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Schlussrechnung nach Bezug von Leistungen/Selbsständigkeit

Verfasst: 05.11.2010 12:09
von Social Welfare
Hallo liebe Hartz IV-Gemeinde,
ich habe mal folgende Frage:

Ich habe jetzt ungefähr ein jahr Leistungen nach dem SGB II erhalten. In den letzten 3 Monaten habe ich auch noch Einkommen aus Selbsständigkeit (Gewerbe) gehabt. Ich will mich jetzt von Hartz IV verabschieden
(Ende November) und muss noch die Schlussrechnung mit der Arge machen. Jetzt habe ich aber noch 3 Rechnungen offen, die wahrscheinlich erst Anfang bis Mitte Dezember bezahlt werden. Muss ich dieses Einkommen auch noch in die Schlussrechnung mit einbeziehen? Normalerweise gilt ja das Zuflussprinzip, oder (Monat des Zuflusses)?

Danke und Gruß

Verfasst: 05.11.2010 19:03
von Melinde
Hallo Social Welfare

Einkommen nach Abschluss des Monats in dem Leistungen fliessen fallen nicht unter das Zuflussprinzip.

Gruss

Verfasst: 06.11.2010 13:31
von Social Welfare
Hallo,

ich habe gelesen, dass man noch für den kompletten Bewilligungszeitraum
abrechnen muss (bei mir bis Februar 2011) für den die vorläufige EKS gemacht wurde. Stimmt das?

Gruß

Verfasst: 06.11.2010 14:17
von Social Welfare
Hallo,
habe die gleiche Frage noch in einem anderen Forum gepostet.
Ganz interessant was hier dazu geantwortet wird:

http://hartz.info/index.php?topic=25288.0