjTermi hat geschrieben:Wie will man was angeben was man nicht 100% hat :roll:
ach so und jetzt kommt das geld und sie
ziehen es ab.
du weist auch nicht was du willst
mfg dieter

Verfasst: 09.11.2010 18:44
von nemokatneza
Anhörung gemäss §24 zehntes sozialgesetzbuch

leider habe ich es bei der Antragsstellung nicht angegeben.
Hier ein kurzes Zitat: nach meinen erkenntnissen haben sie vom... bis.... Arbeitslosengeld2 in Höhe von 420,00€ zu unrecht bezogen,.Sie erhalten seit April 2010 monatlich 100,00€ von einen ehemalige geschäftspartner,welcher noch schulden bei ihnen hat.Private schulden können bei der Leistungsgewährung jedoch nicht berücksicht werden. daher sinbd die Zahlungen als Einkommen anzurechnen. Auf diese Einkommen erhalten sie monatlich einen pauschalen freibetrag von 70,00€..
Zitat ende::::: und das verstehe ich auch nicht ich lese 70€ freibetrag,jedoch ziehen sie 70€ ab und 30€ ist frei..
Laut neuen hartz 4 bescheid.

jetzt wollen die mir noch einen Strick drehen von wegen ich habe das bei antragstellung nicht angegeben und verschwiegen!!!!!!

Verfasst: 09.11.2010 18:55
von Corica
nemokatneza hat geschrieben:Anhörung gemäss §24 zehntes sozialgesetzbuch

leider habe ich es bei der Antragsstellung nicht angegeben.
Hier ein kurzes Zitat: nach meinen erkenntnissen haben sie vom... bis.... Arbeitslosengeld2 in Höhe von 420,00€ zu unrecht bezogen,.Sie erhalten seit April 2010 monatlich 100,00€ von einen ehemalige geschäftspartner,welcher noch schulden bei ihnen hat.Private schulden können bei der Leistungsgewährung jedoch nicht berücksicht werden. daher sinbd die Zahlungen als Einkommen anzurechnen. Auf diese Einkommen erhalten sie monatlich einen pauschalen freibetrag von 70,00€..
Zitat ende::::: und das verstehe ich auch nicht ich lese 70€ freibetrag,jedoch ziehen sie 70€ ab und 30€ ist frei..
Laut neuen hartz 4 bescheid.

jetzt wollen die mir noch einen Strick drehen von wegen ich habe das bei antragstellung nicht angegeben und verschwiegen!!!!!!
hast du einen vertrag das dein schuldner dir jeden monat 100 €
zahlen will ?
mit ungelegten eiern kann man nicht rechnen.
jetzt ist ziggi gefragt sie hat bestimmt iene lösung.
lg dieter

Verfasst: 09.11.2010 19:10
von Ziggi
Hallo nemokatneza,

wenn ich recht verstehe hat dein vorheriger Geschäftspartner Schulden bei dir und Zahlt diese Monatlich auf dein Konto?
haben sie vom... bis.... Arbeitslosengeld2 in Höhe von 420,00€ zu unrecht bezogen,.Sie erhalten seit April 2010 monatlich 100,00€ von einen ehemalige geschäftspartner,welcher noch schulden bei ihnen hat.Private schulden können bei der Leistungsgewährung jedoch nicht berücksicht werden.
Äh wie können bei 100€ Mtl. in 4 Monaten bitte 420€ überzahlung entstehen?

Ich würde zunächst mal darstellen wie es mit dieser Berechnung aussieht.

Also es könnte Rechtens sein, sofern ihr nicht beweisen könnt, das du den Vermögen verliehen hattest und es auch bei Antragstellung angegeben hättest.

OK, wenn es wirklich 4 Monate a 100€ waren dan hätten wir eine Summe von etwa 280€ an überzahlung, weil 4*70 = 280€, das würde ich zunächst mal nachrechen.


Hattest du nicht angegeben :?: dann hast du dein Vermögen verschwiegen und das iss doof.

Gruß Ziggi

Ps: kannst ja mal den Kpl. Brief via pn in Kopie senden. (abtippen oder einscannen)

Verfasst: 10.11.2010 10:24
von nemokatneza
so heute mit meinen sachbearbeiter telefoniert:....

Diese 100€ sind kein EINKOMMEN von Arbeit sondern ist als SONSTIGES EINKOMMEN zu verrechnen,das heist das eine Pauschale von 30€ Versicherung oder sowas zu meinen gunsten berücksichtigt wird. und 70€ ziehen die ab!!!

Meine Frage ist das rechtens oder nicht????????????

Bitte um Hilfe

Verfasst: 10.11.2010 12:08
von Corica
nemokatneza hat geschrieben:so heute mit meinen sachbearbeiter telefoniert:....

Diese 100€ sind kein EINKOMMEN von Arbeit sondern ist als SONSTIGES EINKOMMEN zu verrechnen,das heist das eine Pauschale von 30€ Versicherung oder sowas zu meinen gunsten berücksichtigt wird. und 70€ ziehen die ab!!!

Meine Frage ist das rechtens oder nicht????????????

Bitte um Hilfe
Da kann dir nur noch DJ. TERMI helfen.
LG dieter

Verfasst: 10.11.2010 13:44
von Melinde
Hallo nemokatneza

Den ausstehenden Restbetrag der Schulden des Freundes hättest Du beim Vermögen im Erstantrag angeben müssen. Auch wenn das Geld zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügbar war zählt es trotzdem zum Vermögen weil es eine offene Forderung ist deren Begleichung Du erwartest.

Gruss

Verfasst: 10.11.2010 13:45
von DjTermi
Hallo nemokatneza,
das die 100 Euro zweckbestimmt waren, müsste von Dir nachgewiesen werden... mehr kan man dazu derzeit nicht sagen...

Verfasst: 10.11.2010 14:29
von Corica
DjTermi hat geschrieben:Hallo nemokatneza,
das die 100 Euro zweckbestimmt waren, müsste von Dir nachgewiesen werden... mehr kan man dazu derzeit nicht sagen...
was soll er da nachweisen ?
das geld ist aufs konto gekommen und ist damit
weg !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
lg dieter

Verfasst: 10.11.2010 14:31
von DjTermi
Lese bitte noch mal was ich geschrieben habe, dann kannst Du dir die Antwort selbst geben XD

Verfasst: 11.11.2010 00:22
von nemokatneza
Zweckbestimmt???

Wie meinst du das!!!

Verfasst: 11.11.2010 09:21
von Ziggi
Achja,

schau doch einfach mal hier oder hier und
"3 Privilegiertes Einkommen
Nach § 11 Abs. 1 und Abs. 3 sind neben den Leistungen nach dem
SGB II weitere bestimmte Einnahmen ganz oder teilweise nicht als
Einkommen zu berücksichtigen
hier
Gruß Ziggi