Hartz 4 Zahlungsstopp
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hartz 4 Zahlungsstopp
Hallo,
habe eine Frage:
erhalte für meine Frau und zwei Kinder Hartz 4, meine Frau hat einen Job ca. 350€ ich einen ca. 80€ im Monat. natürlich gemeldet, jetzt wollte meine Sachbearbeiterin die Lohnbescheinigungen für letzte Jahr bis zum 27.10.10 erneut obwohl sie im Frühjahr schon einmal die Unterlagen bekam auf Grund dessen sie eine Korrekturrechnung vornahm bei der ich auf Grund der Jobs eine Überzahlung hatte, die ich auch zurück gezahlt habe.
jetzt hat sie die Zahlung für November nicht geleistet auf telefoniche Nachfrage sagte sie das sie die Unterlagen noch prüfe da es eventuell eine Überzahlung für den bereits zurück gezahlten Zeitraum gäbe.
meine Frage: kann sie das ohne zu Informieren den ich lebe seid dem 1.11 ohne Geld.
obwohl ich den Bewilligungsbescheid bis 30.04.11 bekommen habe, bei dem auch die beiden Jobs berücksichtigt sind.
habe eine Frage:
erhalte für meine Frau und zwei Kinder Hartz 4, meine Frau hat einen Job ca. 350€ ich einen ca. 80€ im Monat. natürlich gemeldet, jetzt wollte meine Sachbearbeiterin die Lohnbescheinigungen für letzte Jahr bis zum 27.10.10 erneut obwohl sie im Frühjahr schon einmal die Unterlagen bekam auf Grund dessen sie eine Korrekturrechnung vornahm bei der ich auf Grund der Jobs eine Überzahlung hatte, die ich auch zurück gezahlt habe.
jetzt hat sie die Zahlung für November nicht geleistet auf telefoniche Nachfrage sagte sie das sie die Unterlagen noch prüfe da es eventuell eine Überzahlung für den bereits zurück gezahlten Zeitraum gäbe.
meine Frage: kann sie das ohne zu Informieren den ich lebe seid dem 1.11 ohne Geld.
obwohl ich den Bewilligungsbescheid bis 30.04.11 bekommen habe, bei dem auch die beiden Jobs berücksichtigt sind.
Re: Hartz 4 Zahlungsstopp
und das alles ohne vorankündigung ?walli hat geschrieben:Hallo,
habe eine Frage:
erhalte für meine Frau und zwei Kinder Hartz 4, meine Frau hat einen Job ca. 350€ ich einen ca. 80€ im Monat. natürlich gemeldet, jetzt wollte meine Sachbearbeiterin die Lohnbescheinigungen für letzte Jahr bis zum 27.10.10 erneut obwohl sie im Frühjahr schon einmal die Unterlagen bekam auf Grund dessen sie eine Korrekturrechnung vornahm bei der ich auf Grund der Jobs eine Überzahlung hatte, die ich auch zurück gezahlt habe.
jetzt hat sie die Zahlung für November nicht geleistet auf telefoniche Nachfrage sagte sie das sie die Unterlagen noch prüfe da es eventuell eine Überzahlung für den bereits zurück gezahlten Zeitraum gäbe.
meine Frage: kann sie das ohne zu Informieren den ich lebe seid dem 1.11 ohne Geld.
obwohl ich den Bewilligungsbescheid bis 30.04.11 bekommen habe, bei dem auch die beiden Jobs berücksichtigt sind.
LG dieter
ja,Auflage war nur bis zum 27.10 Lohnbescheinigungen für das Vorjahr abzugeben, wie gesagt der aktuelle Bescheid für die zukunft mit der korrekten Berechnung der Löhne ist vor wenigen Tagen eingegangen.
Lohnbescheinigungen natürlich fristgerecht abgegeben. Eine Ankündigung für Stopp wie jedes mal auf den Schreiben steht für eine nicht fristgerechte Abgabe war aber ja.
Kein NovemberGeld daher am 3.11 telefonisch Nachgefragt antwort Sachbearbeiter war noch nicht fertig gerechnet( wie gesagt fürs Vorjahr) wenn der Herr fertig ist mit rechnen wird er den Korrekturbescheid machen.
Er sagte dann er würde die Novemberzahlung schon mal Freigeben, Geld bis jetzt aber nicht da.
Was soll ich machen?
Lohnbescheinigungen natürlich fristgerecht abgegeben. Eine Ankündigung für Stopp wie jedes mal auf den Schreiben steht für eine nicht fristgerechte Abgabe war aber ja.
Kein NovemberGeld daher am 3.11 telefonisch Nachgefragt antwort Sachbearbeiter war noch nicht fertig gerechnet( wie gesagt fürs Vorjahr) wenn der Herr fertig ist mit rechnen wird er den Korrekturbescheid machen.
Er sagte dann er würde die Novemberzahlung schon mal Freigeben, Geld bis jetzt aber nicht da.
Was soll ich machen?
Ich würde mich aufn Weg zum Amt machen und den Fallmanger oder Tl, um ein Gespräch bitten. Ich denke, was sich das alles schnell dan aufklären wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Tl = Teamleiter XD ich habe kein I geschrieben...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Jup,
ich gehe da erstmal mit DjTermi komform;)
Erst das Gespräch suchen und wenn das nicht bringt ab zum SG, wie Melinde meinte.
Gruß Ziggi
ich gehe da erstmal mit DjTermi komform;)
Erst das Gespräch suchen und wenn das nicht bringt ab zum SG, wie Melinde meinte.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.