Hätte mal eine Frage..
Stimmt es tatsächlich,dass die Kinder, wenn ein Elternteil (alleinerziehend) Hartz 4 empfängt, kein bafög erhalten,wenn sie studieren wollen??
Würde mich über Antworten freuen.. ist sehr dringend.. gerne auch per icq (249254583) , MSN (marleen_kellner@hotmail.com) oder e-mail (marleen.k@web.de)
Danke jetzt schon mal!!
Bafög und hartz 4 ?!?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo NRW,
hähh, das höe ich zum ersten mal, eigentlich ganz im Gegenteil, deine Mutter oder dein Vater haben ja nicht die finanziellen Möglichkeiten das Bafög zu zahlen.
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, Eignung und ein bestimmtes Höchstalter.
Staatsangehörigkeit
-> § 8 BAföG
Ausbildungsförderung wird zunächst Deutschen geleistet. Daneben erhalten bestimmte ausländische Auszubildende Förderung, wenn z. B. ein Elternteil bzw. der Ehegatte Deutscher oder der Auszubildende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist. In weitem Umfang sind auch Auszubildende aus EU-Mitgliedstaaten mit inländischem Wohnsitz in den Förderungsbereich des BAföG einbezogen. Anderen Ausländern wird im Regelfall Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf bzw. drei Jahre in Deutschland erwerbstätig waren.
Eignung
-> § 9 BAföG, § 48 BAföG
Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Dies wird im Allgemeinen angenommen, solange der Auszubildende die Ausbildungsstätte besucht oder am Praktikum teilnimmt. Bei Studierenden an Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen ist es erforderlich, dass sie mit Beginn des fünften Fachsemesters Eignungsnachweise vorlegen. Schreiben Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Zwischenprüfungen vor dem dritten Semester vor, ist die Förderung auch im dritten und vierten Semester von der Vorlage entsprechender Nachweise abhängig.
Alter
-> § 10 BAföG
Schülerinnen, Schüler und Studierende können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung, für die sie Förderung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen.
Quelle: http://www.bafoeg.bmbf.de/fragen_allg_antw01.php
schau doch mal auf diese Seite die hilft dir bestimmt weiter.
Gruß Daniel
hähh, das höe ich zum ersten mal, eigentlich ganz im Gegenteil, deine Mutter oder dein Vater haben ja nicht die finanziellen Möglichkeiten das Bafög zu zahlen.
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, Eignung und ein bestimmtes Höchstalter.
Staatsangehörigkeit
-> § 8 BAföG
Ausbildungsförderung wird zunächst Deutschen geleistet. Daneben erhalten bestimmte ausländische Auszubildende Förderung, wenn z. B. ein Elternteil bzw. der Ehegatte Deutscher oder der Auszubildende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist. In weitem Umfang sind auch Auszubildende aus EU-Mitgliedstaaten mit inländischem Wohnsitz in den Förderungsbereich des BAföG einbezogen. Anderen Ausländern wird im Regelfall Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf bzw. drei Jahre in Deutschland erwerbstätig waren.
Eignung
-> § 9 BAföG, § 48 BAföG
Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Dies wird im Allgemeinen angenommen, solange der Auszubildende die Ausbildungsstätte besucht oder am Praktikum teilnimmt. Bei Studierenden an Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen ist es erforderlich, dass sie mit Beginn des fünften Fachsemesters Eignungsnachweise vorlegen. Schreiben Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Zwischenprüfungen vor dem dritten Semester vor, ist die Förderung auch im dritten und vierten Semester von der Vorlage entsprechender Nachweise abhängig.
Alter
-> § 10 BAföG
Schülerinnen, Schüler und Studierende können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung, für die sie Förderung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen.
Quelle: http://www.bafoeg.bmbf.de/fragen_allg_antw01.php
schau doch mal auf diese Seite die hilft dir bestimmt weiter.
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
Hartz4 und Bäfög
Hallo .NRW.
was du fragst kann eigentlich gar nicht sein , denn erstmal ist Bafög in sich selber schon eine Unterstüzung für Ausblidung Studium etc. gerade für die Einkommenschwachen Bevölkerungteile.
Sollte ein Elternteil Hartz IV bekommen ist eine Bewilligung von Bafög eher umso wahrscheinlicher .
Schließlich können einen die Eltern mit Hartz schlecht bis gar nicht unterstüzen.
LG aus Aachen
-US-
was du fragst kann eigentlich gar nicht sein , denn erstmal ist Bafög in sich selber schon eine Unterstüzung für Ausblidung Studium etc. gerade für die Einkommenschwachen Bevölkerungteile.
Sollte ein Elternteil Hartz IV bekommen ist eine Bewilligung von Bafög eher umso wahrscheinlicher .
Schließlich können einen die Eltern mit Hartz schlecht bis gar nicht unterstüzen.
LG aus Aachen
-US-
infos
hi,
zum BaföG und Hartz IV gibts ein spezielles Forum, dass sich mit diesen Fragen beschäftigt: http://www.sozialhilfe24.de/bafoeg.html
Gruss,
Alex
zum BaföG und Hartz IV gibts ein spezielles Forum, dass sich mit diesen Fragen beschäftigt: http://www.sozialhilfe24.de/bafoeg.html
Gruss,
Alex